Die Angaben zu folgenden Punkten sind im Vergütungsbericht aufgeführt:

  • Vergütungsbericht für den Vorstand und Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziffern 4.2.5 und 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • Wertpapiertransaktionen gemäß Ziffer 6.3 Deutscher Corporate Governance Kodex,
  • Anteilsbesitz gemäß Ziffer 6.3 Deutscher Corporate Governance Kodex,

Informationen zur aktienorientierten Vergütung gemäß Ziffer 7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie im Kapitel 8.3 „Aktienorientierte Vergütung“ des Anhangs. sowie die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht. Neben der vorliegenden Erklärung zur Unternehmensführung wird der Corporate Governance-Bericht nebst den Berichten der letzten 10 Jahre gemäß Ziffer 3.10 DCGK auf unserer Website veröffentlicht.

Neben der vorliegenden Erklärung zur Unternehmensführung wird der Corporate Governance-Bericht nebst den Berichten der letzten 10 Jahre gemäß Ziffer 3.10 DCGK auf unserer Website veröffentlicht (www.hannover-rueck.de/about/corporate/declaration/index.html).


Im Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Hannover Rück SE angewendet werden und erläutern die Struktur, Ausgestaltung und Höhe der Komponenten der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2014 aus der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder für die Hannover Rück SE und zum Konzern gehörende Unternehmen.

Außerdem beschreiben wir die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und zum Konzern gehörende Unternehmen sowie die Grundzüge der Vergütung für die Führungskräfte unterhalb des Vorstands.

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ Bestandteil des Anhangs zum Konzernjahresabschluss 2014 sind. Nach deutschem Handelsrecht beinhalten diese Informationen ebenfalls Pflichtangaben des Anhangs (§ 314 HGB) bzw. des Lageberichts (§ 315 HGB), die insgesamt in diesem Vergütungsbericht erläutert und im Anhang summarisch zusammengefasst dargestellt werden.

Beachtet werden die Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV). Ergänzend haben wir die konkretisierenden Vorschriften des DRS 17 (geändert 2010) „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ berücksichtigt.

 

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