Geschäftsbericht 2009
Konzernlagebericht Potenzielle Übernahmehindernisse

Potenzielle Übernahmehindernisse

Beteiligungen von über 10%
Der Gesellschaft ist zum 31.12.2009 eine Beteiligung des Gründers und Vorstandsvorsitzenden Achim Weick in Höhe von 29% des stimmberechtigten Kapitals bekannt.

Weitere Informationen bezüglich einer Beteiligung von über 10% des stimmberechtigten Kapitals liegen der Gesellschaft nicht vor.

Vorstandsbefugnisse hinsichtlich Aktienausgabe und -rückkauf
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.04.2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 540.900 gegen Bar- und Sacheinlagen zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern von Wandelsschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 54.090 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (Anleihebedingungen) zu gewähren und dabei das Bezugsrecht vollständig auszuschließen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2009 wurde der Vorstand gem. \xA7 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.11.2010 außer zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse oder mittels an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben.

Beschränkungen bezüglich der Übertragung von Aktien
Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragungen von Aktien betreffen können, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der EquityStory AG beträgt EUR 1.189.980. Es setzt sich zu 100% aus Stammaktien zusammen, die in Form von 1.189.980 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils EUR 1 ausgegeben sind. Bezüglich der Rechte und Pflichten der Aktien gelten die aktienrechtlichen Vorschriften. Jede Aktie verbrieft eine Stimme. Sämtliche Aktien sind dividendenberechtigt.

Ernennung und Abberufung des Vorstands
Nach deutschem Gesetz bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Zusätzliche Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands sind in der Satzung der EquityStory AG nicht getroffen.

Satzungsänderungen
Nach deutschem Recht müssen Satzungsänderungen grundsätzlich von der Hauptversammlung beschlossen werden. Der Aufsichtsrat der EquityStory AG ist jedoch laut Satzung befugt, solche Änderungen der Satzung zu beschließen, die lediglich deren Fassung betreffen.

Lesen Sie weiter: Angaben zu Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat