Qualitative Methoden des Risikomanagements
Qualitative Methoden und Verfahren sind elementar für unser internes Risikosteuerungs- und Kontrollsystem sowie für die künftige Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment/ORSA) gemäß Artikel 45 der Solvency-II-Rahmenrichtlinie. Die systematische Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung, -steuerung und -überwachung sowie die Risikoberichterstattung sind wesentlich für die Wirksamkeit des Risikomanagements insgesamt. Nur durch eine frühzeitige Berücksichtigung von Risiken wird der Fortbestand unseres Konzerns sichergestellt. Das etablierte System unterliegt – wie auch die Unternehmens- und die Risikostrategie – einem laufenden Zyklus der Planung, Tätigkeit, Kontrolle und Verbesserung.
Die Rahmenrichtlinie Risikomanagement des Hannover Rück-Konzerns beschreibt die bestehenden Elemente des eingerichteten
Risikomanagementsystems. Ihr Ziel ist es, homogene
Konzernstandards
für das Risikomanagement zu etablieren.
Die Rahmenrichtlinie definiert unter anderem die wesentlichen
Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten, organisatorische
Rahmenbedingungen und den Risikokontrollprozess.
Außerdem werden hier die Grundsätze für die Beurteilung
neuer Produkte unter Risikogesichtspunkten sowie die Risikoberichterstattung
geregelt. Durch die interne Risikoberichterstattung
wird eine systematische und zeitnahe unternehmensinterne
Kommunikation über alle wesentlichen Risiken
sichergestellt. Die Risikoberichterstattung erfolgt vierteljährlich
und umfasst unter anderem die definierten Limite und
Schwellenwerte, wesentliche Kennzahlen unseres internen
Kapitalmodells, Expertenschätzungen
(z. B. Emerging Risks)
sowie eine zusammenfassende Darstellung der Risikolage.
Ergänzend
zur vierteljährlichen Regelberichterstattung erfolgt
falls erforderlich eine interne Sofortberichterstattung
über wesentliche und plötzlich auftretende Risiken und Limitüberschreitungen.
Die Kriterien für diese Berichterstattung
sind ebenfalls in der Rahmenrichtlinie Risikomanagement
festgelegt.
Im zentralen Limit- und Schwellenwertsystem für
die wesentlichen Risiken des Hannover Rück-Konzerns sind
die Spitzenkennzahlen für die Steuerung und Überwachung
definiert. Durch die Festlegung geeigneter Limite und Schwellenwerte
für die quantitativ messbaren wesentlichen Risiken
wird die Risikosteuerung und -überwachung operationalisiert.
Nicht oder schwer quantifizierbare wesentliche Risiken
(z. B. operationale Risiken oder Reputationsrisiken) werden
vornehmlich durch angemessene Prozesse und Verfahren gesteuert
und durch qualitative Messverfahren, wie etwa Expertenschätzungen,
überwacht.