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8.2 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

8.2 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 „Related Party Disclosures“ werden Konzerngesellschaften einer gemeinsamen Muttergesellschaft, assoziierte Unternehmen, juristische Personen unter Einfluss des Managements und das Management des Unternehmens als nahestehende Unternehmen oder Personen definiert. Geschäftsvorfälle zwischen der Hannover Rück SE und ihren Tochterunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden daher im Konzernanhang nicht erläutert. In der Berichtsperiode bestanden die folgenden wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.

Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (HDI) hält über die Talanx AG eine Mehrheitsbeteiligung in unveränderter Höhe von 50,22 % an der Hannover Rück SE.

Seit dem Geschäftsjahr 1997 wird bei allen Neuzeichnungen und Verlängerungen der deutsche Markt von der E+S Rück AG und der ausländische Markt von der Hannover Rück SE bearbeitet. Durch interne Retrozession bleibt die prozentuale Aufteilung des Geschäfts, die für die vorher bestehende Zeichnungsgemeinschaft galt, zwischen diesen Gesellschaften im Wesentlichen erhalten. Die zuständigen Gremien der Hannover Rück SE und der E+S Rück AG haben im November 2013 beschlossen, die Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Gesellschaften mit Wirkung zum 1. Januar 2014 neu zu ordnen.

Die Talanx Asset Management GmbH erbringt im vertraglich vereinbarten Rahmen Dienstleistungen zur Vermögensanlage und Vermögensverwaltung für die Hannover Rück SE sowie einige ihrer Tochtergesellschaften. Im Berichtsjahr erfolgten Änderungen der Abrechnungsform und Gebührenregelung für das Immobilien- und Asset-Management eigengenutzter Immobilien einschließlich solcher mit einem Anteil an Fremdnutzung. Vermögenswerte in Spezialfonds werden durch die Ampega Investment GmbH verwaltet. Die Talanx Immobilien Management GmbH erbringt für die Hannover Rück Dienstleistungen im Rahmen mehrerer Verwaltungsverträge.

Gesellschaften der Talanx-Gruppe gewährten dem Hannover Rück-Konzern Versicherungsschutz u. a. in den Bereichen Betriebshaftpflicht-, Gebäude-, Gruppenunfall- und Dienstreiseversicherung. Darüber hinaus erbrachten Abteilungen der Talanx AG für uns Dienstleistungen in den Bereichen Steuern und allgemeine Verwaltung.

Die Hannover Rück-Gruppe bietet dem HDI-Konzern Rückversicherungsschutz. Insoweit besteht im versicherungstechnischen Geschäft eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen mit nicht von der Hannover Rück-Gruppe zu konsolidierenden, nahestehenden Unternehmen im In- und Ausland. Dies beinhaltet sowohl übernommenes als auch abgegebenes Geschäft zu marktüblichen Konditionen.

Die Talanx Reinsurance Broker AG räumt der Hannover Rück SE und der E+S Rück AG eine vorrangige Position als Rückversicherer von Zedenten der Talanx-Gruppe ein. Ferner können sich die Hannover Rück SE und die E+S Rück AG an den Schutzdeckungen auf den Selbstbehalt der Gruppenzedenten beteiligen und sich ebenfalls schützen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für die Hannover Rück SE und die E+S Rück AG die Verpflichtung, von der Talanx Reinsurance Broker AG nicht platzierte Rückversicherungsanteile der Gruppenzedenten zu übernehmen.

Übernommenes und abgegebenes Geschäft im In- und Ausland
in TEUR20132012
PrämieVersicherungs-
technisches
Ergebnis
PrämieVersicherungs-
technisches
Ergebnis
Übernommenes Geschäft
Schaden-Rückversicherung508.62833.646443.46939.727
Personen-Rückversicherung184.37326.079209.34217.083
693.00159.725652.81156.810
Abgegebenes Geschäft
Schaden-Rückversicherung-15.830-6.950-13.894558
Personen-Rückversicherung-53.127-8.579-51.869-9.023
-68.957-15.529-65.763-8.465
 
Gesamt624.04444.196587.04848.345

Die Rückversicherungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen in der Berichtsperiode werden in der Tabelle summiert dargestellt.

