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8.10 Honorar des Abschlussprüfers

Für das Honorar des bestellten Konzernabschlussprüfers im Sinne von § 318 HGB entstand im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. EUR (2,0 Mio. EUR). Davon entfielen 1,5 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR) auf das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen, 0,5 Mio. EUR (0,6 Mio. EUR) auf andere Bestätigungsleistungen, 0,1 Mio. EUR (Vj.: geringfügig) auf Steuerberatungsleistungen sowie 1,1 Mio. EUR (Vj.: geringfügig) auf sonstige Leistungen.

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