51MASSGEBENDE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN KONZERNANHANG Für geringwertige Anlagegüter – im Wert von 150,– € bis 1.000,– € – wird im Wirtschaftsjahr der Anschaf- fung ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschafts- jahr und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Wertmin- derungen oder Wertaufholungen vorzunehmen sind. Planmäßige Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung entweder den Funktionsbereichen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, Aufwen- dungen für Versicherungsfälle, Aufwendungen für Kapitalanlagen oder den Sonstigen übrigen Aufwen- dungen zugeordnet. Wertaufholungen werden gegebe- nenfalls unter den Sonstigen übrigen Erträgen erfasst. Leasingverhältnisse Gemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finanzierungs- Leasing- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Die abgeschlossenen Leasingverträge betreffen ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse. Die für die Nutzung anfallenden Zahlungen an den Leasinggeber werden in Form linearer Leasingraten in den Aufwendungen berücksichtigt. Wird ein Leasing- verhältnis vor Ablauf des Leasingzeitraums beendet, so werden etwaige Vertragsstrafen zum Beendigungs- zeitpunkt in voller Höhe aufwandswirksam. Für die wesentlichen Leasingobjekte ist eine vertragliche Kaufoption nicht vorgesehen. Versicherungstechnische Rückstellungen Gemäß IFRS 4 ist ein Liability-Adequacy-Test erforder- lich, bei dem die Angemessenheit der versicherungs- technischen Rückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme überprüft wird. Im Falle einer Unterdeckung ist eine aufwandswirksame Anpassung vorzunehmen. Die Überprüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß IFRS 4.17 ergab, dass die Rückstellungen in ausreichender Höhe dotiert worden sind. Beitragsüberträge Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Geschäft werden für jede einzelne Versicherung pro rata temporis berechnet. Im übernommenen Geschäft werden grundsätzlich die Aufgaben der Vorversicherer berücksichtigt. In Einzelfällen werden die Beitrags- überträge nach dem Bruchteilverfahren ermittelt oder die vertraglich festgelegten Portefeuille-Stornobeiträ- ge zurückgestellt. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung wird einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten berechnet. Für beitragsfreie Jahre wird innerhalb der Deckungs- rückstellung eine Verwaltungskostenreserve gebildet. Die Deckungsrückstellung für die Krankenver- sicherung berechnen wir gemäß Financial Accounting Standards (FAS) 60 mittels Rechnungsgrundlagen, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestandes anzuwenden („locked-in principle“). Im Lebensversicherungsgeschäft werden in Bezug auf die Deckungsrückstellung für Rentenversiche- rungen weitere Beträge entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegebenen Grundsätzen zur Anpassung an aktualisierte Rechnungsgrundlagen der Deckungs- rückstellung zugeführt.
