Content

schriftgröße

3.2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rückversicherungsverträge: Im März 2004 hat das IASB mit dem Standard IFRS 4 „Insurance Contracts“ erstmals einen Standard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht und dabei das Projekt „Versicherungsverträge“ in zwei Phasen aufgeteilt. IFRS 4 „Insurance Contracts“ repräsentiert das Ergebnis der Phase I und ist eine Übergangsregelung, bis das IASB die Bewertung von Versicherungsverträgen mit Abschluss der Phase II festgelegt hat. Danach ist das versicherungstechnische Geschäft in Versicherungs- und Investmentverträge aufzuteilen. Verträge mit signifikantem Versicherungsrisiko sind als Versicherungsverträge zu betrachten. Verträge ohne signifikantes Versicherungsrisiko sind als Investmentverträge zu klassifizieren. Der Standard ist für Rückversicherungsverträge ebenfalls anzuwenden. IFRS 4 regelt bestimmte Sachverhalte grundlegend, z. B. die Trennung eingebetteter Derivate und die Entflechtung von Einlagekomponenten. Unter Beachtung dieser grundsätzlichen Vorschriften des IFRS 4 und des IFRS-Rahmenkonzepts macht die Hannover Rück von der Möglichkeit Gebrauch, die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für versicherungstechnische Posten (US GAAP) beizubehalten.

Kapitalanlagen: Grundsätzlich erfassen wir den Erwerb und die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente im Direktbestand bilanziell zum Erfüllungstag. Festverzinsliche Wertpapiere weisen wir einschließlich der auf sie entfallenden abgegrenzten Zinsen aus.

Finanzinstrumente des Dauerbestands bestehen aus nichtderivativen Anlagen, die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten, die mit der Absicht und Fähigkeit erworben werden, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweiligen Agios oder Disagios werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Papiere ergebniswirksam erfasst. Abschreibungen nehmen wir bei dauerhafter Wertminderung vor. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.

Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative Finanzinstrumente, die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten und nicht an einem aktiven Markt notieren und die nicht kurzfristig veräußert werden. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Agios und Disagios werden nach der Effektivzinsmethode bis zur Fälligkeit des Rückzahlungsbetrags ergebniswirksam aboder hinzugerechnet. Abschreibungen nehmen wir insoweit vor, als mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht bzw. nicht mehr in voller Höhe zu rechnen ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.

Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente beinhalten den Handelsbestand sowie solche Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert klassifiziert worden sind. Dies betrifft im Wesentlichen nicht besicherte von Unternehmen begebene Schuldtitel sowie derivative Finanzinstrumente. Im Rahmen der nach IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ eingeräumten Fair-Value-Option, nach der Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz unter bestimmten Bedingungen zum Zeitwert bilanziert werden dürfen, werden in dieser Position alle strukturierten Wertpapiere erfasst, die bei Ausweis im dispositiven Bestand bzw. unter den Darlehen und Forderungen einer Zerlegung bedurft hätten. Die Hannover Rück nutzt die Fair-Value-Option ausschließlich für ausgewählte Teilbestände der Kapitalanlagen. Ferner werden hier derivative Finanzinstrumente ausgewiesen, die die Hannover Rück nicht in Form von Bewertungseinheiten mit den unterliegenden Risiken ausweist. Wertpapiere des Handelsbestandes sowie Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert bewertet klassifiziert worden sind, werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Liegen als Marktwerte keine Börsenkurse vor, bestimmen sich die Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle unrealisierten Gewinne oder Verluste aus dieser Bewertung erfassen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen. Die Einordnung von Instrumenten als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ ist mit der weitgehend an ökonomischen Marktwertvariablen ausgerichteten Risikomanagement- und Anlagestrategie der Hannover Rück vereinbar.

Finanzielle Vermögenswerte des dispositiven Bestands, die jederzeit veräußerbar sind, bilanzieren wir mit dem beizulegenden Zeitwert; dabei nehmen wir Zinsabgrenzungen vor. Dieser Kategorie ordnen wir die Finanzinstrumente zu, die nicht die Kriterien der Kategorien des Dauerbestands, der Darlehen und Forderungen, der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente oder des Handelsbestands erfüllen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Änderungen des Marktwertes von Papieren des dispositiven Bestandes werden bis auf die Währungsbewertungsdifferenzen der monetären Posten nach Abzug latenter Steuern direkt im Eigenkapital bilanziert.

