Content

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rück arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Geschäfte von grundlegender Bedeutung erfordern gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird zudem regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die Umsetzung strategischer Entscheidungen, wesentliche Risiken und Planungen sowie relevante Fragen der Compliance informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Kontakt, um mit ihm bedeutsame Geschäftsvorfälle zu erörtern. Die Zusammensetzung des Vorstands (nebst Ressortzuständigkeit) sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Geschäftsbericht.

Die Geschäftsordnung des Vorstands hat das Ziel, für die Gesellschaft die Erarbeitung und Durchsetzung einer den unternehmensstrategischen Zielen entsprechenden einheitlichen Geschäftspolitik sicherzustellen. Im Rahmen einer einheitlichen Geschäftspolitik besitzt das Prinzip „Delegation der Verantwortung“ besonderen Rang. Im Interesse der Aktionäre wird nachdrücklich Wert auf eine Organisation gelegt, die kostengünstige, schnelle und unbürokratische Entscheidungsprozesse ermöglicht. Eine offene, vertrauensvolle, am Interesse des Ganzen ausgerichtete Zusammenarbeit ist Grundlage des Erfolgs. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung führt jedes einzelne Mitglied des Vorstands das ihm zugewiesene Ressort im Rahmen der Beschlüsse des Vorstands in eigener Verantwortung. Zu Mitgliedern des Vorstands werden nur Personen berufen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bestellungszeitraum soll dabei jeweils so bestimmt werden, dass er spätestens mit dem Ende des Monats ausläuft, in dem das Vorstandsmitglied sein 65. Lebensjahr vollendet. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Vielfalt.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht unter anderem vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen muss und dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll. Derzeit sind von den sechs Anteilseignervertretern vier unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Die der Hauptversammlung als Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen dürfen zum Zeitpunkt der Wahl ihr 72. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bei den Wahlvorschlägen soll auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens sowie auf Vielfalt geachtet werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet seinerseits darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Falls ein Aufsichtsratsmitglied in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat, wird dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt. Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.

2012 hat der Aufsichtsrat turnusgemäß wieder eine Überprüfung der Effektivität seiner Arbeit durchgeführt. In einem umfangreichen Fragebogen werden neben weiteren Aspekten unter anderem Themengebiete wie die Organisation des Aufsichtsrats und des Sitzungsverlaufs, des Zusammenwirkens von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Informationsversorgung des Aufsichtsrats thematisiert. Die Ergebnisse wurden in der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres 2013 dargestellt und diskutiert. Sie führten u. a. dazu, dass im Zuge einer effizienten Informationsversorgung den Aufsichtsratsmitgliedern Sitzungsunterlagen in einem "Electronic Board Room" zugänglich gemacht werden.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Entscheidungen des Aufsichtsrats vor und entscheiden anstelle des Aufsichtsrats in dem durch die jeweilige Geschäftsordnung für den Ausschuss festgelegten Kompetenzrahmen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss (FPA) überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und des internen Revisionssystems. Er bearbeitet ferner Fragen der Compliance und des Informationssystems für den Aufsichtsrat und erörtert die Zwischenberichte sowie die Halbjahresfinanzberichte vor deren Veröffentlichung. Er bereitet die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlags sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat vor. Hierbei lässt sich der FPA ausführlich über die Sichtweise des Wirtschaftsprüfers zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informieren sowie sich die Auswirkungen eventuell geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsfragen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage und bestehende Alternativen erläutern. Darüber hinaus bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Beauftragung des Abschlussprüfers vor. Er befasst sich mit Fragestellungen der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen für den Aufsichtsrat vor und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über Inhalt, Abschluss, Änderung und Beendigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands mit Ausnahme der vergütungsrelevanten Inhalte sowie deren Durchführung. Er ist zuständig für die Gewährung von Darlehen an den in §§ 89 Absatz 1, 115 AktG genannten und gemäß § 89 Absatz 3 AktG gleichgestellten Personenkreis sowie für die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Er nimmt anstelle des Aufsichtsrats die Befugnisse aus § 112 AktG wahr und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Weitere Einzelheiten über die Aktivitäten der Aufsichtsratsausschüsse entnehmen Sie bitte den Darstellungen im Bericht des Aufsichtsrats.

Die Angaben zu folgenden Punkten sind im Vergütungsbericht aufgeführt:

  • Vergütungsbericht für den Vorstand und Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziffern 4.2.5 und 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • Wertpapiertransaktionen gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex,
  • Anteilsbesitz gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex.

Informationen zur aktienorientierten Vergütung gemäß Ziffer 7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie im Kapitel 8.3 „Aktienorientierte Vergütung“ des Anhangs sowie die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht.

History

Ihre zuletzt besuchten Seiten:

Zusätzliche Informationen

Themenverwandte Links innerhalb des Berichts:

Download

Dieses Kapitel als PDF-Datei zum Download:

Themennavigation und -sitemap

Fenster schließen





Mit der Themennavigation können Sie sich einen inhaltlich individuell auf Sie abgestimmten Bericht zusammenstellen. Wählen Sie dazu links Ihre(n) relevanten Themenbereich(e) aus und die entsprechenden Inhaltsseiten werden Ihnen in untenstehender Liste angezeigt. Über die dort angezeigten Begriffe gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.

Mit den „Send“-Button speichern Sie Ihre Themenauswahl und Sie können sich im Online-Geschäftsbericht über die Seitennavigation innerhalb Ihrer Auswahl bewegen. Nicht relevante Seiten werden in der ersten Navigationsebene als inaktiv dargestellt und in den darunter liegenden Ebenen ausgeblendet. Sie können Ihre Auswahl im Bereich "Themennavigation" jederzeit wieder verändern oder aufheben, indem Sie "Themenauswahl aufheben" auswählen.

Mein Geschäftsbericht

Ihre Seite wurde erfolgreich in Ihre Auswahl übernommen. Klicken Sie im Service-Bereich auf "Mein Geschäfts­bericht" um zu Ihrer gesammelten Auswahl zu gelangen.

Link für Popup