Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung
Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung der Gesellschaft im Sinne des § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
Deutscher Corporate Governance Kodex
Nachdem die Hannover Rück im Vorjahr einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nicht entsprochen hatte, wird die Gesellschaft auch in diesem Jahr bei der Umsetzung des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 in einem Punkt von den Empfehlungen abweichen. Hierbei handelt es sich um die Empfehlung, bei Neuabschluss oder Verlängerung von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap zu berücksichtigen (Kodex Ziffer 4.2.3 Abs. 4). Die Begründung für diese Abweichung entnehmen Sie bitte der nachfolgend dargestellten Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Auf der Webseite der Gesellschaft finden Sie neben dieser aktuellen auch alle bisherigen Entsprechenserklärungen der Gesellschaft (http://www.hannover-rueck.de/about/corporate/declaration/index.html).