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Vergütung des Vorstands

Zuständigkeit

Für die Festlegung der Höhe der Vergütung des Vorstands der Hannover Rückversicherung AG ist der Aufsichtsrat als Plenum zuständig.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschließt seit 2009 anstelle des Aufsichtsrats zwar weiterhin Inhalt, Abschluss, Änderung und Aufhebung sowie Kündigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, nicht mehr aber die vergütungsrelevanten Inhalte. Letztere werden seit 2009 im Aufsichtsratsplenum beschlossen.

Zielsetzung, Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung

Das Vorstandsvergütungsmodell der Hannover Rück wurde im Zuge der regulatorischen Entwicklung überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgte unter Einbeziehung eines unabhängigen Beratungsunternehmens mit Expertise auf dem Gebiet der Vergütungssysteme. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung den regulatorischen Anforderungen entsprechen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV). Das neue Vergütungssystem gilt ab dem Geschäftsjahr 2011.

Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig.

Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands.

Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt/Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Die variablen Vergütungsbestandteile haben eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und unterstützen dadurch eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Bei einer Zielerreichung von 100 % beträgt der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung 60 %.

Festvergütung (40 % an Gesamtvergütung bei
100 % Zielerreichung)

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Bemessungsgrundlage und auszahlungsmodalitäten der Festvergütung
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/ Parameter Voraussetzung für Zahlung Auszahlung
Grundbezüge,
Sachbezüge,
Nebenleistungen
(Dienstwagen, Versicherungen)
Funktion,
Verantwortung,
Dauer der Vorstandszugehörigkeit
Vertragliche Regelungen 12 gleiche Monatsraten
Bemessungsgrundlage und auszahlungsmodalitäten der Festvergütung
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/ Parameter Voraussetzung für Zahlung Auszahlung
Grundbezüge,
Sachbezüge,
Nebenleistungen
(Dienstwagen, Versicherungen)
Funktion,
Verantwortung,
Dauer der Vorstandszugehörigkeit
Vertragliche Regelungen 12 gleiche Monatsraten

Variable Vergütung (60 % an Gesamtvergütung bei
100 % Zielerreichung)

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die neue Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.

Überblick über die neue Zusammensetzung der variablen Bezüge

Überblick über die neue Zusammensetzung der variablen Bezüge Grafik vergrößern zoom

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Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung
1
Ein Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung langfristiger Ziele auf Ebene des Konzerns, der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten gemessen wird.
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/Parameter Voraussetzung für Zahlung
Ergebnistantieme
Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 70 %;
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 50 %
Konzern Return on Equity (RoE);
x individueller Grundbetrag (gestaffelt nach Verantwortungsbereich und Berufserfahrung) je 0,1 Prozentpunkt, um den die Durchschnitts-Eigenkapitalrendite (RoE) der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 2,8 % übersteigt;
100 % = 11,6 % RoE
Cap max: 200 %
Cap min: –100 % (Malus);
Veränderung des risikofreien Zinssatzes um einen Prozentpunkt oder mehr führt zur Anpassung der Bonuskalkulation;
Berechnung RoE: Konzernjahresüberschuss IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) ./. arithm. Mittelwert des KonzernEigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres.
Vertragliche Regelung

Erreichen der Dreijahresziele
Performancetantieme
Geschäftsbereichsbonus

Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand: 25 %
Bewertung der Intrinsic Value Creation (IVC)1 der Geschäftsfelder im jeweiligen Verantwortungsbereich;
Hauptkriterien IVC: relative Veränderung zum Vorjahr, absolute Höhe, Vergleich zum Zielwert, Ausschüttungs- bzw. Ergebnisabführungsquote, allgemeines Marktumfeld;
100 % = Betrag x = Ziele voll erreicht
Cap max: 200 %
Cap min: 0 EUR;
Erstmalige Anwendung für 2013, bis dahin Verfeinerung des IVCKonzepts und Aufsichtsratsbeschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Erreichen der Jahresziele

Bis 2013:
Der Aufsichtsrat bestimmt Grad der Zielerreichung nach pflichtgemäßem Ermessen
Ab 2013:
Erreichen des IVC
Individualbonus

Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 30 %;
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand: 25 %
Persönliche qualitative, quantitative Ziele;
individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika;
100 % = Betrag x = Ziele voll erreicht
Cap max: 200 %
Cap min: 0 EUR
Erreichen der Jahresziele

