Geschäftsbericht 2009

47MASSGEBENDE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN KONZERNANHANG Gegebenenfalls vorzunehmende Wertminderungen auf Wertpapiere und Anteile ergeben sich aus dem zum Bilanzstichtag mit dem Devisenmittelkurs umgerechneten Börsenkurs bzw. Marktpreis. Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posi- tionen Sonstige übrige Erträge bzw. Sonstige übrige Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vor der Zusammenführung zum Konzernabschluss haben wir die nach den nationalen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse in einen Abschluss nach den internationalen Vorschriften transformiert. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Für die nach der Equity-Methode einbezogene Gesellschaft wurde wegen unwesentlicher Effekte auf eine Anpassung des lokalen Abschlusses an die Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS/IAS verzich- tet. Darüber hinaus wurde auch keine Umbewertung des Lebensversicherungsgeschäfts vorgenommen, da diese Auswirkungen ebenfalls für den Konzern- abschluss unwesentlich sind. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter- nehmen sind auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Mannheimer AG Holding aufgestellt. Den Abschlüssen der vollkonsolidierten Gesell- schaften liegen die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde: Immaterielle Vermögenswerte Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden der sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebende Geschäfts- oder Firmenwert und die Sonstigen imma- teriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Der sich aus Unternehmenserwerben ergebende Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschieds- betrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteilig beizulegenden Zeitwert identifizierter Ver- mögenswerte und Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten, vermindert um auf- gelaufene Wertminderungen, ausgewiesen. Der Buch- wert des Goodwill wird mindestens einmal jährlich durch einen Impairmenttest auf seine Werthaltigkeit überprüft. Für die Zuordnung des Goodwill und die Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfung wird das jeweilige Tochterunternehmen als zahlungsmittel- generierende Einheit (cash-generating unit) definiert. Ein möglicher Wertminderungsbedarf ergibt sich aus dem Vergleich des Buchwertes des IFRS Eigenkapitals der jeweiligen Tochter, zuzüglich des Buchwertes des Goodwill und des Nutzungswertes (value in use). Zur Bestimmung des value in use legen wir eine interne Planungsrechnung über fünf Jahre zugrunde. In dieser werden die geschätzten Jahresüberschüsse der Gesell- schaften herangezogen und ab dem sechsten Jahr eine ewige Rente zugrunde gelegt. In der Position Sonstige immaterielle Vermögens- werte ist die erworbene und selbst erstellte Software sowie der Bestandswert der Krankenversicherung ent- halten. Der Ansatz der ausschließlich zeitlich begrenzt nutzungsfähigen Software erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungs- oder Vertragsdauer, die im Wesentlichen auf vier Jahre festgelegt wurde. Für die Software SAP FS-CD beträgt der Abschreibungszeit- raum jedoch zehn Jahre. Für geringwertige Anlage- güter – im Wert von 150,– € bis 1.000,– € – wird im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Kosten für Wartung und Instandhaltung werden unmittelbar erfolgswirk- sam erfasst, Ausgaben für die Verlängerung der wirt- schaftlichen Nutzungsdauer werden aktiviert. Für die Versicherungsgesellschaften werden die Abschreibungen

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