Bestimmung des Zeitwertes bzw. Marktwertes aktivischer und passivischer Finanzinstrumente: Für Finanzinstrumente entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den die Hannover Rück erhalten bzw. zahlen würde, wenn sie die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag veräußern bzw. begleichen würde. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente quotiert werden, wird deren Geldkurs verwendet. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen von Finanzinstrumenten gleicher Bonitäts-, Laufzeit- und Renditecharakteristik ermittelt oder mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Die Hannover Rück verwendet hierzu mehrere Bewertungsmodelle. Einzelheiten sind in der Tabelle unten aufgeführt. Für weiterführende Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Zeitwerthierarchie in Kapitel 5.1 „Selbstverwaltete Kapitalanlagen“).

Tabelle vergrößern zoom

Bewertungsmodelle
Finanzinstrument Preismethode Parameter Preismodell
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht notierte Rentenpapiere („Plain Vanilla"), Zinsswaps Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurve Barwertmethode
Nicht notierte strukturierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurve, Volatilitätsflächen Hull-White, Black-Karasinski, Libor-Market-Modell u. a.
Nicht notierte Rentenfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) Nettovermögenswert-Methode
ABS/MBS ohne Marktquotierungen Theoretischer Kurs Vorauszahlungsgeschwindigkeit, eingetretene Verluste, Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verwertungsraten Future-Cashflow-Verfahren, Liquidierungsverfahren
CDOs/CLOs Genussscheine Theoretischer Kurs Risikoprämien, Ausfallraten, Verwertungsraten, Tilgungen Barwertmethode
Aktien
Nicht notierte Aktien Theoretischer Kurs Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multip-les, ggf. Buchwert Nettovermögenswert-Methode
Übrige Kapitalanlagen
Private Equity Theoretischer Kurs Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multi-ples, Börsenwerte Nettovermögenswert-Methode
Sonstige Finanzinstrumente - ergebniswirksam zum Zeitwert bewertet
Devisentermingeschäfte Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurven, Spot- und Forwardrates Zinsparitätsmodell
OTC-Aktienoptionen, OTC-Aktienindexoptionen Theoretischer Kurs Notierung des zugrunde liegenden Aktientitels, implizite Volatilitäten, Geldmarktzinssatz, Dividendenrendite Black-Scholes
Derivate im Zusammenhang mit der Versicherungstechnik Theoretischer Kurs Marktwerte der Cat-Bonds, Zinsstrukturkurve Barwertmethode
Bewertungsmodelle
Finanzinstrument Preismethode Parameter Preismodell
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht notierte Rentenpapiere („Plain Vanilla"), Zinsswaps Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurve Barwertmethode
Nicht notierte strukturierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurve, Volatilitätsflächen Hull-White, Black-Karasinski, Libor-Market-Modell u. a.
Nicht notierte Rentenfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) Nettovermögenswert-Methode
ABS/MBS ohne Marktquotierungen Theoretischer Kurs Vorauszahlungsgeschwindigkeit, eingetretene Verluste, Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verwertungsraten Future-Cashflow-Verfahren, Liquidierungsverfahren
CDOs/CLOs Genussscheine Theoretischer Kurs Risikoprämien, Ausfallraten, Verwertungsraten, Tilgungen Barwertmethode
Aktien
Nicht notierte Aktien Theoretischer Kurs Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multip-les, ggf. Buchwert Nettovermögenswert-Methode
Übrige Kapitalanlagen
Private Equity Theoretischer Kurs Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multi-ples, Börsenwerte Nettovermögenswert-Methode
Sonstige Finanzinstrumente - ergebniswirksam zum Zeitwert bewertet
Devisentermingeschäfte Theoretischer Kurs Zinsstrukturkurven, Spot- und Forwardrates Zinsparitätsmodell
OTC-Aktienoptionen, OTC-Aktienindexoptionen Theoretischer Kurs Notierung des zugrunde liegenden Aktientitels, implizite Volatilitäten, Geldmarktzinssatz, Dividendenrendite Black-Scholes
Derivate im Zusammenhang mit der Versicherungstechnik Theoretischer Kurs Marktwerte der Cat-Bonds, Zinsstrukturkurve Barwertmethode

