• Zuständigkeit

    Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet. Die vergütungsrelevanten Inhalte für den Vorstand bereitet der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor.

  • Zielsetzung, Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung

    Die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung des Vorstands entspricht den regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV). Ein unabhängiges Gutachten bestätigt, dass das Vergütungssystem den Anforderungen des Art. 275 Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 35 an eine geschäfts- und strategiekonforme sowie risikoadjustierte Vergütungspolitik entspricht.

    Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands.

    Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt / Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung wird sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Rechnung trägt, marktgerecht und wettbewerbsfähig ist. Das Vergütungsmodell sieht bei einer Zielerreichung von 100 % eine Aufteilung von ca. 40 % Festvergütung und ca. 60 % variable Vergütung vor.

  • Festvergütung (ca. 40 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)

    Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung
    VergütungsbestandteilBemessungsgrundlage/ParameterVoraussetzung für ZahlungAuszahlung
    Grundbezüge;

    Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft
    Funktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit

    Überprüfung der Bezüge durch den Aufsichtsrat in der Regel in Abständen von zwei Jahren. Seit 2014 sukzessive Umstellung der Vorstandsverträge: Überprüfung des Jahresfestgehalts während der Vertragslaufzeit entfällt.
    Vertragliche Regelungen12 gleiche Monatsraten
  • Variable Vergütung (ca. 60 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)

    Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme.

    Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird.

    Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.

    Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge
    Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung
    Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/Parameter Voraussetzung für Zahlung
    Ergebnistantieme
    Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender / Finanzvorstand: 70 %; Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 50 % Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre.

    Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 1,8 % übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100 % entspricht einem RoE von 10,6 %. Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal -100 % betragen.

    Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen.

    Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen und wurde ursprünglich mit einem vereinbarten Wert von 2,8 % angesetzt. Die Regelung der Ergebnistantieme kann angepasst werden, sofern sich der risikofreie Zinssatz von 2,8 % in einem Umfang verändert, dass sich eine Abweichung (absolut) von mindestens einem Prozentpunkt ergibt.
    Vertragliche Regelung

    Erreichen der Dreijahresziele

    Beschluss des Aufsichtsrats

    Aufgrund des Marktzinses hat der Aufsichtsrat den risikofreien Zinssatz auf 1,8 % festgesetzt.
     
    Performancetantieme
    Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen.
    Geschäftsbereichsbonus
    Anteil an variabler Vergütung: Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 %
    Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des Geschäftsbereichs im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum (= RoCa = Return on Capital allocated = Rendite auf das allozierte Kapital).

    Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCA den Wert von 0 % übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet.

    Eine Zielerreichung von 100 % wird in der Schaden-Rückversicherung bei einem RoCA von 9,1 % und in der Personen-Rückversicherung bei einem RoCA von 10,1 % erreicht. Diese RoCA-Werte liegen oberhalb der Kapitalkosten und generieren damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC 1).

    Die Zielerreichung kann maximal 200 % und ab 2015 minimal -100 % betragen.

    Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

    Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Über- bzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich.

    Sonderregelung für 2013 und 2014: Grundlage für den durchschnittlichen RoCa ist die Geschäftsbereichsperformance ab 2013; der minimale Geschäftsbereichsbonus beträgt 0 EUR.
    Erreichen der Dreijahresziele (Basis für 2013 und 2014: Geschäftsbereichsperformance ab 2013)

    Vertragliche Vereinbarung

    Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen
    Individualbonus
    Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30 %;
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 %
    Persönliche qualitative, quantitative Ziele; individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika.

    Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100 % wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zu-bzw. Abschlägen.

    Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung.
    Erreichen der Jahresziele

    Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung
    Von dem Gesamtbetrag der festgesetzten variablen Vergütung wird ein Teilbetrag von 60 % im Monat nach der Konzernbilanz- Aufsichtsratssitzung bar ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 40 % wird zur Förderung der langfristigen Wertsteigerung zunächst wie nachstehend erläutert zurückbehalten:

    KurzfristigMittelfristigLangfristig
    60 % der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung
    nach Aufsichtsratsbeschluss
    20 % der variablen Vergütung in Bonusbank;

    Zurückbehaltung für drei Jahre;

    zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der drei Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/ Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt;

    anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt;

    ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen;

    Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt;

    keine Verzinsung von Guthaben.
    Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung;

    nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes;

    Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra-Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung;

    zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie;

    Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10 % oder mehr löst Anpassung aus;

    ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht.
    Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen.
  • Abwicklung der Auszahlung variabler Bestandteile der Vergütung in Sonderfällen

    Bei Eigenkündigung, Kündigung / Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.

    Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank oder HR-SAs regulär und erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.

    Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalls oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.

  • Variable Vergütung nach alter Vergütungsstruktur (bis 2011)

    Der virtuelle Aktienoptionsplan mit Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) aus der alten Vergütungsstruktur bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2015 wurden an die aktiven Vorstände keine ABR mehr gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen im Jahr 2015 Ausübungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) vorgenommen.

    Zum 31. Dezember 2015 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 79.464 (228.957) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 0,7 Mio. EUR (2,1 Mio. EUR).

  • Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

    Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.

    Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats, nachdem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags.

  • Sonstiges

    Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab- / Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.

    Bezüglich des Deutscher Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3. Absatz 2 – „Betragsmäßige Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen“ und Ziffer 4.2.3 Absatz 4 – „Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Entsprechenserklärung 2014 in der Rubrik „Erklärung zur Unternehmensführung“, in diesem Konzerngeschäftsbericht.

    Besteht die Gesellschaft gegenüber Herrn Wallin nach Beendigung des Dienstvertrages auf einem Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, erhält er eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % seiner letzten festen Vergütung. Auf diese Entschädigung werden durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbene Einkünfte angerechnet, soweit diese zusammen mit der Entschädigung 100 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Vertrag vor dem 65. Lebensjahr endet, weil die Gesellschaft ihn nicht verlängert oder Herr Wallin eine ihm angebotene Verlängerung zu für ihn schlechteren Bedingungen ablehnt, oder wenn die vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung auf einem von der Gesellschaft verschuldeten wichtigen Grund beruht.

  • Höhe der Vorstandsvergütung

    Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rück SE aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und die zum Konzern gehörenden Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 (geändert 2010) dargestellt werden.

    Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,7 Mio. EUR (0,8 Mio. EUR).

    Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010)

    Gesamt


    Anzahl Share
    Awards6

    2014 = IST
    2015 = Schätzung
    Name Geschäftsjahr Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung1
      Grundgehalt Sachbezüge/
    Nebenleistungen2
    Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
      auszuzahlende variable Vergütung Bonusbank Share Awards
    in TEUR   60 %3 Verrechnete
    Vergütung
    aus Konzern-
    mandaten
    20 % (Gewährung)4 20 % (Gewährung)5
    Ulrich Wallin 2015 596,4 14,8 650,4 216,8 216,8 1.695,2 2.021
    2014 569,7 16,2 678,4 226,1 226,1 1.716,5 2.430
    Sven Althoff7 2015 280,0 14,8 334,2   110,8 112,1 851,9 1.004
    2014 199,0 7,2 183,1   43,4 78,6 511,3 1.050
    Claude Chèvre 2015 380,0 12,8 440,1 146,7 146,7 1.126,3 1.411
    2014 348,7 13,2 416,9 139,0 139,0 1.056,8 1.494
    Jürgen Gräber 2015 445,1 18,1 508,1 169,3 169,3 1.309,9 1.432
    2014 428,0 16,0 456,4 152,2 152,2 1.204,8 1.873
    Dr. Klaus Miller 2015 356,1 3,7 366,5 122,1 122,1 970,5 1.187
    2014 342,4 13,9 404,5 134,9 134,9 1.030,6 1.438
    Dr. Michael Pickel 2015 356,1 12,0 402,1 134,1 134,1 1.038,4 1.145
    2014 342,4 22,5 368,7 122,9 122,9 979,4 1.483
    Roland Vogel 2015 422,9 14,8 372,5 38,6 124,2 124,2 1.058,6 1.155
    2014 406,6 15,4 398,9 49,5 133,0 133,0 1.086,9 1.460
    Gesamt 2015 2.836,6 91,0 3.073,9 38,6 1.024,0 1.025,3 8.050,8 9.355
    Gesamt 2014 2.636,8 104,4 2.906,9 49,5 951,5 986,7 7.586,3 11.228

    In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr.

    Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 zu sehen.

    Tabelle als Excel-Datei herunterladen: Download (27 KB)

    Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands
    Name





    in TEUR
    JahrAusgeübte ABRVerände-
    rung Rück-
    stellung für ABR in 2015
    Verände-
    rung Rück-
    stellung Share Awards aus Vorjahren1
    Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen Geschäftsjahr2Gesamt
    Ulrich Wallin2015380,4-338,8633,479,8754,8
    201472,784,7277,058,0492,4
    Sven Althoff3201563,6-40,8131,841,0195,6
    201414,624,586,110,9136,1
    Claude Chèvre2015215,030,7245,7
    201490,626,0116,6
    Jürgen Gräber2015355,2-319,0470,756,6563,5
    201487,654,8201,340,4384,1
    Dr. Klaus Miller201544,6-38,6336,734,1376,8
    2014-20,5148,628,0197,1
    Dr. Michael Pickel2015319,7-287,1353,340,2426,1
    201478,849,3152,329,7310,1
    Roland Vogel2015164,7-146,6406,554,1478,7
    201430,937,4175,939,3283,5
    Gesamt20151.328,2-1.170,92.547,4336,53.041,2
    Gesamt2014284,6271,21.131,8232,31.919,9
    Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands
    Name





    in TEUR
    JahrAusgeübte ABRVerände-
    rung Rück-
    stellung für ABR in 2015
    Verände-
    rung Rück-
    stellung Share Awards aus Vorjahren1
    Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen Geschäftsjahr2Gesamt
    Ulrich Wallin2015380,4-338,8633,479,8754,8
    201472,784,7277,058,0492,4
    Sven Althoff3201563,6-40,8131,841,0195,6
    201414,624,586,110,9136,1
    Claude Chèvre2015215,030,7245,7
    201490,626,0116,6
    Jürgen Gräber2015355,2-319,0470,756,6563,5
    201487,654,8201,340,4384,1
    Dr. Klaus Miller201544,6-38,6336,734,1376,8
    2014-20,5148,628,0197,1
    Dr. Michael Pickel2015319,7-287,1353,340,2426,1
    201478,849,3152,329,7310,1
    Roland Vogel2015164,7-146,6406,554,1478,7
    201430,937,4175,939,3283,5
    Gesamt20151.328,2-1.170,92.547,4336,53.041,2
    Gesamt2014284,6271,21.131,8232,31.919,9

    In den folgenden beiden Tabellen zeigen wir die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2015 gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:

    Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 – Tabelle 1
    (Ziel- / Minimal- / Maximalvergütung als Nominalwerte)
    Gewährte ZuwendungenUlrich Wallin
    Vorstandsvorsitzender
    Sven Althoff1
    Geschäftsbereichsverantwortliches
    Vorstandsmitglied
    Eintritt: 1. August 2014
    Claude Chévre
    Geschäftsbereichsverantwortliches
    Vorstandsmitglied
    Jürgen Gräber
    Geschäftsbereichsverantwortliches
    Vorstandsmitglied
    Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung
    in TEUR201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    Festvergütung569,7596,4596,4596,4280,0280,0280,0280,0348,7380,0380,0380,0428,0445,1445,1445,1
    Nebenleistungen16,214,814,814,87,214,814,814,813,212,812,812,816,018,118,118,1
    Summe585,9611,2611,2611,2287,2294,8294,8294,8361,9392,8392,8392,8444,0463,2463,2463,2
    Einjährige variable Vergütung480,0504,00,01.008,0252,0252,00,0504,0297,0342,00,0684,0360,0360,00,0720,0
    Mehrjährige variable Vergütung356,6398,1-525,9734,1174,2181,3-34,9349,3210,9252,6-339,2480,6266,8285,9-404,1525,9
    Bonusbank 2014 (20181)/
    2015 (20191)
    160,0168,0-588,0336,084,084,0-48,2168,099,0114,0-363,8228,0120,0120,0-450,0240,0
    Share Awards 2014 (2019 1)/
    2015 (20201))2
    160,0168,00,0336,084,084,00,0168,099,0114,00,0228,0120,0120,00,0240,0
    Dividende Share Awards für 2013336,60,00,00,06,20,00,00,012,90,00,00,026,80,00,00,0
    Dividende Share Awards für 20140,062,162,162,10,013,313,313,30,024,624,624,60,045,945,945,9
    Summe1.422,51.513,385,32.353,3713,4728,1259,91.148,1869,8987,453,61.557,41.070,81.109,159,11.709,1
    Versorgungsaufwand4114,3167,1167,1167,113,9750,6750,6750,691,7150,1150,1150,190,2109,2109,2109,2
    Gesamtvergütung1.536,81.680,4252,42.520,4727,31.478,71.010,51.898,7961,51.137,5203,71.707,51.161,01.218,3168,31.818,3
     
    Gewährte Zuwendungen Dr. Klaus Miller
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Dr. Michael Pickel
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Roland Vogel
    Finanzvorstand
    in TEUR2014
    2015
    2015
    (Min)
    2015
    (Max)
    201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    201420152015
    (Min)
    2015
    (Max)
    Festvergütung342,4356,1356,1356,1342,4356,1356,1356,1406,6422,9422,9422,9
    Nebenleistungen13,93,73,73,722,512,012,012,015,414,814,814,8
    Summe356,3359,8359,8359,8364,9368,1368,1368,1422,0437,7437,7437,7
    Einjährige variable Vergütung288,0288,00,0576,0288,0288,00,0576,0288,0288,00,0576,0
    Mehrjährige variable Vergütung212,3226,9-323,8418,9212,6227,4-324,6419,4214,8230,4-297,6422,4
    Bonusbank 2014 (20181)/
    2015 (20191)
    96,096,0-358,8192,096,096,0-360,0192,096,096,0-336,0192,0
    Share Awards 2014 (2019 1)/
    2015 (20201))2
    96,096,00,0192,096,096,00,0192,096,096,00,0192,0
    Dividende Share Awards für 2013320,30,00,00,020,60,00,00,022,80,00,00,0
    Dividende Share Awards für 20140,034,934,934,90,035,435,435,40,038,438,438,4
    Summe856,6874,736,01.354,7865,5883,543,51.363,5924,8956,1140,11.436,1
    Versorgungsaufwand482,887,387,387,389,9147,1147,1147,133,062,862,862,8
    Gesamtvergütung939,4962,0123,31.442,0955,41.030,6190,61.510,6957,81.018,9202,91.498,9
     
    Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 - Tabelle 2
    (Barzuflüsse in 2014 und 2015)
    ZuflussUlrich Wallin
    Vorstandsvorsitzender
    Sven Althoff 1
    Geschäftsbereichsverantwortliches
    Vorstandsmitglied
    Eintritt: 1. August 2014
    Claude Chévre
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Jürgen Gräber
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung
    in TEUR20142015201420152014201520142015
    Festvergütung569,7596,4199,0280,0348,7380,0428,0445,1
    Nebenleistungen16,214,87,214,813,212,816,018,1
    Summe585,9611,2206,2294,8361,9392,8444,0463,2
    Einjährige variable Vergütung2603,0649,298,0199,3340,5399,0444,8500,4
    Mehrjährige variable Vergütung72,7613,414,663,60,021,687,6518,7
    Bonusbank 20110,0233,00,00,00,021,60,0163,5
    ABR 2009 (2013-20193)72,772,714,614,60,00,087,687,6
    ABR 2010 (2015-20204)0,0307,70,049,00,00,00,0267,6
    Summe1.261,61.873,8318,8557,7702,4813,4976,41.482,3
    Versorgungsaufwand5114,3167,113,9750,691,7150,190,2109,2
    Gesamtvergütung1.375,92.040,9332,71.308,3794,1963,51.066,61.591,5
    Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 - Tabelle 2 (Barzuflüsse in 2014 und 2015)
    ZuflussDr. Klaus Miller
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Dr. Michael Pickel
    Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied
    Roland Vogel
    Finanzvorstand
    in TEUR201420152014201520142015
    Festvergütung342,4356,1342,4356,1406,6422,9
    Nebenleistungen13,93,722,512,015,414,8
    Summe356,3359,8364,9368,1422,0437,7
    Einjährige variable Vergütung2340,5384,0359,4396,0376,6379,1
    Mehrjährige variable Vergütung0,0170,678,8444,430,9313,8
    Bonusbank 20110,0126,00,0124,80,0149,1
    ABR 2009 (2013-20193)0,00,078,878,830,930,9
    ABR 2010 (2015-20204)0,044,60,0240,80,0133,8
    Summe696,8914,4803,11.208,5829,51.130,6
    Versorgungsaufwand582,887,389,9147,133,062,8
    Gesamtvergütung779,61.001,7893,01.355,6862,51.193,4
  • Nebentätigkeit der Vorstandsmitglieder

    Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führt. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rück SE aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften und gesellschaftsgebundene Mandate werden bei der Auszahlung der variablen Tantieme abgezogen und sind nachrichtlich in der tabellarischen Übersicht der Gesamtbezüge gesondert dargestellt.

  • Altersvorsorge

    Endgehaltsbezogene Ruhegeldzusage (Bestellung vor 2009)

    Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet (Defined Benefit). Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs bei vertragsgemäßem Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.

    Beitragsorientierte Ruhegeldzusage (Bestellung ab 2009)

    Für Vorstandsmitglieder mit einer Bestellung ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System (Defined Contribution) beruhen.

    Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbeitrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum vertraglich festgelegten Stichtag) von der Gesellschaft geleistet.

    In beiden Vertragsvarianten (Defined Benefit und Defined Contribution) werden unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Beendigung des Dienstvertrags vor dem 65. Lebensjahr).

    Hinterbliebenenversorgung

    Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrags, hat der überlebende Ehepartner, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des monatlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate das Ruhegehalt fortgezahlt.

    Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre.

    Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Vollwaisen in Höhe von 25 % (entgehaltsbezogen) bzw. 30 % (beitragsorientiert) des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre.

    Anpassungen

    Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001) oder der Preisindex für die Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997 – 2000).

    Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht.

    Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder

    Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen, für die 16 (16) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,6 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 25,0 Mio. EUR (28,8 Mio. EUR).

     

    Leistungsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Benefit)
    Name
    in TEUR
    Geschäftsjahrerreichbare Jahresrente (65. LJ)DBO 31.12.Personalaufwand
    Ulrich Wallin2015229,14.532,7167,1
    2014229,15.159,5114,3
    Sven Althoff1,2201591,9898,9750,6
     201430,3370,813,9
    Jürgen Gräber2015162,83.094,8109,2
    2014158,53.493,990,2
    Dr. Michael Pickel2015129,01.875,6147,1
    2014125,62.124,289,9
    Roland Vogel1,3201594,01.524,262,8
    201491,71.652,333,0
    Gesamt2015706,811.926,21.236,8
    Gesamt2014635,212.800,7341,3

     

    Beitragsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Contribution)
    Name

    in TEUR
    GeschäftsjahrJährlicher
    Finanzierungs-
    beitrag1
    erreichbare
    Jahresrente (65. LJ)
    Prämie
    Claude Chèvre2201539,5 %131,1150,1
    201425 % bis Oktober 2014
    39,5 % ab November 2014
    117,891,7
    Dr. Klaus Miller2201525 %53,087,3
    201425 %51,482,8
    Gesamt2015184,1237,4
    Gesamt2014169,2174,5
 

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