Glossar
Der beizulegende Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden kann. Im Regelfall entspricht der beizulegende Zeitwert dem Börsen- oder Marktwert bzw. einem aus diesem abgeleiteten Wert. In Einzelfällen ist der beizulegende Zeitwert als Barwert zu ermitteln.