Wertberichtigungen: Zu jedem Bilanzstichtag prüfen wir unsere finanziellen Vermögenswerte hinsichtlich vorzunehmender Wertminderungen. Bei allen Wertpapieren werden dauerhafte Wertminderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grundsätzlich legen wir die gleichen unten dargestellten Indikatoren für festverzinsliche Wertpapiere und diejenigen mit Eigenkapitalcharakter zugrunde. Zusätzlich wird eine qualitative Einzelbetrachtung vorgenommen. IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ enthält eine Liste objektiver, substanzieller Hinweise auf Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Bei festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Darlehen werden zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, insbesondere das Rating des Papiers, das Rating des Emittenten bzw. des Kreditnehmers sowie die individuelle Markteinschätzung herangezogen. Bei den Titeln des Dauerbestands bzw. Darlehen und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, ergibt sich die Höhe der Wertminderungen aus der Differenz des Buchwerts des Vermögenswerts und des Barwerts der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Der Buchwert wird direkt um diesen Betrag aufwandswirksam reduziert. Mit Ausnahme von Wertberichtigungen bei Abrechnungsforderungen setzen wir Wertminderungen grundsätzlich direkt aktivisch – ohne Nutzung eines Wertberichtigungskontos – von den betroffenen Positionen ab. Sind die Gründe für die Abschreibung entfallen, wird bei festverzinslichen Wertpapieren eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal auf die ursprünglichen fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Zu den Wertberichtigungen bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter bestimmt IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ zusätzlich zu den o. g. Grundsätzen, dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden Zeitwertes unter die Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gilt. Die Hannover Rück betrachtet Aktien nach IAS 39 als wertgemindert, wenn deren Zeitwert signifikant, d. h. um mindestens 20 % oder dauerhaft, d. h. für mindestens neun Monate, unter die Anschaffungskosten sinkt. Nach IAS 39 sind erfolgswirksame Wertaufholungen für Aktien nach bereits vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen ebenso wie die Anpassung der Anschaffungskostenbasis untersagt. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jeder Berichtsperiode anhand der Kriterien der Hannover Rück überprüft. Wenn eine Aktie aufgrund dieser Kriterien als wertgemindert zu betrachten ist, so ist nach IAS 39 eine Wertberichtigung in Höhe des Zeitwerts abzüglich der historischen Anschaffungskosten und abzüglich vorheriger Wertberichtigungen zu erfassen, sodass die Abschreibung zum Abschlussstichtag auf den beizulegenden Zeitwert erfolgt; wenn vorhanden, auf den öffentlich notierten Börsenkurs. Auch bei Beteiligungen an Fonds, die in privates Beteiligungskapital („Private Equity“) investieren, wenden wir dieses Verfahren an. Um dem spezifischen Charakter dieser Fonds Rechnung zu tragen (hier anfänglich negativer Rendite- und Liquiditätsverlauf aus dem sog. „J-Curve“-Effekt während der Investitionsperiode der Fonds), schreiben wir erstmalig nach einer zweijährigen Karenzphase bei Vorliegen einer signifikanten oder dauerhaften Wertminderung auf den Nettovermögenswert („Net Asset Value“) als Approximation des Marktwertes ab.

Verrechnung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem jeweiligen Nettobetrag bilanziert, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch (Gegenseitigkeit; Gleichartigkeit und Fälligkeit) besteht oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist, also die Absicht besteht, solche Positionen auf einer Nettobasis auszugleichen oder diesen Ausgleich simultan herbeizuführen.

Sonstige Kapitalanlagen werden überwiegend mit dem Nennwert angesetzt. Sofern diese Finanzinstrumente nicht an öffentlichen Märkten gelistet sind (z. B. Beteiligungen an Private-Equity-Gesellschaften), werden sie mit dem letzten verfügbaren Wert des Nettovermögens („Net Asset Value“) als Approximation des Marktwerts angesetzt. In diesem Posten enthaltene Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Anteile an assoziierten Unternehmen bewerten wir nach der „At Equity“-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital, das auf den Konzern entfällt. Nach der in IAS 28 „Investments in Associates“ vorgeschriebenen Kapitalanteilsmethode muss der auf die assoziierten Unternehmen entfallende Geschäfts- oder glossary ID not found: 354 gemeinsam mit den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen werden. Der den Konzern betreffende Anteil am Jahresergebnis eines assoziierten Unternehmens ist im Ergebnis aus Kapitalanlagen enthalten und wird gesondert ausgewiesen. Eigenkapital und Ergebnis werden dem letzten verfügbaren Abschluss des assoziierten Unternehmens entnommen.

Fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz setzen wir mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen. Er wird linear über die erwartete Nutzungsdauer, maximal über 50 Jahre, abgeschrieben. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird der Verkehrswert des fremdgenutzten Grundbesitzes (erzielbarer Betrag) nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, mit dem Buchwert verglichen und, sofern erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Unterhaltskosten und Reparaturen werden als Aufwand erfasst. Werterhöhende Aufwendungen aktivieren wir, sofern sie die Nutzungsdauer verlängern.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden zum Nennbetrag angesetzt.

Depotforderungen und -verbindlichkeiten: Die Depotforderungen repräsentieren Forderungen der Rückversicherer an ihre Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen Bardepots; wir bilanzieren sie zu Anschaffungskosten (Nominalbetrag). Bonitätsrisiken werden entsprechend berücksichtigt.

Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften: Unter dieser Position weisen wir Forderungen und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen aus, die zwar dem nach IFRS 4 „Insurance Contracts“ geforderten signifikanten Risikotransfer auf den Rückversicherer genügen, jedoch den nach US GAAP geforderten Risikotransfer nicht erfüllen. Gemäß IFRS 4 i. V. m. FASB ASC 944–20–15 sind Versicherungsverträge, die ein signifikantes versicherungstechnisches Risiko vom Zedenten auf den Rückversicherer übertragen, von Verträgen abzugrenzen, bei denen der Risikotransfer eine untergeordnete Rolle spielt. Da bei den betreffenden Transaktionen der Risikotransfer von untergeordneter Bedeutung ist, werden die Verträge unter Anwendung der „Deposit-Accounting“-Methode bilanziert und damit aus der versicherungstechnischen Rechnung eliminiert. Das aus diesen Verträgen erfolgswirksam vereinnahmte Entgelt für die Risikotragung wird im übrigen Ergebnis saldiert ausgewiesen. Die resultierenden Zahlungsströme werden in der Kapitalflussrechnung unter der operativen Tätigkeit gezeigt.

Forderungen: Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt; soweit erforderlich, nehmen wir auf Basis einer Einzelbetrachtung Wertberichtigungen vor. Für die Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen verwenden wir Wertberichtigungskonten, alle anderen Abschreibungen werden direkt gegen den zugrunde liegenden Bestand gebucht.

Abgegrenzte Abschlusskosten enthalten im Wesentlichen gezahlte Provisionen und andere variable Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Verlängerung von bestehenden Rückversicherungsverträgen anfallen. Diese Abschlusskosten werden aktiviert und über die erwartete Laufzeit der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge amortisiert. Abgegrenzte Abschlusskosten werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft.

Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen: Anteile unserer Retrozessionäre an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den vertraglichen Bedingungen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen ermittelt. Bonitätsrisiken werden entsprechend berücksichtigt.

Immaterielle Vermögenswerte: Geschäfts- oder Firmenwerte („Goodwill“) werden gemäß IFRS 3 „Business Combinations“ nicht planmäßig, sondern nach einem jährlichen Werthaltigkeitstest gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für Zwecke des Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 „Impairment of Assets“ sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („Cash Generating Units“, CGU) zuzuordnen. Jede CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, soll die niedrigste Stufe, auf der ein Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, repräsentieren und darf nicht größer sein als ein Segment. Nach Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist für jede CGU der erzielbare Betrag zu ermitteln, der sich als höherer Betrag aus dem Vergleich von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ergibt. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines Ertragswertverfahrens auf Basis einer fünfjährigen Detailplanung und unter Berücksichtigung einer ewigen Rente ermittelt. Der erzielbare Betrag ist mit dem Buchwert der CGU einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert zu vergleichen. Wenn dieser den erzielbaren Betrag übersteigt, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen.

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen erworbene und selbst erstellte Software. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Ferner sind in den sonstigen immateriellen Vermögenswerten die im Zugangszeitpunkt bestehenden Barwerte erwarteter künftiger Erträge aus erworbenen Lebensrückversicherungsbeständen enthalten (Present Value of Future Profits, PVFP); die Amortisation erfolgt entsprechend der Laufzeiten der zugrunde liegenden erworbenen Verträge. Immaterielle Vermögenswerte werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und – sofern erforderlich – außerplanmäßig abgeschrieben.

