Potenzielle ÜbernahmehindernisseBeteiligungen von über 10% Weitere Informationen bezüglich einer Beteiligung von über 10% des stimmberechtigten Kapitals liegen der Gesellschaft nicht vor. Vorstandsbefugnisse hinsichtlich
Aktienausgabe und -rückkauf Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern von Wandelsschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 54.090 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (Anleihebedingungen) zu gewähren und dabei das Bezugsrecht vollständig auszuschließen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2009 wurde der Vorstand gem. \xA7 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.11.2010 außer zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse oder mittels an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben. Beschränkungen bezüglich
der Übertragung von Aktien Zusammensetzung des
Gezeichneten Kapitals Ernennung und Abberufung
des Vorstands Satzungsänderungen Lesen Sie weiter: Angaben zu Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat |