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8.2 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 „Related Party Disclosures“ werden Konzerngesellschaften einer gemeinsamen Muttergesellschaft, assoziierte Unternehmen, juristische Personen unter Einfluss des Managements und das Management des Unternehmens als nahestehende Unternehmen oder Personen definiert. Geschäftsvorfälle zwischen der Hannover Rück AG und ihren Tochterunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden daher im Konzernanhang nicht erläutert. In der Berichtsperiode bestanden die folgenden wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.

Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (HDI) hält über die Talanx AG eine Mehrheitsbeteiligung in unveränderter Höhe von 50,22 % an der Hannover Rück AG..

Seit dem Geschäftsjahr 1997 wird bei allen Neuzeichnungen und Verlängerungen der deutsche Markt von der E+S Rück AG und der ausländische Markt von der Hannover Rück AG bearbeitet. Durch interne Retrozession bleibt die prozentuale Aufteilung des Geschäfts, die für die vorher bestehende Zeichnungsgemeinschaft galt, zwischen diesen Gesellschaften im Wesentlichen erhalten.

Die Talanx Asset Management GmbH erbringt im vertraglich vereinbarten Rahmen Dienstleistungen zur Vermögensanlage und Vermögensverwaltung für die Hannover Rück sowie einige ihrer Tochtergesellschaften. Vermögenswerte in Spezialfonds werden durch die AmpegaGerling Investment GmbH verwaltet. Die Talanx Immobilien Management GmbH erbringt für die Hannover Rück Dienstleistungen im Rahmen eines Verwaltungsvertrages. Alle Geschäfte erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

Gesellschaften der Talanx-Gruppe gewährten dem Hannover Rück-Konzern Versicherungsschutz u. a. in den Bereichen Betriebshaftpflicht-, Gebäude-, Gruppenunfall- und Dienstreisekaskoversicherung und Bauleistungen. Darüber hinaus erbrachten Abteilungen der Talanx AG für uns Dienstleistungen in den Bereichen Steuern und allgemeine Verwaltung. Alle Geschäfte erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

Die Hannover Rück-Gruppe bietet dem HDI-Konzern Rückversicherungsschutz. Insoweit besteht im versicherungstechnischen Geschäft eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen mit nicht von der Hannover Rück-Gruppe zu konsolidierenden, nahestehenden Unternehmen im In- und Ausland. Dies beinhaltet sowohl übernommenes als auch abgegebenes Geschäft zu marktüblichen Konditionen.

Die Talanx Reinsurance Broker AG räumt der Hannover Rück AG und der E+S Rück AG eine vorrangige Position als Rückversicherer von Zedenten der Talanx-Gruppe ein. Ferner können sich die Hannover Rück AG und die E+S Rück AG an den Schutzdeckungen auf den Selbstbehalt der Gruppenzedenten beteiligen und sich ebenfalls schützen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für die Hannover Rück AG und die E+S Rück AG die Verpflichtung, von der Talanx Reinsurance Broker AG nicht platzierte Rückversicherungsanteile der Gruppenzedenten zu übernehmen.

Übernommenes und abgegebenes Geschäft im In- und Ausland
in TEUR 2012 2011
  Prämie Versicherungs-
technisches
Ergebnis
Prämie Versicherungs-
technisches Ergebnis
Übernommenes Geschäft        
Schaden-Rückversicherung 443.469 39.727 408.359 54.912
Personen-Rückversicherung 209.342 17.083 246.051 23.748
  652.811 56.810 654.410 78.660
Abgegebenes Geschäft        
Schaden-Rückversicherung -13.894 558 -23.341 31.749
Personen-Rückversicherung -51.869 -9.023 -48.389 -10.015
  -65.763 -8.465 -71.730 21.734
         
Gesamt 587.048 48.345 582.680 100.394

Die Rückversicherungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen in der Berichtsperiode werden in der Tabelle summiert dargestellt.

Im Oktober 2012 hat die Funis GmbH & Co. KG 30 % der Anteile an der ASPECTA Assurance International AG mit Sitz in Liechtenstein zu einem Kaufpreis von 1 EUR von der Talanx International AG erworben. Die verbleibenden Anteile wurden seitens der Talanx International AG zeitgleich an einen konzernfremden Investor veräußert. Der aus der Verrechnung des Kaufpreises mit dem anteiligen Eigenkapital resultierende negative Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,7 Mio. EUR wurde erfolgswirksam aufgelöst.

Die Hannover Re (Bermuda) Ltd. hat im Geschäftsjahr 2007 einen Kredit mit Fälligkeit zum 31. Mai 2012 und einem Kupon in Höhe von 4,98 % an die Talanx AG gewährt, der zum Bilanzstichtag des Vorjahres ein Volumen von 51,5 Mio. EUR aufwies. In dem Bilanzwert waren abgegrenzte Zinsen in Höhe von 1,5 Mio. EUR enthalten. Der Kredit wurde vertragsgemäß von der Talanx AG abgelöst.

Die Konzerngesellschaften E+S Rück AG, Hannover Finance (Luxembourg) S. A., Hannover Re (Ireland) Plc. und Hannover Re (Bermuda) Ltd. investierten in Höhe von insgesamt nominal 150,0 Mio. EUR in eine Inhaberschuldverschreibung der Talanx AG mit Fälligkeit zum 8. Juli 2013 und einem Kupon in Höhe von 5,43 %. Der Bilanzwert des Papiers, das unter den festverzinslichen Wertpapieren des Dauerbestands ausgewiesen wird, beträgt 153,0 Mio. EUR (153,9 Mio. EUR) und enthält zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 3,9 Mio. EUR (3,9 Mio. EUR).

Im Rahmen längerfristiger Mietverhältnisse haben Gesellschaften der Hannover Rück-Gruppe im Jahr 2012 der Talanx Service AG, Hannover, die auch in die bestehenden Mietverhältnisse eingetreten ist, Geschäftsräume vermietet. Im Berichtsjahr wurde mit dem Kauf des Bürogebäudes Karl-Wiechert-Allee 57 ein Mietverhältnis mit der Talanx Service AG übernommen. Die Hannover Rück AG vermietet daraus Büroflächen zu marktüblichen Konditionen an die Talanx Service AG. Darüber hinaus bestehen Mietverträge für die Nutzung eines Flächenanteils unseres EDV-Rechenzentrums mit der Talanx Service AG.

Für die Talanx Reinsurance Broker AG, Hannover, sind darüber hinaus im Rahmen von Dienstleistungsverträgen EDV- und Verwaltungsleistungen erbracht worden.

Für die Hannover Rück AG und die E+S Rück AG werden im Rahmen eines Aktuardienstleistungsvertrags durch die Talanx Pensionsmanagement AG und die HDI Lebensversicherung AG versicherungsmathematische Gutachten bezüglich der Versorgungsversprechen an die Mitarbeiter erstellt.

Im Dezember 2012 hat die Hannover Rück AG mit der Talanx AG, Hannover, einen Dienstleistungsvertrag zum Bezug von Leistungen für den Betrieb einer Datenerfassungssoftware abgeschlossen.

Vergütung und Aktienbesitz der Organmitglieder

Insgesamt beliefen sich die Bezüge des Vorstands der Hannover Rück auf 7,5 Mio. EUR (9,4 Mio. EUR). Die Gesamtbezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen bezifferten sich auf 2,4 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR). Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene, für die 13 (13) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,4 Mio. EUR (1,2 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 22,5 Mio. EUR (15,8 Mio. EUR) zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Hannover Rück betrugen 0,8 Mio. EUR (0,9 Mio. EUR). Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Hinterbliebenen bestehen nicht.

Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. Im Berichtsjahr bestanden auch keine weiteren, im Sinn des IAS 24 berichtspflichtigen Sachverhalte und vertragliche Beziehungen zwischen Gesellschaften des Hannover Rück-Konzerns und den Organmitgliedern bzw. ihnen nahestehenden Personen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden über die oben erwähnten Vergütungen als Aufsichtsratsmitglieder bei Konzernunternehmen hinaus auch keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne von Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.

Alle weiteren Angaben zu Organbezügen, Aktiengeschäften und -besitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands sind im Vergütungsbericht enthalten. Dieser Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Related Party Disclosures“ ebenfalls Bestandteil des Anhangs zum Konzernjahresabschluss 2012 sind. Ergänzend haben wir die konkretisierenden Vorschriften des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ berücksichtigt. Auch nach deutschem Handelsrecht beinhalten diese Informationen Pflichtangaben des Anhangs (§ 314 HGB) bzw. des Lageberichts (§ 315 HGB), die insgesamt im Vergütungsbericht erläutert werden. Auf eine zusätzliche Darstellung im Anhang wird daher verzichtet.

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