Aktive Steuerabgrenzung: Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 „Income Taxes“ dann zu bilden, wenn Aktiva in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher zu bewerten sind als in der Steuerbilanz und diese temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuerminderbelastungen führen. Die temporären Differenzen resultieren grundsätzlich aus den Bewertungsunterschieden zwischen den nach nationalen Vorschriften erstellten Steuerbilanzen und den nach konzerneinheitlichen Regelungen erstellten IFRS-Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Auf steuerliche Verlustvorträge sowie bei Vorliegen von sogenannten „Tax Credits“ sind ebenfalls aktive latente Steuern anzusetzen. Sofern sich die latenten Steuern auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden auch die daraus resultierenden latenten Steuern erfolgsneutral gebildet. Aktive latente Steuern werden wertberichtigt, sobald die Realisierung der Forderung nicht mehr wahrscheinlich ist. Für die Bewertung der latenten Steuern werden jeweils landesspezifisch die zum Abschlussstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften herangezogen.

Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für (i) dasselbe Steuersubjekt oder für (ii) unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden. Dabei muss die Absicht bestehen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. Beim Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern in der Konzernbilanz wird nicht zwischen kurz- und langfristig unterschieden.

Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz: Die Bewertung des Bestands an eigengenutztem Grund- und Gebäudebesitz erfolgt mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen über Nutzungsdauern von 10 bis 50 Jahren. Die Marktwerte werden für Vergleichszwecke auf Basis der Ertragswertmethode ermittelt.

Übrige Aktiva bilanzieren wir grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten.

Versicherungstechnische Rückstellungen: Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden in der Bilanz brutto ausgewiesen, das heißt vor Abzug des Anteils, der auf unsere Rückversicherer entfällt; vgl. hierzu die Erläuterungen zum entsprechenden Aktivposten. Der Rückversicherungsanteil wird anhand der einzelnen Rückversicherungsverträge ermittelt und bilanziert.

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden für Zahlungsverpflichtungen aus Rückversicherungsfällen gebildet, die eingetreten, aber noch nicht abgewickelt sind. Sie werden unterteilt in Rückstellungen für am Bilanzstichtag gemeldete Rückversicherungsfälle und in solche für am Bilanzstichtag eingetretene, aber noch nicht gemeldete Rückversicherungsfälle (IBNR). Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf Schätzungen, die von den tatsächlichen Zahlungen abweichen können. In der Rückversicherung kann zwischen dem Eintritt eines versicherten Schadens, seiner Meldung durch den Erstversicherer und der anteiligen Bezahlung des Schadens durch den Rückversicherer erhebliche Zeit verstreichen. Angesetzt wird daher der bestmöglich geschätzte („Best Estimate“) künftige Erfüllungsbetrag. Bei der Schätzung werden unter Verwendung versicherungsmathematischer Methoden Erfahrungen der Vergangenheit und Annahmen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung berücksichtigt. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen werden mit Ausnahme weniger Rückstellungen grundsätzlich nicht abgezinst.

Deckungsrückstellungen beinhalten die versicherungstechnischen Reserven für garantierte Ansprüche der Zedenten in der Personen-Rückversicherung. Deckungsrückstellungen werden grundsätzlich aus dem Barwert der künftigen Leistungen an die Zedenten abzüglich des Barwertes der von den Zedenten noch zu zahlenden Prämie nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. In die Berechnung gehen Annahmen in Bezug auf Mortalität, Invalidität, Stornowahrscheinlichkeit und Zinsentwicklung ein. Die dabei verwendeten Rechnungsgrundlagen umfassen eine adäquate Sicherheitsmarge, die das Änderungs-, Irrtums- und Zufallsrisiko berücksichtigt. Die Rechnungsgrundlagen entsprechen denen der Prämienkalkulation und werden angepasst, sofern die ursprünglichen Sicherheitsmargen als nicht mehr ausreichend anzusehen sind.

Passive Steuerabgrenzung: Passive latente Steuern werden nach IAS 12 „Income Taxes“ bilanziert, wenn Aktiva in der Konzernbilanz höher oder Passiva niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz und diese temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuermehrbelastungen führen; wir verweisen auf die Erläuterungen zur aktiven Steuerabgrenzung.

