Weitergehende Unternehmenführungsgrundsätze
Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die
Hannover Rück SE zusätzlich weitergehende Geschäftsgrundsätze
auferlegt
(www.hannover-rueck.de/50961/geschaftsgrundsatze-2013.pdf). Sie stellen neben der Unternehmensstrategie
und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein
integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück SE auf
und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen
bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten
Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen
Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten.
Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir
als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es
unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch
im Tagesgeschäft stets höchste ethische und rechtliche Standards
zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und
Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild
der Hannover Rück SE.
Nachhaltigkeit der Unternehmensführung
Breiten Raum nahm erneut das Thema Nachhaltigkeit ein. Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück SE auf Nachhaltigkeit stellt einen zunehmend wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Ziel ist es danach, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines soliden Geschäftsmodells im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Berücksichtigung des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Wir streben die weitmöglichste Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen an, die durch unsere tägliche Geschäftstätigkeit erzeugt werden, um so unserem Ziel der CO2-Neutralität näherzukommen. Hiermit übernehmen wir nachweisbar Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft. Im Jahr 2011 haben wir erstmals eine konkrete Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, in der die wesentlichen Zielsetzungen in diesem Bereich dargelegt sind. Zusätzlich wurde im Berichtsjahr wiederum unser Nachhaltigkeitsbericht in Form einer sogenannten GRI-Bilanz (Global Reporting Initiative) erstellt. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website (www.hannover-rueck.de/nachhaltigkeit/index.html).
Das in der Geschäftsordnung formulierte Ziel, dass im Aufsichtsrat mindestens zwei Frauen vertreten sind, wurde auch im Berichtsjahr mit drei weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern wieder übertroffen. Auch ist eine Frau Mitglied im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Zum wiederholten Male befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit dem im Jahr 2012 implementierten Frauenförderungsprogramm innerhalb der Belegschaft und diskutierten die erzielten Fortschritte. Primäre Zielsetzung dieses Programms ist es, weibliche Nachwuchskräfte durch gezielte Maßnahmen zu fördern und den Frauenanteil in Führungspositionen auszubauen.
Zusätzliche Informationen
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