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Internes Kontrollsystem

Ein weiteres wichtiges Element des Gesamtsystems ist die Rahmenrichtlinie zum internen Kontrollsystem (IKS). Das Ziel dieses Regelwerks ist, die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie konsequent zu steuern und zu überwachen. Wir gestalten unsere Geschäftstätigkeit daher stets so, dass sie im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften steht. Diesen Prinzipien folgend schafft die Rahmenrichtlinie ein einheitliches Verständnis von Kontrollen und eine einheitliche Vorgehensweise sowie Standards für die Umsetzung des IKS über alle Organisationseinheiten der Hannover Rück.

Internes Risikosteuerungs- und Kontrollsystem

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Die Rahmenrichtlinie definiert Begrifflichkeiten, regelt die Verantwortlichkeiten und liefert einen Leitfaden für die Beschreibung von Kontrollen. Darüber hinaus ist sie die Basis zur Umsetzung der internen Ziele und der Erfüllung externer Anforderungen, die an die Hannover Rück gestellt werden. Das IKS besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen und technischen Maßnahmen und Kontrollen im Unternehmen. Es dient unter anderem dazu, die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen und Risiken zu reduzieren, um die sichere Umsetzung der Unternehmensstrategie zu gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Dokumentation der Kontrollen innerhalb der Prozesse, insbesondere im Rechnungswesen,
  • Vier-Augen-Prinzip,
  • Funktionstrennung sowie
  • technische Plausibilitätskontrollen und Zugriffsberechtigungen in den Systemen.

Im Bereich der Rechnungslegung stellen Prozesse mit integrierten Kontrollen sicher, dass der Konzernabschluss vollständig und richtig aufgestellt wird. Diese Prozesse zur Organisation und Durchführung der Konsolidierungsarbeiten und zur Erstellung des Konzernabschlusses sowie die zugehörigen Kontrollen sind dokumentiert und werden regelmäßig überprüft. Alle konzerninternen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sind in einem Bilanzierungshandbuch gesammelt, das IT-gestützt allen relevanten Organisationseinheiten und sämtlichen Mitarbeitern des Hannover Rück-Konzerns vorliegt.

Die Zulieferung für die Erstellung des vom Wirtschaftsprüfer geprüften Konzernabschlusses durch die einbezogenen Unternehmen erfolgt über eine internetbasierte IT-Anwendung. In einer Datenbank werden die einzelnen Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamterfolgsrechnung, Eigenkapitalentwicklung, Kapitalflussrechnung sowie die für Segmentberichterstattung, Anhang und Konsolidierung relevanten Daten, abgelegt. Diese werden über maschinelle Schnittstellen in ein Konsolidierungssystem eingelesen und dort verarbeitet. Je nach den Ergebnissen aus der Abstimmung konzerninterner Transaktionen werden diese Werte, falls erforderlich, korrigiert. Für außerordentliche oder seltene Geschäftsvorfälle sind manuelle Buchungen vorgesehen. Um Falschaussagen zu vermeiden, werden beispielsweise die oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen durchgeführt.

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