Der Aufsichtsrat bestimmt Grad der Zielerreichung nach pflichtgemäßem Ermessen
Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung
1
Ein Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung langfristiger Ziele auf Ebene des Konzerns, der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten gemessen wird.
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/Parameter Voraussetzung für Zahlung
Ergebnistantieme
Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 70 %;
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 50 %
Konzern Return on Equity (RoE);
x individueller Grundbetrag (gestaffelt nach Verantwortungsbereich und Berufserfahrung) je 0,1 Prozentpunkt, um den die Durchschnitts-Eigenkapitalrendite (RoE) der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 2,8 % übersteigt;
100 % = 11,6 % RoE
Cap max: 200 %
Cap min: –100 % (Malus);
Veränderung des risikofreien Zinssatzes um einen Prozentpunkt oder mehr führt zur Anpassung der Bonuskalkulation;
Berechnung RoE: Konzernjahresüberschuss IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) ./. arithm. Mittelwert des KonzernEigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres.
Vertragliche Regelung

Erreichen der Dreijahresziele
Performancetantieme
Geschäftsbereichsbonus

Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand: 25 %
Bewertung der Intrinsic Value Creation (IVC)1 der Geschäftsfelder im jeweiligen Verantwortungsbereich;
Hauptkriterien IVC: relative Veränderung zum Vorjahr, absolute Höhe, Vergleich zum Zielwert, Ausschüttungs- bzw. Ergebnisabführungsquote, allgemeines Marktumfeld;
100 % = Betrag x = Ziele voll erreicht
Cap max: 200 %
Cap min: 0 EUR;
Erstmalige Anwendung für 2013, bis dahin Verfeinerung des IVCKonzepts und Aufsichtsratsbeschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Erreichen der Jahresziele

Bis 2013:
Der Aufsichtsrat bestimmt Grad der Zielerreichung nach pflichtgemäßem Ermessen
Ab 2013:
Erreichen des IVC
Individualbonus

Anteil an variabler Vergütung:
Vorstandsvorsitzender/ Finanzvorstand: 30 %;
Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand: 25 %
Persönliche qualitative, quantitative Ziele;
individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika;
100 % = Betrag x = Ziele voll erreicht
Cap max: 200 %
Cap min: 0 EUR
Erreichen der Jahresziele

Der Aufsichtsrat bestimmt Grad der Zielerreichung nach pflichtgemäßem Ermessen


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Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
60 % der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung nach Aufsichtsratsbeschluss 20 % der variablen Vergütung in Bonusbank; Zurückbehaltung für 3 Jahre;

zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt;

anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt;

Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt;

keine Verzinsung von Guthaben.
Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung;

nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes;

Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithm. Mittelwert der XetraSchlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung;

zusätzl. Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie;

Wertveränderungen der Share Awards durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10 % oder mehr löst Anpassung aus.
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung

Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig“) übernommen.
Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
60 % der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung nach Aufsichtsratsbeschluss 20 % der variablen Vergütung in Bonusbank; Zurückbehaltung für 3 Jahre;

zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt;

anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt;

Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt;

keine Verzinsung von Guthaben.
Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung;

nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes;

Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithm. Mittelwert der XetraSchlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung;

zusätzl. Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie;

Wertveränderungen der Share Awards durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10 % oder mehr löst Anpassung aus.
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung

Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig“) übernommen.

Jahresfestgehalt

Das Jahresfestgehalt wird in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt, letztmalig für den Monat, in dem der Dienstvertrag endet. Das Gehalt wird in Abständen von zwei Jahren überprüft.

Sachbezüge/Nebenleistungen

Die Gesellschaft versichert die Vorstandsmitglieder in angemessener Höhe bis zur Beendigung ihrer Vorstandsbestellung gegen Unfall und schließt eine Reisegepäckversicherung in angemessener Höhe ab.

Für die Dauer der Vorstandsbestellung wird ein Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens übernimmt das Vorstandsmitglied.

Reisekosten und sonstige Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft werden dem Vorstandsmitglied im angemessenen Rahmen ersetzt.

Bemessung der variablen Vergütung

Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung „variable Vergütung“ hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme. Bei einer Zielerreichung von 100 % entspricht der Anteil der Ergebnistantieme für den Vorstandsvorsitzenden und Finanzvorstand 70 %, für die Vorstandsmitglieder mit Geschäftsbereichsverantwortung 50 % der variablen Vergütung. Die restlichen 30 % bzw. 50 % entfallen auf die Performancetantieme.

Ergebnistantieme

Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre. Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal –100 % betragen.

Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen.

Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen und wird mit einem vereinbarten Wert von 2,8 % angesetzt. Die Regelung über die Ergebnistantieme kann angepasst werden, sofern sich der risikofreie Zinssatz von 2,8 % in einem Umfang verändert, dass sich eine Abweichung (absolut) von mindestens einem Prozentpunkt ergibt.

Performancetantieme

Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen.

Kriterien für den Individualbonus für alle Vorstandsmitglieder sind z. B. der individuelle Beitrag zum Gesamtergebnis, die Führungskompetenz, die Innovationskompetenz und die unternehmerische Kompetenz sowie andere quantitative und qualitative persönliche Ziele, insbesondere unter Berücksichtigung der sich aus dem vom Vorstandsmitglied verantworteten Ressort ergebenden Spezifika. Die Bestimmung des Grades der Zielerreichung erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100 % wird vertraglich festgelegt. Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung.

