49MASSGEBENDE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN KONZERNANHANG werden alle verfügbaren Informationen einbezogen, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaf- fungskosten. Bei Wertpapieren mit Eigenkapital- charakter gilt das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten als objektiver Hinweis für eine Wertminderung. Gemäß den internen Richtlinien wird Wesentlichkeit angenommen bei einem Markt- wert, der im Betrachtungszeitpunkt mindestens 20,0 Prozent unter den durchschnittlichen historischen Einstandskursen liegt. Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn der Zeitwert die Einstandskurse für einen Zeitraum von mindestens neun Monaten durch- gängig unterschreitet. Liegt eine dauerhafte Wert- minderung vor, wird auf den am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Erneute Wertsteigerungen von bereits abgeschriebenen Aktien werden grundsätzlich in der Neubewertungsrück- lage erfasst. Erfolgswirksame Zuschreibungen sind nicht mehr möglich, der Ertrag aus Kurssteigerungen stellt sich erst mit Veräußerung des Wertpapiers ein. Alle übrigen Kapitalanlagen, mit Ausnahme der Einlagen bei Kreditinstituten, sind als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft. Depotforderungen und Einlagen bei Kredit- instituten werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls um Wertminderungen korrigiert. Die Sonstigen übrigen Kapitalanlagen (Private Equity) werden mit dem Net-Asset-Value unter Berücksichtigung der jeweiligen Vermögens- gegenstände und Schulden angesetzt. Für alle Kategorien erfolgt die Bilanzierung ab dem Erfüllungstag. Des Weiteren wurden die Kapitalanlagen gemäß IFRS 7 in Hierarchiestufen eingeteilt. Die zum bei- zulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte gliedern sich zusätzlich in drei Stufen. ■ Stufe 1 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögens- werte oder Verbindlichkeiten notiert werden. ■ Stufe 2 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Werte direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden (unter anderem Vergleichspreise). ■ Stufe 3 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Werte sich nicht aus beobachtbaren Marktdaten ableiten lassen. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Kapitalanlagen der Versicherungsnehmer aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, die in der Kategorie „Erfolgs- wirksame Zeitwertbewertung“ eingestuft wurden. Die Versicherungsleistungen aus diesen Versicherungs- verträgen sind an die Anteilswerte von Investment- fonds oder ein Portefeuille von gesonderten Finanz- instrumenten gebunden. Die Anlagen werden getrennt von den übrigen Kapitalanlagen geführt und angelegt. Sie werden zu Marktwerten am Bilanzstich- tag bilanziert. Den nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten stehen Veränderungen der versicherungs- technischen Rückstellungen gegenüber (accounting mismatch). Anteil der Rückversicherer an den versicherungs- technischen Rückstellungen Die Ermittlung der Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich anhand der Bruttorückstellungen unter Beachtung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Rückversicherern. Forderungen Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler sind mit den Anschaffungskosten bewertet, gegebenen- falls gekürzt um Einzelwertberichtigungen. Dem