Langfristige Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen nachrangige Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den Forderungen anderer Gläubiger erfüllt werden dürfen. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Gesellschaftern von Personengesellschaften aus langfristiger Kapitalüberlassung werden zum beizulegenden Zeitwert des Abfindungsanspruchs am Bilanzstichtag bewertet.

Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Die Hannover Rück macht von dem in IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ eingeräumten Wahlrecht („Fair Value Option“), finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch.

Eigenkapital: Die Positionen gezeichnetes Kapital und die Kapitalrücklagen enthalten die von den Aktionären der Hannover Rückversicherung AG auf die Aktien eingezahlten Beträge. In den Gewinnrücklagen werden neben den gesetzlichen Rücklagen der Hannover Rück AG und den Zuführungen aus dem Jahresergebnis thesaurierte Gewinne ausgewiesen, die Konzernunternehmen der Hannover Rück in Vorperioden erzielt haben. Darüber hinaus wird bei einer retrospektiven Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Anpassungsbetrag für frühere Perioden im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen und vergleichbarer Posten der frühesten dargestellten Periode erfasst. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten des dispositiven Bestands werden in den kumulierten, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen unter den nicht realisierten Kursgewinnen/-verlusten aus Kapitalanlagen bilanziert. Aus der Währungsumrechnung der Einzelabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ebenfalls nicht ergebniswirksam unter den Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung bilanziert.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter sind die Anteile am Eigenkapital verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen des Konzerns gehalten werden. Nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ wird der Ausgleichsposten für die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter innerhalb des Konzern-Eigenkapitals gesondert dargestellt. Der Anteil des den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Ergebnisses wird im Anschluss an das Jahresergebnis gesondert als Gewinnverwendung („davon“-Vermerk) ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an der E+S Rück AG.

Angaben zu Finanzinstrumenten: Angaben zu Finanzinstrumenten: IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ erfordert weiterführende Angaben geordnet nach Klassen von Finanzinstrumenten. Dabei orientiert sich der Begriff „Klasse“ an der Einteilung der Finanzinstrumente anhand ihrer Risikocharakteristika. Hierbei ist mindestens eine Unterscheidung anhand der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert gefordert. Eine erweiterte oder abweichende Unterscheidung sollte sich jedoch an der Zielsetzung der jeweiligen Anhangangaben orientieren. Im Gegensatz dazu wird der Begriff „Kategorie” im Sinne der in IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ definierten Bewertungskategorien (Dauerbestand, Darlehen und Forderungen, dispositiver Bestand und die ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente mit den Unterkategorien Handelsbestand und designierte Finanzinstrumente) verwendet. Grundsätzlich werden die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten gebildet:

  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien, Aktienfonds und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
  • Sonstige Finanzinstrumente – ergebniswirksam zum Zeitwert bewertet
  • Übrige Kapitalanlagen
  • Kurzfristige Kapitalanlagen
  • Depotforderungen
  • Abrechnungsforderungen
  • Sonstige Forderungen
  • Depotverbindlichkeiten
  • Andere Verbindlichkeiten
  • Darlehen
  • Nachrangige Anleihen
  • Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

Die Klassenbildung ist jedoch nicht allein für die Art und Struktur der jeweiligen Anhangangabe ausschlaggebend. Vielmehr werden die Angaben unter Zugrundelegung des Geschäftsmodells der Rückversicherung auf Basis der im Geschäftsjahr vorliegenden Sachverhalte und unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen.

Währungsumrechnung: Abschlüsse von Tochterunternehmen des Konzerns wurden in den jeweiligen Währungen entsprechend dem ökonomischen Umfeld, in dem das Tochterunternehmen hauptsächlich operiert, aufgestellt. Diese Währungen werden als funktionale Währungen bezeichnet. Der Euro ist die Berichtswährung, in der der konsolidierte Konzernabschluss aufgestellt wird.

Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen von Konzerngesellschaften werden grundsätzlich zum Transaktionskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die Bilanzierung der aus der Umrechnung resultierenden Währungskursgewinne bzw. -verluste gemäß IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ richtet sich nach dem Charakter der jeweils zugrunde liegenden Bilanzposition. Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus der Umrechnung von monetären Aktiva und Passiva werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von nicht-monetären Aktiva, die zum Marktwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet sind, werden mit diesen als Gewinn oder Verlust aus Marktwertänderungen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne oder Verluste aus nicht-monetären Posten, wie Aktien, die als dispositiver Bestand ausgewiesen werden, werden zunächst erfolgsneutral in einem separaten Posten des Eigenkapitals ausgewiesen und erst mit ihrer Abwicklung ergebniswirksam realisiert.

