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6.13 Eigenkapitalentwicklung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter und eigene Anteile

Das Eigenkapital wird nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und in Anwendung von IAS 32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation“ in Verbindung mit IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ als eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses dargestellt. Die Eigenkapitalveränderung beinhaltet neben dem sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebenden Jahresergebnis auch die erfolgsneutral erfassten Wertveränderungen der Vermögens- und Schuldposten.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital der Hannover Rück AG) beträgt 120.597.134,00 EUR und ist in 120.597.134 stimm- und dividendenberechtigte, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein gleichrangiges Stimmrecht und einen gleichrangigen Dividendenanspruch.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital der Tochtergesellschaften belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 684,5 Mio. EUR (636,0 Mio. EUR). Sie entfallen mit 651,0 Mio. EUR (611,6 Mio. EUR) im Wesentlichen auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital der E+S Rück AG.

Es besteht ein genehmigtes Kapital bis zu 60.299 TEUR, das bis zum 3. Mai 2015 befristet ist. Es besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien kann einmal oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlage erfolgen. Zur Begebung von Belegschaftsaktien können davon bis zu 1.000 TEUR verwendet werden.

Weiterhin besteht ein bedingtes Kapital bis zu 60.299 TEUR. Es dient der Gewährung von Aktien für Inhaber von Wandelund Optionsanleihen sowie von Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandel- und Optionsrechten und ist befristet bis zum 2. Mai 2016.

Die aus IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ resultierenden Angaben zum Kapitalmanagement sind im Abschnitt „Finanzlage“ enthalten, auf den wir verweisen.

Eigene Anteile

Nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ sind eigene Anteile und Transaktionen mit Eigentümern, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, offen im Eigenkapital abzusetzen. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG vom 4. Mai 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 3. Mai 2015 eigene Aktien bis zu 10 % des zum Beschlusszeitpunkt vorhandenen Grundkapitals zu erwerben. Im Rahmen des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat die Hannover Rück im Verlauf des zweiten Quartals 2012 insgesamt 23.160 eigene Aktien erworben und diese an die berechtigten Mitarbeiter zu vergünstigten Konditionen abgegeben. Für diese Aktien gilt eine Sperrfrist bis zum 31. Mai 2016. Diese Transaktion minderte die Gewinnrücklagen um 0,4 Mio. EUR. Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag nicht mehr im Besitz eigener Aktien.

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