21KONZERNLAGEBERICHT Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Das Vergütungs- system für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Zielsetzung und Aufgabe ist die Festlegung von angemessenen Vergütungen. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Auf- sichtsratsplenum unter Einbeziehung von Konzern- bezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien hierfür bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, sowie die wirtschaftlichen Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unter- nehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei der Mann- heimer AG Holding gilt. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung und einer variablen Vergütung (Tantieme), die sich am Geschäftsergebnis orientiert, sowie aus Nebenleistungen und Pensions- zusagen. Die Festvergütung wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Höhe der Tantieme ist vom Erreichen des EGT im Konzern abhängig. Sie wird vom Plenum des Aufsichtsrats nach Prüfung der Zielerreichung festgelegt. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft den Vor- standsmitgliedern für die Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der Dienstverträge jeweils einen Dienst- wagen zur Verfügung, der auch für private Fahrten genutzt werden darf. Außerdem gewährt die Gesell- schaft den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Auslagenersatz und hat für sie eine Gruppenunfall- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Zur Aufnahme von Nebentätigkeiten benötigen die Mitglieder des Vorstands die Zustimmung des Auf- sichtsrats. Damit ist sichergestellt, dass weder der zeit- liche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben der Gesellschaft führt. Sollten derzeit abgeschlossene Vorstandsverträge durch einen Fall von sogenannter change of control vorzeitig enden, erhalten die betroffenen Vorstands- mitglieder eine Abfindung, die die feste Vergütung für die restliche Laufzeit des Vorstandsvertrags sowie eine zeitanteilige Tantieme, eingeschränkt auf das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung des Vertrags wirksam wird, umfasst. Ein Fall von change of control liegt vor, wenn die Gesellschaft durch einen neuen Anteilseigner übernommen wird. Neben der laufenden Vergütung besteht für die Mitglieder des Vorstands eine Pensionszusage, deren Höhe sich an der Grundvergütung orientiert. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß neben dem Ersatz ihrer Auslagen und der Erstattung einer etwa auf ihre Vergütung entfallenden Umsatz- steuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalb- fache. Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Vorstands- mandate im UNIQA Konzern wahrnehmen, erhalten keine Vergütung. Die Gesellschaft gewährt ihren ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen keinerlei Pensionszahlungen. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichts- rats werden derzeit von der Gesellschaft weder Dar- lehen noch Bürgschaften gewährt. Nach der Geschäftsordnung für den Beirat erhalten die Mitglieder des Beirats jährlich eine vom Aufsichtsrat beschlossene Festvergütung sowie ein Sitzungsgeld.