Der Geschäftsbereichsbonus soll sich orientieren an dem im jeweils abgelaufenen Dreijahreszeitraum erreichten durchschnittlichen Intrinsic Value Creation (IVC) für den von dem betreffenden Vorstandsmitglied verantworteten Geschäftsbereich. Ein allgemein gültiges Konzept zur Messung des IVC wird derzeit weiter verfeinert und soll erstmals für das Geschäftsjahr 2013 angewendet werden.

Für die Jahre 2011 und 2012 wird der Geschäftsbereichsbonus vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: relative Veränderung des IVC im Vergütungsjahr, absolute Höhe des IVC im Vergütungsjahr, IVC im Vergütungsjahr im Vergleich zum Zielwert, Ausschüttungs- bzw. Ergebnisabführungsquote des Geschäftsbereichs im Vergleich zum Zielwert, allgemeines Marktumfeld. Bei vollständiger Erfüllung der Kriterien wird der für 100 % Zielerreichung im Dienstvertrag festgelegte Betrag zugeteilt. Der geringste Geschäftsbereichsbonus beläuft sich auf 0 EUR, der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Erfüllung der Kriterien.

Gesamthöhe der variablen Vergütung

Die Gesamthöhe der variablen Vergütung ergibt sich aus Addition der Werte für die einzelnen Vergütungskomponenten. Ergibt die Addition der Einzelbeträge einen Negativbetrag, beträgt die variable Vergütung 0 EUR. Ein Negativbetrag wird jedoch bei der Berechnung der Bonusbank berücksichtigt (vgl. nächster Abschnitt „Auszahlung der variablen Vergütung“).

Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird (Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung).

Auszahlung der variablen Vergütung

Modalität der Auszahlung

Von dem Gesamtbetrag der festgesetzten variablen Vergütung wird ein Teilbetrag von 60 % im Monat nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung bar ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 40 % wird zunächst zurückbehalten. Der zurückbehaltene Teil wird nach Maßgabe der in den folgenden Abschnitten erläuterten Regelungen zur Förderung der langfristigen Wertsteigerung je zur Hälfte (d. h. je 20 % des Gesamtbetrags der festgesetzten variablen Vergütung) in eine „Bonusbank“ eingestellt bzw. in Form von Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) gewährt.

Zurückbehaltener Teil der variablen Vergütung

Bonusbank (Zurückbehaltung für einen Zeitraum von drei Jahren):
In die Bonusbank werden jährlich 20 % der rechnerisch ermittelten positiven variablen Vergütung eingestellt. Ist der rechnerisch ermittelte Betrag der variablen Vergütung negativ, wird dieser negative Betrag zu 100 % in die Bonusbank eingestellt.

Ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen.

Der jeweils in die Bonusbank eingestellte Betrag wird nach Ablauf von drei Jahren in dem Umfang ausbezahlt, in dem er aus dem dann vorhandenen Saldo gedeckt ist. Ein zur Auszahlung anstehender, nicht durch den Saldo der Bonusbank gedeckter Teil der variablen Vergütung verfällt.

Die Bonusbank hat keine Startbilanz und der Bonusbankbestand wird nicht verzinst.

Share Awards (Sperrfrist vier Jahre):
20 % der rechnerisch ermittelten variablen Vergütung wird als aktienbezogene Vergütung in Form von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) gewährt. Die Gesamtzahl der gewährten HR-SAs richtet sich nach dem Wert je Aktie der Hannover Rück zum Zeitpunkt der Zuteilung. Der Wert je Aktie der Hannover Rück bestimmt sich nach dem ungewichteten arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung. Die Zuteilung von HR-SAs erfolgt automatisch, ohne dass es einer Erklärung der Hannover Rück oder des Vorstandsmitglieds bedarf.

Für je ein HR-SA wird nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert der Hannover Rück-Aktie (Wertberechnung wie bei Zuteilung) gezahlt zuzüglich eines Betrags in Höhe der insgesamt während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividenden. Abzuführende Steuern und Sozialversicherungsabgaben gehen zulasten des Vorstandsmitglieds. Ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht.

Abwicklung der Auszahlung variabler Bestandteile der Vergütung in Sonderfällen

Bei Eigenkündigung, Kündigung/Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.

Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank und HR-SAs regulär und es erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.

Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalls oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.

