14. Wertminderung des Geschäfts- oder FirmenwertsDer im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde zur Überprüfung auf Wertminderung nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die auch berichtspflichtige Segmente sind, zugeordnet:
Anteilige Buchwerte des Geschäftsoder Firmenwerts, die den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Einzelnen zugeordnet wurden:
Zahlungsmittelgenerierende
Einheit „Regulatory Information
& News“
Grundannahmen für die
Berechnung des Nutzungswerts
Planungsannahmen – Von der Unternehmensleitung wird ein jährliches Umsatzwachstum von ca. 3 % für die Jahre 2009-2011 unterstellt. Für das Jahr 2008 wird im Rahmen der Umsatzplanung von der Gewinnung von 200 Neukunden ausgegangen. Der durchschnittliche Preis pro versandter Mitteilung bleibt dabei konstant. Im Rahmen der Kostenplanung wird unterstellt, dass die Gesamtkosten proportional mit dem Umsatzwachstum steigen. Abzinsungssätze – Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde die Rendite einer Staatsanleihe mit einer Laufzeit von zehn Jahren zu Beginn des Budgetzeitraums berücksichtigt. Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten jenseits des Budgetszeitraums (ab 2012) liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen des Statistischen Bundesamts zugrunde. Daher wird eine Wachstumsrate von 1,3 % in die Berechnung einbezogen. Sensitivität der getroffenen Annahmen Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Regulatory Information & News“ getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. |
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