Im Berichtsjahr 2015 bestanden im Hannover Rück-Konzern die folgenden aktienbasierten Vergütungspläne mit Barausgleich:

  1. Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan, in Kraft seit dem Jahr 2000, seit 2011 schrittweise gekündigt und in Abwicklung
  2. Share-Award-Plan (gültig seit 2011)

Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan

Der Vorstand der Hannover Rück SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats per 1. Januar 2000 einen virtuellen Aktienoptionsplan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) an bestimmte Führungskräfte vorsieht. Der Inhalt des Aktienoptionsplans richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten. Zuteilungsberechtigt sind alle Mitglieder des Konzern-Führungskreises. Bei Ausübung der Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt sich kein Anspruch auf Lieferung von Aktien der Hannover Rück SE, sondern lediglich auf Zahlung eines an der Aktienkursentwicklung der Hannover Rück SE orientierten Barbetrags.

Die Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten sind für alle Zuteilungsberechtigten gekündigt worden. Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit ausübbar.

Aktienwert-Beteiligungsrechte wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2000 und bis zur Kündigung des Plans für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt, sofern die in den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten festgelegten Erfolgskriterien erreicht worden sind.

Die Laufzeit der Aktienwert-Beteiligungsrechte beträgt jeweils zehn Jahre, beginnend mit dem Ablauf des betreffenden Zuteilungsjahres. Aktienwert-Beteiligungsrechte, die nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit ausgeübt wurden, erlöschen. Die Aktienwert-Beteiligungsrechte dürfen erst nach einer Wartezeit und dann nur innerhalb von vier Ausübungszeiträumen pro Jahr ausgeübt werden. Nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit sind maximal 60 % der für ein Zuteilungsjahr zugeteilten ABR ausübbar. Die Wartezeit für jeweils weitere 20 % der für dieses Zuteilungsjahr einer Führungskraft zugeteilten ABR beträgt jeweils ein weiteres Jahr. Jeder Ausübungszeitraum hat eine Dauer von zehn Börsenhandelstagen, beginnend jeweils mit dem sechsten Börsenhandelstag nach dem Tag der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Hannover Rück SE.

Bei Ausübung eines Aktienwert-Beteiligungsrechts ist die Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung an den Berechtigten zu zahlen. Dabei entspricht der Basispreis dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an allen Börsenhandelstagen des ersten vollen Kalendermonats des jeweiligen Zuteilungsjahres. Maßgebend für den aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienwert- Beteiligungsrechte ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an den letzten 20 Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraumes.

Die Auszahlung ist auf einen Maximalbetrag begrenzt, der sich als Quotient aus dem im Zuteilungsjahr insgesamt zu gewährenden Vergütungsvolumen und der Gesamtzahl der in diesem Jahr zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt.

Im Falle der Kündigung oder der Beendigung des Anstellungsverhältnisses infolge eines Aufhebungsvertrages oder einer Befristung besteht das Recht, alle Aktienwert-Beteiligungsrechte im ersten darauffolgenden Ausübungszeitraum auszuüben. In diesem Zeitraum nicht ausgeübte Aktienwert- Beteiligungsrechte und solche, deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erlöschen. Der Eintritt in den Ruhestand, der Fall der Erwerbsunfähigkeit und der Fall des Todes der Führungskraft gelten für Zwecke der Ausübung nicht als Beendigung des Anstellungsverhältnisses.

Aus den Zuteilungen für die Jahre 2007, 2009 bis 2011 bestehen im Geschäftsjahr 2015 die in der folgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen. Für die Jahre 2005 und 2008 erfolgte keine Zuteilung.

Aktienwert-Beteiligungsrechte der Hannover Rück SE
Zuteilungsjahr
20112010200920072006
Ausgabedatum15.3.20128.3.201115.3.201028.3.200813.3.2007
Laufzeit10 Jahre10 Jahre10 Jahre10 Jahre10 Jahre
Sperrfrist4 Jahre4 Jahre2 Jahre2 Jahre2 Jahre
Basispreis (in EUR)40,8733,0522,7034,9730,89
Teilnehmer im Jahr der Ausgabe143129137110106
Anzahl ausgegebener Optionen263.5151.681.2051.569.855926.565817.788
Fair Value zum 31.12.2015 (in EUR)32,138,928,7610,7910,32
Maximalwert (in EUR)32,218,928,7610,7910,32
Gewichteter Ausübungspreis8,928,7610,7910,32
Bestand an Optionen zum 31.12.2015247.342704.36562.96810.799
Rückstellung zum 31.12.2015 (in Mio. EUR)7,005,740,550,17
Auszahlungsbeträge im Gj. 2015 (in Mio. EUR)8,002,480,160,05
Aufwand im Gj. 2015 (in Mio. EUR)2,570,98

Die Bewertung der bestehenden Aktienwert-Beteiligungsrechte erfolgt auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells.