Die Konzerngesellschaften E+S Rück AG, Hannover Finance (Luxembourg) S. A., Hannover Re (Ireland) Plc. und Hannover Re (Bermuda) Ltd. investierten in Vorjahren in Höhe von insgesamt 150,0 Mio. EUR in eine Inhaberschuldverschreibung der Talanx AG mit Fälligkeit zum 8. Juli 2013 und einem Kupon in Höhe von 5,43 %. Die Talanx AG hat diese Inhaberschuldverschreibung im ersten Quartal 2013 zurückgenommen. Aus der Rücknahme resultierten für die Hannover Rück-Gruppe realisierte Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 2,8 Mio. EUR vor Steuern. Im Zuge einer Neuemission der Talanx AG haben sich die Konzerngesellschaften Hannover Rück SE und E+S Rück AG mit einem Nominalbetrag von 47,0 Mio. EUR an der mit einem Kupon in Höhe von 3,125 % begebenen Inhaberschuldverschreibung beteiligt. Der Bilanzwert des Papiers in Höhe von 48,3 Mio. EUR einschließlich abgegrenzter Zinsen von 1,3 Mio. EUR wird unter den festverzinslichen Wertpapieren der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Kapitalanlagen ausgewiesen.

Im Rahmen längerfristiger Mietverhältnisse haben Gesellschaften der Hannover Rück-Gruppe im Jahr 2013 der Talanx Service AG, Hannover, die auch in die bestehenden Mietverhältnisse eingetreten ist, Geschäftsräume vermietet. Darüber hinaus bestehen Mietverträge für die Nutzung eines Flächenanteils unseres EDV-Rechenzentrums mit der Talanx Service AG.

Für die Talanx Reinsurance Broker AG, Hannover, sind darüber hinaus im Rahmen von Dienstleistungsverträgen EDV- und Verwaltungsleistungen erbracht worden.

Für die Hannover Rück SE und die E+S Rück AG werden im Rahmen eines Aktuardienstleistungsvertrags durch die Talanx Pensionsmanagement AG und die HDI Lebensversicherung AG versicherungsmathematische Gutachten bezüglich der Versorgungsversprechen an die Mitarbeiter erstellt.

Seit dem Jahr 2012 besteht zwischen der Hannover Rück SE und der Talanx AG ein Dienstleistungsvertrag zum Bezug von Leistungen für den Betrieb einer Datenerfassungssoftware.

Im Oktober 2013 hat die Hannover Rück SE mit der Talanx Service AG einen Vertrag über Dienstleistungen im Bereich Flugservice sowie einen Vertrag über das wechselseitige Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Business Continuity Managements abgeschlossen.

Vergütung und Aktienbesitz der Organmitglieder

Insgesamt beliefen sich die Bezüge des Vorstands der Hannover Rück auf 7,2 Mio. EUR (7,3 Mio. EUR). Die Gesamtbezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen bezifferten sich auf 0,4 Mio. EUR (2,4 Mio. EUR). Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene, für die 14 (13) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,4 Mio. EUR (1,4 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 21,4 Mio. EUR (22,5 Mio. EUR) zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Hannover Rück betrugen 0,9 Mio. EUR (0,9 Mio. EUR). Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Hinterbliebenen bestehen nicht.

Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. Im Berichtsjahr bestanden auch keine weiteren, im Sinn des IAS 24 berichtspflichtigen Sachverhalte und vertragliche Beziehungen zwischen Gesellschaften des Hannover Rück-Konzerns und den Organmitgliedern bzw. ihnen nahestehenden Personen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden über die oben erwähnten Vergütungen als Aufsichtsratsmitglieder bei Konzernunternehmen hinaus auch keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne von Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.

Alle weiteren Angaben zu Organbezügen, Aktiengeschäften und -besitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands sind im Vergütungsbericht enthalten. Dieser Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Related Party Disclosures“ ebenfalls Bestandteil des Anhangs zum Konzernjahresabschluss 2013 sind. Ergänzend haben wir die konkretisierenden Vorschriften des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ berücksichtigt. Auch nach deutschem Handelsrecht beinhalten diese Informationen Pflichtangaben des Anhangs (§ 314 HGB) bzw. des Lageberichts (§ 315 HGB), die insgesamt im Vergütungsbericht erläutert werden. Auf eine zusätzliche Darstellung im Anhang wird daher verzichtet.

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