Variable Vergütung nach alter Vergütungsstruktur

Vorstände mit einer altersbedingten Bestellung nicht über den 31. Dezember 2011 hinaus erhalten ihre Vergütung weiterhin nach dem bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Vergütungsmodell. Im Unterschied zur aktuellen Vergütungsstruktur bemisst sich die variable Vergütung für die Ergebnistantieme hier am arithmetischen Durchschnitt der Ist-Earnings per Share (EPS nach IFRS) für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre; die Performancetantieme entspricht in etwa dem Individualbonus im neuen Vergütungsmodell. Die alte Vergütungsstruktur beinhaltet keine partiell zeitverzögerte Auszahlung über eine Bonusbank. Statt der virtuellen Hannover Rück-Share-Awards werden nach der alten Vergütungsstruktur Aktienwert-Beteiligungsrechte (ABR) zugeteilt. Die detaillierten Bedingungen dieser aktienbasierten Vergütung werden im Anhang dieses Konzerngeschäftsberichts im Kapitel 7.3 „Aktienorientierte Vergütung“ erläutert.

Der virtuelle Aktienoptionsplan mit ABR bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2011 wurden 268.335 (234.905) ABR für das Zuteilungsjahr 2010 (2009) im Wert von 1,4 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR) an die aktiven Vorstände gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen Ausübungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR) vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2011 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 722.090 (547.901) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 4,9 Mio. EUR (4,7 Mio. EUR).

Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit/Tod

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Verträge ab 2009 rechnen etwaige Berufsunfähigkeitsleistungen der HDI Unterstützungskasse an den Berechtigten auf die Gehaltsfortzahlung an.

Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrags, hat seine Witwe, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des Jahresfestgehalts für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.

Sonstiges

Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab-/ Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.

Bezüglich des „Deutscher Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3 Abs. 4 – Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Entsprechenserklärung in der Rubrik „Unternehmensführung“.

Besteht die Gesellschaft gegenüber Herrn Wallin nach Beendigung des Dienstvertrages auf einem Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, erhält er eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % seiner letzten festen Vergütung. Auf diese Entschädigung werden durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbene Einkünfte angerechnet, soweit diese zusammen mit der Entschädigung 100 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Vertrag vor dem 65. Lebensjahr endet, weil die Gesellschaft ihn nicht verlängert oder Herr Wallin eine ihm angebotene Verlängerung zu für ihn schlechteren Bedingungen ablehnt, oder wenn die vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung auf einem von der Gesellschaft verschuldeten wichtigen Grund beruht.

Höhe der Vorstandsvergütung

Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rückversicherung AG aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rückversicherung AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 (geändert 2010) dargestellt werden.

Nachdem auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Mai 2006 für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren die im Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) enthaltene Option gewählt worden ist, die Vorstandsvergütung nicht individualisiert darzustellen, werden nunmehr die Bezüge im Berichtsjahr erstmalig namentlich individualisiert angegeben.

Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,1 Mio. EUR (0,9 Mio. EUR).

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Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010) in TEUR
1
Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die erfolgsbezogene Vergütung für 2011 vor. Der Ausweis der variablen Vergütung erfolgt auf Basis von Schätzungen und entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2
Die Sachbezüge sind zu den für steuerliche Zwecke ermittelten Werten angesetzt worden.
3
Mit der auszuzahlenden variablen Vergütung verrechnete Vergütungen aus Konzernmandaten.
4
Angegeben ist der Nominalwert; volle oder teilweise Auszahlung erfolgt im Jahr 2015, abhängig von dem sich bis dahin entwickelnden Saldo in der Bonusbank.
5
Angegeben ist der Nominalwert; es erfolgt eine automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung. Die Auszahlung des Gegenwerts erfolgt im Jahr 2016 zum dann maßgebenden Aktienkurs der Hannover Rück.
6
Die im Jahr 2011 für 2010 gewährten ABR wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (nach dem Black-Scholes-Optionspreismodell) zum Zeitpunkt der Gewährung (8. März 2011) angesetzt. Da der Aufsichtsrat in der Sitzung nach dem Bilanzstichtag über die endgültige Zuteilung der ABR beschließt und da die Laufzeit der ABR jeweils am 1. Januar des Folgejahres beginnt, werden die für das Geschäftsjahr zuzuteilenden ABR in Folgejahren aufwandswirksam.
Aufgrund des Wechsels vom ABR-Programm zum Share-Awards-Programm im Jahr 2011 und den unterschiedlichen Buchungsvorschriften für diese Programme, sind lt. DRS 17 im Jahr 2011 beide aktienbasierten Vergütungsprogramme zu zeigen, obwohl sie sich auf unterschiedliche Jahre beziehen.
7
Für die Berechnung der Anzahl der Share-Awards wurde der Xetra-Schlusskurs der Hannover Rück-Aktie per 30. Dezember 2011 (38,325 EUR) herangezogen. Die tatsächlich zuzuteilende Anzahl wird sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung im März 2012 ergeben.
8
Grundlage der Vergütung für Herrn Dr. Becke ist weiterhin die vor 2011 gültige Vergütungsstruktur, da seine Bestellung altersbedingt zum 31. Dezember 2011 endet, d. h. Bonusbank und Hannover Rück-Share-Awards entfallen.
9
Die Sachbezüge und Nebenleistungen für Herrn Chèvre beinhalten die vertraglich vereinbarte Erstattung seiner Umzugskosten sowie den Ersatz von verfallenden Aktienoptionen und Bonus 2011 seines vorherigen Arbeitgebers.
10
Für den Jahresbonus 2010 wurden insgesamt 55,2 TEUR mehr ausgezahlt als zurückgestellt. Der Gesamtbetrag für die auszuzahlende variable Vergütung 2011 wurde entsprechend erhöht.
11
Die Werte 2010 entsprechen der alten Vergütungsstruktur und sind deswegen nicht 1:1 mit den Werten für 2011 vergleichbar.
Name Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung1 Gesamt geschätzte Anzahl Share Awards für 20117 zugeteilte Anzahl ABR für 2010
  Grundgehalt Sachbezüge/ Neben-
leistungen2
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig      
      auszuzahlende variable Vergütung Bonusbank Share Awards ABR      
      60 % Vergütung aus Konzern-
mandaten3
20 % (Gewährung)4 20 % (Gewährung)5 Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte für 20106      
                     