Den Berechnungen sind der Kurs der Hannover Rück-Aktie zum Stichtag 17. Dezember 2015 von 109,95 EUR, eine erwartete Volatilität von 23,48 % (historische Volatilität auf Fünf- Jahres-Basis), eine erwartete Dividendenrendite von 2,86 % und ein risikofreier Zinssatz von 0,36 % für das Zuteilungsjahr 2007, 0,19 % für das Zuteilungsjahr 2009, 0,06 % für das Zuteilungsjahr 2010 und 0,07 % für das Zuteilungsjahr 2011 zugrunde gelegt worden.

Im Geschäftsjahr 2015 ist für 100 % der für die Jahre 2006, 2007 und 2009 sowie für 60 % der für das Jahr 2010 zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte die Wartezeit abgelaufen.

Ausgeübt wurden 4.831 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2006, 14.362 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2007, 282.722 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2009 und 896.118 Aktienwert- Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2010. Die Summe der Auszahlungsbeträge betrug 10,7 Mio. EUR.

Auf dieser Basis beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, für das Geschäftsjahr 2015 13,5 Mio. EUR (20,5 Mio. EUR). Der Aufwand beträgt insgesamt 3,6 Mio. EUR (7,8 Mio. EUR).

Share-Award-Plan

Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE hat mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2011 für die Mitglieder des Vorstands der Hannover Rück einen Share-Award-Plan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten in Form von virtuellen Aktien (sogenannte Share Awards) vorsieht. Der Vorstand der Hannover Rück hat beschlossen, mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2012 einen Share-Award-Plan ebenfalls für bestimmte Führungskräfte der Hannover Rück einzuführen.

Der Share-Award-Plan ersetzt den gekündigten Aktienwert- Beteiligungsrechtsplan. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan“ dieses Kapitels. Die Share Awards begründen keinen Anspruch gegen die Hannover Rück auf Lieferung von Aktien, sondern lediglich auf Zahlung eines Barbetrags nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

Im Rahmen des Share-Award-Programms sind diejenigen Mitglieder des Vorstands und des Führungskreises der Hannover Rück zuteilungsberechtigt, denen vertraglich ein Anspruch auf Gewährung von Share Awards eingeräumt ist und deren Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis im jeweiligen Zeitpunkt der Zuteilung der Share Awards besteht und nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung vor Ablauf der Sperrfrist endet.

Share Awards werden erstmals für das Geschäftsjahr 2011 und dann jeweils für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt.

Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards bestimmt sich nach dem Wert je Aktie der Hannover Rück SE. Der Wert je Aktie richtet sich nach dem ungewichteten arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie. In den Bedingungen für die Mitglieder des Vorstands ist für die Berechnung ein Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstage nach der Sitzung des Aufsichtsrats vorgesehen, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird (Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung). Für die Führungskräfte ist ein Zeitraum von 20 Handelstagen vor bis zehn Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung vereinbart worden. Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards ergibt sich aus der Division des Betrags, der für die Zuteilung von Share Awards für die jeweiligen Zuteilungsberechtigten zur Verfügung steht, durch den Wert je Aktie, aufgerundet auf die nächste volle Aktie. Für die Mitglieder des Vorstands werden 20 %, für die Führungskräfte entsprechend der Managementebenen 40 % bzw. 35 % der jeweils festgesetzten variablen Vergütung in Share Awards gewährt.

Die Zuteilung von Share Awards erfolgt automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Für je einen Share Award wird nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert einer Hannover Rück-Aktie gezahlt. Für die Wertberechnung gelten die Vorschriften des vorangegangenen Absatzes entsprechend.

Den Zuteilungsberechtigten ist ein Betrag zu zahlen, welcher der Summe der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Werte der zugeteilten Share Awards, für welche die Sperrfrist von vier Jahren abgelaufen ist, entspricht. Der Betrag wird im Monat nach Ablauf des für die Ermittlung des Wertes je Aktie nach den vorstehenden Absätzen maßgeblichen Zeitraums überwiesen.

