25RISIKOMANAGEMENT KONZERNLAGEBERICHT Krankenversicherung Krankenversicherungsverträge sind von Seiten des Versicherungsunternehmens nicht kündbar und haben in der Regel eine lange Laufzeit. Eingriffe in das Leistungsniveau eines einmal geschlossenen Kranken- versicherungsvertrags sind einseitig durch den Ver- sicherer praktisch nicht möglich. Mit Blick auf das Prämienrisiko resultieren daher besondere Anforde- rungen an die Tarifkalkulation, wobei das wesentliche Element die „Risikoprämie“ darstellt. Bei der Berech- nung dieser Prämie orientieren wir uns sowohl an der Leistungsentwicklung des eigenen Bestands als auch an Statistiken, wie sie von der Kalkulationsver- ordnung vorgesehen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßig veröffentlicht werden. Dadurch gewährleisten wir ausreichende Risikoprämien in allen Altersbereichen, auch in solchen, in denen wir keine eigenen statis- tisch signifikanten Bestände haben. Einer veränderten Leistungsinanspruchnahme können private Krankenversicherer nur durch die Möglichkeit der Beitragsanpassung Rechnung tragen. Die dominierende Einflussgröße liegt hierbei in der ungewissen Kostenentwicklung des Gesundheitswesens. Abweichungen zwischen kalkulierten und erforder- lichen Leistungen müssen daher so schnell wie mög- lich erkannt werden. Wir haben Frühwarnsysteme installiert, um rechtzeitig kritische Entwicklungen zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Dem biometrischen Risiko der Langlebigkeit begegnen wir bei Beitragsanpassungen im Bestand, indem wir die in der Kalkulation verwendete Sterbe- tafel konsequent auf den neuesten Stand bringen. Auch bei der Kalkulation neuer Produkte legen wir ausschließlich die jeweils aktuellste Sterbetafel zugrunde. Eine weitere Rechnungsgrundlage, die von großer Bedeutung für die langfristige Erfüllbarkeit der Ver- träge ist, sind die Stornowahrscheinlichkeiten. Mit dieser Kenngröße berücksichtigen wir kalkulatorisch das vorzeitige Ausscheiden von Versicherten. Bei einer Fehleinschätzung der Stornowahrscheinlich- keiten entstehen unter Umständen Verluste, weil rechnungsmäßig mehr an Alterungsrückstellungsteilen an die verbleibenden Kollektive vererbt werden, als tatsächlich durch Abgänge frei werden. Wir über- prüfen unsere Stornowahrscheinlichkeiten jährlich und vergleichen sie mit veröffentlichten Werten. Weiterhin besteht das Risiko, dass die in den Kalkulationen zugrunde gelegten rechnungsmäßigen Kapitalanlageerträge nicht erwirtschaftet werden. Durch eine Kapitalanlagepolitik, die den langfristigen Verpflichtungen aus Krankenversicherungsverträgen Rechnung trägt, minimieren wir dieses Risiko. Die Angemessenheit aller Rechnungsgrundlagen prüfen der Verantwortliche Aktuar und der Unabhän- gige Treuhänder. Diese richten sich wiederum nach den Vorgaben der BaFin und der Deutschen Aktuar- vereinigung (DAV) und gewährleisten somit eine entsprechend vorsichtige Tarifkalkulation. Die Steuerung von Versicherungsbestandsrisiken erfolgt im Rahmen einer vorsichtigen Zeichnungs- politik. Ziel ist es, von Anfang an Risiken zu erkennen, die künftig einen erhöhten Leistungsaufwand erwarten lassen. Unsere Mitarbeiter arbeiten deshalb bei der Antragsannahme auf Basis umfangreicher, allgemein verbindlicher Zeichnungsrichtlinien. Auch diese Richt- linien prüfen wir regelmäßig auf ihre Angemessenheit und passen sie gegebenenfalls entsprechend an. Darüber hinaus begrenzt eine risikoadäquate Rückversicherungspolitik das Risiko einzelner, das Ergebnis übermäßig belastender Leistungsfälle, sodass eine weitgehende Glättung der Schadenquoten im Zeitablauf erreicht wird. Lebensversicherung Versicherungstechnische Risiken bestehen in der Lebensversicherung aufgrund des typischerweise lang- fristigen Charakters der Vertragsbeziehungen. Einer- seits können biometrische Risiken wie das statistische