Ulrich Wallin 520,0 32,9 698,1   232,7 232,7 296,9 2.013,3 6.072 57.500
André Arrago 320,0 10,1 352,5   117,5 117,5 154,9 1.072,5 3.066 30.000
Dr. Wolf Becke8 300,0 14,4 445,7 26,7     271,1 1.057,9   52.500
Claude Chèvre9 53,3 172,2 64,7   21,6 21,6 333,4 564
Jürgen Gräber 400,0 24,1 490,1   163,4 163,4 258,2 1.499,2 4.264 50.000
Dr. Klaus Miller 320,0 10,9 377,7   125,9 125,9 43,0 1.003,4 3.285 8.335
Dr. Michael Pickel 320,0 12,9 374,1   124,7 124,7 232,4 1.188,8 3.254 45.000
Roland Vogel 320,0 20,1 427,9 18,9 148,9 148,9 129,1 1.214,0 3.885 25.000
                     
Gesamt 201110 2.553,3 297,6 3.286,0 45,6 934,7 934,7 1.385,6 9.437,7 24.390 268.335
Gesamt 201011 1.672,5 111,5 2.449,8 60,9     1.461,2 5.755,9   234.905
Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010) in TEUR
1
Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die erfolgsbezogene Vergütung für 2011 vor. Der Ausweis der variablen Vergütung erfolgt auf Basis von Schätzungen und entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2
Die Sachbezüge sind zu den für steuerliche Zwecke ermittelten Werten angesetzt worden.
3
Mit der auszuzahlenden variablen Vergütung verrechnete Vergütungen aus Konzernmandaten.
4
Angegeben ist der Nominalwert; volle oder teilweise Auszahlung erfolgt im Jahr 2015, abhängig von dem sich bis dahin entwickelnden Saldo in der Bonusbank.
5
Angegeben ist der Nominalwert; es erfolgt eine automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung. Die Auszahlung des Gegenwerts erfolgt im Jahr 2016 zum dann maßgebenden Aktienkurs der Hannover Rück.
6
Die im Jahr 2011 für 2010 gewährten ABR wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (nach dem Black-Scholes-Optionspreismodell) zum Zeitpunkt der Gewährung (8. März 2011) angesetzt. Da der Aufsichtsrat in der Sitzung nach dem Bilanzstichtag über die endgültige Zuteilung der ABR beschließt und da die Laufzeit der ABR jeweils am 1. Januar des Folgejahres beginnt, werden die für das Geschäftsjahr zuzuteilenden ABR in Folgejahren aufwandswirksam.
Aufgrund des Wechsels vom ABR-Programm zum Share-Awards-Programm im Jahr 2011 und den unterschiedlichen Buchungsvorschriften für diese Programme, sind lt. DRS 17 im Jahr 2011 beide aktienbasierten Vergütungsprogramme zu zeigen, obwohl sie sich auf unterschiedliche Jahre beziehen.
7
Für die Berechnung der Anzahl der Share-Awards wurde der Xetra-Schlusskurs der Hannover Rück-Aktie per 30. Dezember 2011 (38,325 EUR) herangezogen. Die tatsächlich zuzuteilende Anzahl wird sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung im März 2012 ergeben.
8
Grundlage der Vergütung für Herrn Dr. Becke ist weiterhin die vor 2011 gültige Vergütungsstruktur, da seine Bestellung altersbedingt zum 31. Dezember 2011 endet, d. h. Bonusbank und Hannover Rück-Share-Awards entfallen.
9
Die Sachbezüge und Nebenleistungen für Herrn Chèvre beinhalten die vertraglich vereinbarte Erstattung seiner Umzugskosten sowie den Ersatz von verfallenden Aktienoptionen und Bonus 2011 seines vorherigen Arbeitgebers.
10
Für den Jahresbonus 2010 wurden insgesamt 55,2 TEUR mehr ausgezahlt als zurückgestellt. Der Gesamtbetrag für die auszuzahlende variable Vergütung 2011 wurde entsprechend erhöht.
11
Die Werte 2010 entsprechen der alten Vergütungsstruktur und sind deswegen nicht 1:1 mit den Werten für 2011 vergleichbar.
Name Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung1 Gesamt geschätzte Anzahl Share Awards für 20117 zugeteilte Anzahl ABR für 2010
  Grundgehalt Sachbezüge/ Neben-
leistungen2
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig      
      auszuzahlende variable Vergütung Bonusbank Share Awards ABR      
      60 % Vergütung aus Konzern-
mandaten3
20 % (Gewährung)4 20 % (Gewährung)5 Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte für 20106      
                     
