Neben der Finanzierungswirkung aus den beschriebenen Eigenkapitalveränderungen ist eine wesentliche Finanzierungskomponente der Hannover Rück die Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt. Sie setzte sich im Wesentlichen aus nachrangigen Anleihen zusammen, die wir begeben haben, um unsere Kapitalausstattung auch unter Beachtung der Ratinganforderungen nachhaltig zu sichern. Das Gesamtvolumen der Darlehen und des nachrangigen Kapitals betrug zum Bilanzstichtag 2.270,3 Mio. EUR (2.465,0 Mio. EUR).

Mit dem Ziel, die Kapitalkosten zu verringern, ergänzen unsere nachrangigen Anleihen unser Eigenkapital und tragen dazu bei, jederzeitige Liquidität zu gewährleisten. Im Berichtsjahr haben wir die im Jahr 2004 von der Hannover Finance (Luxembourg) S.A. emittierte nachrangige Schuldverschreibung in Höhe von 750,0 Mio. EUR zum ersten ordentlichen Rückzahlungstermin gekündigt und zurückgezahlt. Darüber hinaus haben wir über die Hannover Rück SE eine neue nachrangige, unbefristete Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von 500,0 Mio. EUR am europäischen Kapitalmarkt emittiert. Zum Bilanzstichtag sind über die Hannover Rück SE und die Hannover Finance (Luxembourg) S.A. insgesamt vier nachrangige Schuldverschreibungen am europäischen Kapitalmarkt platziert.

Die auf der vorhergehenden Seite oben abgebildete Tabelle gibt einen Überblick über die fortgeführten Anschaffungskosten unserer nachrangigen Anleihen.

Zusätzlich bestehen bei mehreren Konzernunternehmen langfristige Darlehen, im Wesentlichen Hypothekendarlehen, in Höhe von 283,9 Mio. EUR (227,1 Mio. EUR).

Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Darstellungen im Anhang dieses Berichts, Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“ und 6.13 „Eigenkapital und eigene Anteile“.

Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten haben verschiedene Kreditinstitute für uns Bürgschaften (Letters of Credit) gestellt. Zu diesem Zweck bestanden zum Bilanzstichtag mit mehreren Kreditinstituten sowohl bilaterale Vereinbarungen, als auch eine unbesicherte, syndizierte Avalkreditlinie. Über die bestehenden Eventualverbindlichkeiten berichten wir detailliert im Anhang, Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“ in unseren Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen und 8.7 „Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten“.