Die in lokaler Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Einzelgesellschaften werden zu Durchschnittskursen in Euro umgerechnet und in den Konzernabschluss übernommen. Die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den Bilanzposten der Einzelgesellschaften sowie die Übernahme dieser Posten in den Konzernabschluss erfolgt zu den Devisenmittelkursen des Bilanzstichtags. Nach IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ müssen im Konzernabschluss Differenzen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen werden. Währungskursumrechnungsdifferenzen, die aus langfristig gewährten Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen zwischen Konzerngesellschaften resultieren, sind ebenfalls erfolgsneutral in einer separaten Komponente des Eigenkapitals zu erfassen.

Wesentliche Umrechnungskurse 1 EUR entspricht:
  31.12.2011 31.12.2010 2011 2010
  Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag Durchschnittskurs
AUD 1,2723 1,3068 1,3419 1,4510
BHD 0,4881 0,4997 0,5253 0,5009
CAD 1,3198 1,3259 1,3765 1,3758
CNY 8,1489 8,7511 9,0027 8,9895
GBP 0,8362 0,8585 0,8704 0,8592
HKD 10,0565 10,3146 10,8451 10,3232
KRW 1.500,6009 1.501,6346 1.541,9185 1.541,5994
MYR 4,1038 4,0869 4,2592 4,2915
SEK 8,9063 9,0119 9,0121 9,5582
USD 1,2946 1,3254 1,3934 1,3287
ZAR 10,4800 8,7907 10,0559 9,7204

Verdiente Prämien und Prämienüberträge: Übernommene Rückversicherungsprämien, Provisionen und Schadenregulierungen sowie übernommene Teile der versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den Bedingungen der Rückversicherungsverträge unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge, für die die Rückversicherung abgeschlossen wurde, bilanziert.

Abgegebene Rückversicherungsprämien werden von den gebuchten Bruttoprämien abgezogen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit abgegebener Rückversicherung werden auf Bruttobasis ausgewiesen. Die rückversicherten Teile der Rückstellungen werden konsistent mit den auf das rückversicherte Risiko entfallenden Rückstellungen geschätzt. Entsprechend werden Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsverträgen konsistent mit dem zugrunde liegenden Risiko des rückversicherten Geschäfts ausgewiesen.

Prämien für Rückversicherungsverträge werden über die Laufzeit der Verträge im Verhältnis zum bereitgestellten Versicherungsschutz bzw. bei Fälligkeit als verdient und als Ertrag gebucht. Nicht verdiente Prämien werden einzeln für jeden Vertrag berechnet, um den nicht erfolgswirksamen Teil des Prämienaufkommens zu ermitteln. Das betrifft im Wesentlichen die Schadenrückversicherung und Teile der Unfall- und Krankenrückversicherung. Die bereits vereinnahmten, auf künftige Risikoperioden entfallenden Prämien werden zeitanteilig abgegrenzt und in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Dabei sind Annahmen zu treffen, soweit die Daten nicht vorliegen, die für eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sind. Die Prämienüberträge entsprechen dem in künftigen Perioden gewährten Versicherungsschutz.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche: Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden gemäß IFRS 5 „Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations“ als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als aufgegebene Geschäftsbereiche werden Unternehmensbestandteile ausgewiesen, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert bzw. zur Veräußerung klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Solange langfristige Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden auf diese keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwandes führt. Übersteigt der Wertminderungsbedarf für eine Veräußerungsgruppe den Buchwert der zugehörigen langfristigen Vermögenswerte, wird die Notwendigkeit einer Rückstellungsbildung im Sinne des IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ geprüft.

Zusätzliche Informationen

Themenverwandte Links innerhalb des Berichts:

Download

Dieses Kapitel als PDF-Datei zum Download:

Themen-Navigation

Sie stellen sich dynamisch Ihre Navigation zusammen. Wählen sie hierzu die für sie wesentlichen Themenbereiche aus.







 
show all

Mein Geschäftsbericht

Ihre Seite wurde erfolgreich in Ihre Auswahl übernommen. Klicken Sie im Service-Bereich auf "Mein Geschäfts­bericht" um zu Ihrer gesammelten Auswahl zu gelangen.

Link für Popup