Geschäftsbericht 2009

53MASSGEBENDE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN KONZERNANHANG Andere Rückstellungen Die Anderen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertver- fahren. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftige Gehalts- und Renten- steigerungen sowie Fluktuations-, Sterbe- und Inva- liditätswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Berech- nung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Der Zinssatz orientiert sich an den Marktrenditen für langfristige Industrie-Anleihen mit bester Bonität. Im Geschäftsjahr haben wir unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Rentner- bestandes einen Zinssatz von 5,0 Prozent angesetzt. Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und Sonstigen Rückstellun- gen werden mit dem zu erwartenden Wert der vor- aussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Steuer- rückstellungen sind gemäß den jeweiligen nationalen Steuervorschriften ermittelt. Unter den Sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Zusage von Jubiläumszuwendungen und aus der Zusage von Altersteilzeitleistungen, die nach versicherungsmathe- matischen Grundsätzen mit einem Rechnungszinsfuß von 5,0 bzw. 5,5 Prozent berechnet wurden, aus- gewiesen. Bei der Berechnung der Arbeitnehmer- jubiläen ist der Zinsfuß eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinsfußes um 0,25 Prozentpunkte würde den Barwert der Ver- pflichtung um 22 T€ erhöhen bzw. reduzieren. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeit- leistungen werden nur die Mitarbeiter berücksichtigt, die bis zum Stichtag einer Altersteilzeitregelung zuge- stimmt haben. Die genannten Rückstellungen werden auf der Rechnungsgrundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck berechnet. Unter Berücksich- tigung des Erfüllungsrückstandes wurden zur Insolvenz- sicherung der Altersteilzeitleistungen Wertpapier- fonds „Fürst Fugger Depot Immorent“ erworben und in voller Höhe an die Arbeitnehmer verpfändet. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft Die Depotverbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen eingestellt. Verbindlichkeiten und Übrige Passiva Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungs- nehmern und -vermittlern, die Abrechnungsverbind- lichkeiten, die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Abrechnungsverbindlichkeiten werden mit den Abrechnungsforderungen je Gesellschaft saldiert und nicht je Vertrag und Währung. Passive Steuerabgrenzung Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiv- werte höher oder Passivwerte in der Konzernbilanz niedriger als in der Steuerbilanz angesetzt werden und diese Bewertungsdifferenzen nicht permanent sind. Für nicht erfolgswirksam gebuchte unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen sind auch die hierauf anfallenden latenten Steuern erfolgsneutral.

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