Mit Zahlung des Wertes der Share Awards wird zusätzlich ein Betrag in Höhe der Dividende gezahlt, sofern Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet wurden. Die Höhe der Dividende ist die Summe aller während der Laufzeit der Share Awards ausgeschütteten Dividenden je Aktie multipliziert mit der Anzahl der Share Awards, die zum Auszahlungszeitpunkt für den jeweiligen Berechtigten zur Auszahlung kommen. Im Falle einer vorzeitigen Auszahlung der Share Awards erfolgt die Auszahlung des Wertes der Dividenden nur für den Zeitraum bis zum Eintritt des die vorzeitige Auszahlung auslösenden Ereignisses. Eine anteilige Berücksichtigung noch nicht ausgeschütteter Dividenden erfolgt nicht.

Endet das Vorstandsmandat oder das Dienstverhältnis mit dem Mitglied des Vorstands bzw. das Anstellungsverhältnis mit der Führungskraft, so behält der Zuteilungsberechtigte seine Ansprüche auf Zahlung des Wertes für bereits zugeteilte Share Awards nach dem Ablauf der jeweiligen Sperrfrist, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer Amtsniederlegung / Eigenkündigung des Vorstandsmitglieds bzw. Eigenkündigung der Führungskraft oder einer Kündigung durch die Hannover Rück aus wichtigem Grund. Im Todesfall gehen die Ansprüche aus den bereits zugeteilten bzw. noch zuzuteilenden Share Awards auf die Erben über.

Ein Anspruch auf Zuteilung von Share Awards nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalles oder Todesfall hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Zuteilungsberechtigten erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.

Aus dem Share-Award-Plan der Hannover Rück SE ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Werte.

Share Awards der Hannover Rück SE
Zuteilungsjahr
20152014201320122011
Voraussichtliche ZuteilungEndgültige Zuteilung
2015 für 2014
Voraussichtliche ZuteilungEndgültige Zuteilung
2014 für 2013
Voraussichtliche ZuteilungEndgültige Zuteilung 2013 für 2012Voraussichtliche ZuteilungEndgültige Zuteilung 2012 für 2011Vorausichtliche Zuteilung
Bewertungsstichtag30.12.201524.3.201530.12.201425.3.201430.12.201321.3.201328.12.201221.3.201230.12.2011
Wert je Share Award in EUR105,6587,2674,9761,3862,3859,8658,9642,0938,33
Anzahl zugeteilter Share Awards im Zuteilungsjahr
Vorstand9.35512.17213.30816.63114.41816.45216.05322.23224.390
Führungskräfte65.10785.46085.15999.78391.660102.900100.531
Übrige Anpassungen1-2.214-4.046-5.007
Gesamt74.46295.41898.467112.368106.078114.345116.58422.23224.390
Entwicklung der Rückstellung für Share Awards der Hannover Rück SE
 ZuteilungsjahrGesamt
in TEUR20152014201320122011 
Zuführung 2011289289
Zuführung 20121.8394092.248
Zuführung 20131.4261.4422853.153
Zuführung 20141.5342.3642.5495296.976
Stand der Rückstellung zum 31.12. Vj.1.5343.7905.8301.51212.666
Zuführung 20151.6583.1024.2885.0201.03615.104
Stand der Rückstellung zum 31.12. Gj.1.6584.6368.07810.8502.54827.770

Zum Bilanzstichtag beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, insgesamt 27,8 Mio EUR (12,7 Mio. EUR).

Der Personalaufwand für Share Awards der Vorstände wird periodengerecht über die relevante Laufzeit der Share Awards oder die kürzere Laufzeit der Dienstverträge, für Führungskräfte über die relevante Laufzeit der Share Awards verteilt. Die im Personalaufwand erfasste Zuführung des Geschäftsjahres beträgt insgesamt 15,1 Mio. EUR (7,0 Mio. EUR). Diese setzt sich aus dem Aufwand für die Share Awards des Geschäftsjahres 2015 sowie dem Dividendenanspruch und dem zusätzlich erdienten Anteil der in früheren Geschäftsjahren zugeteilten Share Awards zusammen. Ferner wird der Wert der endgültig zugeteilten Share Awards durch die Entwicklung des Aktienkurses beeinflusst. Die Summe der im Personalaufwand für frühere Geschäftsjahre enthaltenen Dividenden beträgt 1,4 Mio. EUR (0,8 Mio. EUR). Berücksichtigt wird die ausgeschüttete Dividende, erwartete Dividendenzahlungen werden nicht einbezogen. Die Dividendenansprüche werden abgezinst bilanziert.

 

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