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Arbeitnehmerbeteiligung in der Hannover Rück SE

Arbeitnehmerbeteiligung in der Hannover Rück SE

Mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ist die Umwandlung der Hannover Rückversicherung AG in die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft, Societas Europaea (SE), am 19. März 2013 wirksam geworden. Auf dem Wege zu einer SE waren die Verhandlungen der Geschäftsleitung mit dem besonderen Verhandlungsgremium (BVG) zur Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens und der Festlegung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in der SE ein wichtiger Meilenstein. Am 23. Januar 2013 wurden die Verhandlungen mit der Unterzeichnung der Beteiligungsvereinbarung erfolgreich abgeschlossen.

Bis dahin waren auf Grundlage des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) zahlreiche Fragen und Themen zwischen den Parteien zu klären. Ziel des Gesetzes ist es, in einer SE die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer auf Beteiligung an Unternehmens­ent­scheidungen zu sichern. Es lässt aber Interpretationsspielräume zu, wie dies im Einzelnen erfolgt. Die Dauer der BVG-Verhandlungen kann nach dem SEBG bis zu sechs Monate betragen und unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Davon haben die Verhandlungsparteien Gebrauch gemacht.

Verhandelt wurden unter anderem Themen wie die Zuständigkeit des SE-Betriebsrates (SE-BR), die Anzahl der einem Mitgliedstaat zugewiesenen Sitze im SE-BR und die Sitzverteilung. Es galt festzulegen, ob es eine oder zwei jährliche ordentliche SE-BR-Sitzungen geben soll sowie Regelungen zur Bildung, den Aufgaben, der Anzahl der Sitzungen und der Zahl der Mitglieder eines Geschäftsführenden Ausschusses (GA) zu treffen. Es galt auch, sich über ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren als Dialog zwischen dem SE-BR und dem Vorstand der Hannover Rück SE zu einigen. Ein weiterer wesentlicher Verhandlungspunkt war die Regelung der Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

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