Geschäftsbericht 2009

44 KONZERNANHANG Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 der Mannheimer AG Holding, Mannheim, wird gemäß § 315a HGB nach den International Financial Report- ing Standards (IFRS), den International Accounting Standards (IAS) und den dazugehörigen Verlautba- rungen des International Financial Reporting Inter- pretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC) aufgestellt. Maß- geblich sind die durch die Europäische Kommission (EU) übernommenen Standards und Interpretationen. Am Abschlussstichtag fanden die folgenden IFRS und IAS Anwendung: ■ IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS ■ IFRS 3 (2008) Unternehmenszusammenschlüsse ■ IFRS 4 Versicherungsverträge ■ IFRS 7 (2008) Finanzinstrumente: Angaben ■ IFRS 8 (2006) Geschäftssegmente ■ IAS 1 (2008) Darstellung des Abschlusses ■ IAS 2 Vorräte ■ IAS 7 Kapitalflussrechnungen ■ IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ■ IAS 12 Ertragsteuern ■ IAS 16 Sachanlagen ■ IAS 17 Leasingverhältnisse ■ IAS 18 Erträge ■ IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ■ IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ■ IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse ■ IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen ■ IAS 32 (2008) Finanzinstrumente: Darstellung ■ IAS 33 Ergebnis je Aktie ■ IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten ■ IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen ■ IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte ■ IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ■ Improvements to IFRS 2009 IFRS 4 beinhaltet ab dem 1. Januar 2005 anzuwen- dende spezifische Regelungen zu Versicherungsver- trägen. Da es sich jedoch nur um einen Übergangs- standard handelt, der die Bewertung von versiche- rungstechnischen Posten noch nicht abschließend regelt, wurden diese Posten gemäß den Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bilanziert und bewertet. Erläuterungen zu Versicherungsverträgen gemäß IFRS 4.37 bis IFRS 4.39 stellen wir aus Gründen der Übersichtlichkeit in unserem Bericht über das Risikomanagement im Konzernlagebericht dar. Änderungen der Bewertungs- methoden nach IFRS 4.37 D haben sich nicht ergeben. Ebenfalls bestanden keine Konzentrationen von Ver- sicherungsrisiken gemäß IFRS 4.39 C. Darüber hinaus werden die nach IFRS 7 geforderten qualitativen und quantitativen Angaben teilweise im Risikomanage- mentbericht erläutert. Die Segmentberichterstattung auf Seite 84 und 85 ist gemäß IFRS 8 nach den Geschäftssegmenten auf der Grundlage unserer internen Berichterstattung dargestellt. Die Geschäftssegmente gliedern sich in Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensver- sicherung, Sonstige und Konsolidierung. Das Geschäfts- segment Sonstige umfasst die den Segmenten über- geordnete Gesellschaft Mannheimer AG Holding sowie die übrigen Konzerngesellschaften. Die Planung und die Steuerung dieser Segmente durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) und die Überwachung durch den Auf- sichtsrat unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Auf Basis des IFRS Berichtswesens beurteilt der CODM die Leistung der Segmente und trifft Entscheidungen über die Zuteilung von verfügbaren Ressourcen. Die zwischen den Segmenten verrechneten Dienstleistungen erfolgen auf Vollkostenbasis zuzüglich eines Gewinn- zuschlages von 3 Prozent. Der Abschluss steht somit mit den IFRS in Einklang, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die folgenden für den Mannheimer Konzern- abschluss relevanten Standards und Interpretationen wurden vom International Accounting Standards Board bzw. IFRIC bereits verabschiedet, sind jedoch erst für künftige Geschäftsjahre verpflichtend anzu- wenden bzw. müssen noch durch die Europäische Kommission übernommen werden: Maßgebende Rechnungslegungsvorschriften

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