Ulrich Wallin 520,0 32,9 698,1   232,7 232,7 296,9 2.013,3 6.072 57.500
André Arrago 320,0 10,1 352,5   117,5 117,5 154,9 1.072,5 3.066 30.000
Dr. Wolf Becke8 300,0 14,4 445,7 26,7     271,1 1.057,9   52.500
Claude Chèvre9 53,3 172,2 64,7   21,6 21,6 333,4 564
Jürgen Gräber 400,0 24,1 490,1   163,4 163,4 258,2 1.499,2 4.264 50.000
Dr. Klaus Miller 320,0 10,9 377,7   125,9 125,9 43,0 1.003,4 3.285 8.335
Dr. Michael Pickel 320,0 12,9 374,1   124,7 124,7 232,4 1.188,8 3.254 45.000
Roland Vogel 320,0 20,1 427,9 18,9 148,9 148,9 129,1 1.214,0 3.885 25.000
                     
Gesamt 201110 2.553,3 297,6 3.286,0 45,6 934,7 934,7 1.385,6 9.437,7 24.390 268.335
Gesamt 201011 1.672,5 111,5 2.449,8 60,9     1.461,2 5.755,9   234.905

In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr. Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 zu sehen.

Tabelle vergrößern zoom

Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands in 2011 in TEUR
1
Der Aufwand für Share Awards ist auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge zu verteilen.
2
Die für Herrn Dr. Becke anzuwendende alte Vergütungsstruktur (vor 2011) sieht keine Share Awards vor.
Name Ausgeübte ABR Zuführung Rückstellung 2011 für ABR Aufwand Share Awards in 20111 Gesamt
         
Ulrich Wallin 139,0 28,7 54,1 221,8
André Arrago 0,0 66,1 27,3 93,4
Dr. Wolf Becke2 269,4 -92,1   177,3
Claude Chèvre 0,0 0,0 1,0 1,0
Jürgen Gräber 258,1 -87,9 27,8 198,0
Dr. Klaus Miller 0,0 8,6 40,2 48,8
Dr. Michael Pickel 223,4 -66,2 53,1 210,3
Roland Vogel 45,0 28,9 25,4 99,3
         
Gesamt 2011 934,9 -113,9 228,9 1.049,9
Gesamt 2010 42,6 1.633,2   1.675,6
Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands in 2011 in TEUR
1
Der Aufwand für Share Awards ist auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge zu verteilen.
2
Die für Herrn Dr. Becke anzuwendende alte Vergütungsstruktur (vor 2011) sieht keine Share Awards vor.
Name Ausgeübte ABR Zuführung Rückstellung 2011 für ABR Aufwand Share Awards in 20111 Gesamt
         
Ulrich Wallin 139,0 28,7 54,1 221,8
André Arrago 0,0 66,1 27,3 93,4
Dr. Wolf Becke2 269,4 -92,1   177,3
Claude Chèvre 0,0 0,0 1,0 1,0
Jürgen Gräber 258,1 -87,9 27,8 198,0
Dr. Klaus Miller 0,0 8,6 40,2 48,8
Dr. Michael Pickel 223,4 -66,2 53,1 210,3
Roland Vogel 45,0 28,9 25,4 99,3
         
Gesamt 2011 934,9 -113,9 228,9 1.049,9
Gesamt 2010 42,6 1.633,2   1.675,6


Dem aktiven Vorstand im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossene Bar-Vergütungen in TEUR
Name Festbezüge Variable Vergütung Ausgeübte ABR Gesamt
Ulrich Wallin 520,0 545,4 139,0 1.204,4
André Arrago 320,0 335,3 655,3
Dr. Wolf Becke 300,0 492,4 269,4 1.061,8
Claude Chèvre 53,3 53,3
Jürgen Gräber 400,0 459,3 258,1 1.117,4
Dr. Klaus Miller 320,0 71,2 391,2
Dr. Michael Pickel 320,0 373,3 223,4 916,7
Roland Vogel 320,0 278,5 45,0 643,5
Gesamt 2011 2.553,3 2.555,4 934,9 6.043,6
Gesamt 2010 1.672,5 2.394,0 42,6 4.109,1

Nebentätigkeit der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führt. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rückversicherung AG aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften und gesellschaftsgebundene Mandate werden bei der Berechnung der variablen Tantieme abgezogen und sind in der tabellarischen Übersicht der Gesamtbezüge gesondert dargestellt.

Altersvorsorge

Endgehaltsbezogene Ruhegeldzusage
(Bestellung vor 2009)

Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet (Defined Benefit). Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % (Bestellung ab 1997) oder 65 % (Bestellung vor 1997) des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs mit Erreichen des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.

Im Pensionsfall besteht Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegeld. Der Pensionsfall tritt mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit ein.

Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats nach dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags. Dauernde Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied voraussichtlich auf Dauer nicht in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen.

Eine vorzeitige Gewährung (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) von Ruhegeld bei Beendigung/Nichtverlängerung des Dienstvertrags setzt eine mindestens 8-jährige Tätigkeit im Vorstand voraus. Außerdem darf das Vorstandsmitglied eine Verlängerung des Vertrages zu mindestens gleichwertigen Bedingungen nicht abgelehnt haben und es darf kein Grund für eine fristlose Kündigung durch die Gesellschaft vorgelegen haben.

Die Höhe der Leistungen bestimmt sich nach dem versorgungsfähigen Einkommen und der anrechnungsfähigen Dienstzeit. Der Versorgungsgrad als v. H.-Satz der ruhegehaltsfähigen Festvergütung wird bei Bestellung vertraglich festgelegt und erhöht sich jährlich um 0,75 %- bis 2 %-Punkte auf maximal 50 % oder 65 % bei Erreichen des 65. Lebensjahres. Im Pensionsfall wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit wird für die Berechnung des Ruhegeldes für von 1997 bis 2008 bestellte Vorstandsmitglieder dem bis zum Ausscheiden erreichten v. H.-Satz die Hälfte des Unterschieds zwischen dem erreichten v. H.-Satz und demjenigen hinzugerechnet, den das Vorstandsmitglied bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht haben würde. Diese Regelung gilt für vor 1997 bestellte Vorstandsmitglieder nicht.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres werden anderweitige Einkünfte des Vorstandsmitglieds zu 50 % auf das Ruhegehalt angerechnet, wenn das Vorstandsmitglied ab 1997 bestellt wurde. Im Falle einer Bestellung vor 1997 kann auf Ruhegehalt, das vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird, ein von dem Berechtigten aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit erzieltes Einkommen angerechnet werden, soweit der Gesamtbetrag aus Ruhegehalt und Einkommen den ruhegehaltsfähigen Bezug des Berechtigten übersteigt. Leistungen vorerdienter Ruhegehaltszahlungen werden bei Vorstandsmitgliedern, die vor 1997 bestellt wurden, auf das Ruhegehalt angerechnet.

Beitragsorientierte Ruhegeldzusage
(Bestellung ab 2009)

Für Vorstandsmitglieder mit einer Zusage ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System („Defined Contribution“) beruhen. Es wird eine indirekte Zusage der HDI Unterstützungskasse gewährt. Voraussetzung für Leistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente) ist die Zustimmung des Vorstandsmitglieds zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.

Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbetrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbetrag für diese Verträge wird in Höhe von 25 % des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum Stichtag 1. Juli j. J.) von der Gesellschaft geleistet.

Vorgezogene Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das durch Vorlage des Rentenbescheides nachweist, dass es Vollrente bezieht.

Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats nach dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags. Dauernde Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied voraussichtlich auf Dauer nicht in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen. Sofern das Vorstandsmitglied dauernd arbeitsunfähig ist, erhält es nach Beendigung des Dienstvertrags für den Fall, dass die HDI Unterstützungskasse ihm keine Berufsunfähigkeitsrente gewährt, eine Rente, die die Unterstützungskasse gewähren würde, wenn er mindestens 50 % außerstande wäre, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Auch ein vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschiedenes Vorstandsmitglied behält die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen. Die Versorgungsleistungen werden jedoch erst vom Eintritt des Versorgungsfalles an gezahlt. Die Unverfallbarkeit der Leistungen ist vertraglich zugesichert.

Hinterbliebenenversorgung
(bei endgehaltsbezogener Ruhegeldzusage)

Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner (Bestellung vor 1997)/überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern (Bestellung ab 1997) für den Sterbemonat und die folgenden drei Monate (Bestellung vor 1997) oder sechs Monate (Bestellung ab 1997) das Ruhegehalt fortgezahlt.

Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre. Ein Anspruch auf Witwengeld entsteht nicht, wenn der Ehegatte mehr als 25 Jahre jünger ist oder die Ehe nach Eintritt des Pensionsfalles oder ausschließlich geschlossen wurde, um zugunsten des Ehegatten einen Versorgungsanspruch zu begründen.

Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Wegfall des Witwengeldes in Höhe von 25 % des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre. Das Waisengeld wird längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt. Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis wird partiell angerechnet (Verträge ab 1997).

Das Witwen- und Waisengeld setzt ein, sobald kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Gehalts-/Ruhegehaltsbezüge besteht.

Witwen- und Waisengelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegeldes nicht übersteigen, andernfalls wird der übersteigende Betrag anteilig an den Waisenrenten gekürzt. Entfällt ein Witwen- oder Waisengeld, werden gekürzte Waisengelder entsprechend angehoben.

Hinterbliebenenversorgung
(bei beitragsorientierter Ruhegeldzusage)

Nach dem Tod eines Versorgungsberechtigten erhält der überlebende Ehepartner eine lebenslängliche Ehegattenrente. Die Höhe der Ehegattenrente beträgt 60 % der Rente, die das verstorbene Vorstandsmitglied bezogen hat oder hätte, wenn es zum Zeitpunkt des Todes berufsunfähig geworden wäre.

Eine Ehegattenrente wird nur gezahlt, sofern die Ehe vor der Vollendung des 60. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds und vor Eintritt eines Versorgungsfalles geschlossen wurde und bis zum Zeitpunkt des Todes des Vorstandsmitglieds bestanden hat.

Die hinterlassenen Kinder erhalten eine Waisenrente. Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen je 15 % (für Vollwaisen je 30 %) der Rente, die das verstorbene Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des Todes berufsunfähig geworden wäre.

Die Waisenrente wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Ein Kind, das sich dann noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, erhält die Waisenrente bis zum Ende dieser Ausbildung, jedoch nur so lange, wie für das Kind Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz hätte beansprucht werden können.

Die Ehegattenrente und die Waisenrente dürfen zusammen die Rente nicht übersteigen, die der Versorgungsberechtigte bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Ablebens berufsunfähig geworden wäre, andernfalls werden sie anteilig gekürzt.

Von der Hannover Rückversicherung AG geleistete Gehaltsfortzahlungen werden auf die Versorgungsleistungen angerechnet.

Leistungsorientierte Ruhegeldzusagen („Defined Benefit") in TEUR
1
Rentenzahlung an Herrn Dr. Becke ab 1. Januar 2012.
2
Herr Vogel wurde zum 1. April 2009 zum Vorstandsmitglied bestellt. Die erstmalige Erteilung einer Versorgungszusage erfolgte durch seine Betriebszugehörigkeit vor 2001; dadurch ergibt sich der erdiente Anteil der Unterstützungskassenzusage als ratierlicher Anteil (im Verhältnis [aktuell erreichte Dienstjahre ab Eintritt]/[erreichbare Dienstjahre ab Eintritt bis Endalter]) der Endleistung. Der Bewertungsansatz unter IFRS ist dadurch „Defined Benefit". Für Herrn Vogel wurde im Jahr 2011 eine Jahresprämie von 80 TEUR (25 % vom versorgungsfähigen Einkommen) gezahlt. Der Garantiezins seiner Zusage beträgt 3,25 %.
Name erreichbare Jahresrente (65. LJ) DBO 31.12. 2011 Personalaufwand
Ulrich Wallin 220,0 2.531,2 125,1
André Arrago 127,0 1.791,9 96,6
Dr. Wolf Becke1 189,0 2.629,8 151,6
Jürgen Gräber 158,5 1.606,0 74,4
Dr. Michael Pickel 120,0 800,1 73,9
Roland Vogel2 70,9 514,8 142,2
Gesamt 2011 885,4 9.873,8 663,8
Gesamt 2010 868,0 9.929,8 470,9


Beitragsorientierte Ruhegeldzusagen
(„Defined Contribution")
in TEUR
1
Prozentsatz vom versorgungsfähigen Einkommen (feste jährliche Bezüge zum Stichtag 1. Juli j. J.)
2
Garantiezins 2,25 %
Name Jährlicher Finanzierungsbeitrag1 erreichbare Jahresrente (65. LJ) Prämie
Claude Chevre2 25 % 68,1 80
Dr. Klaus Miller2 25 % 48,3 80
Gesamt 2011   116,4 160

Anpassungen

Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001), der Preisindex für die Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997–2000) oder der ungekürzte Gruppenbetrag der nach der Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes gebildeten Gruppe S (Verträge vor 1997).

Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht.

Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen, für die 13 (13) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,2 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 15,8 Mio. EUR (16,6 Mio. EUR).

Der Anwartschaftsbarwert für vorstandsfinanzierte Pensionsverpflichtungen der aktiven Vorstände beläuft sich per 31. Dezember 2011 auf 1,5 Mio. EUR, der entsprechende Anwartschaftsbarwert für ehemalige Vorstände per 31. Dezember 2011 beträgt 0,8 Mio. EUR.

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