Bericht des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE

 
 
 

Im Geschäftsjahr 2015 befassten wir uns als Aufsichtsrat eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Wir berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachten die Geschäftsführung auf der Basis schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE trat zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, um nach entsprechenden Beratungen die anstehenden Beschlüsse zu fassen. An den Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2015 haben jeweils alle neun Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Des Weiteren ließen wir uns vom Vorstand auf Basis der Quartalsabschlüsse schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Die Quartalsberichte mit den Quartalsabschlüssen und Kennzahlen für den Hannover Rück-Konzern stellten eine wichtige Informationsquelle für den Aufsichtsrat dar. Wir nahmen eine Analyse der Ergebnisse des Jahres 2014 in der Schaden- und Personen-Rückversicherung entgegen und ließen uns die Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2015 sowie die operative Planung für das Geschäftsjahr 2016 vom Vorstand darstellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde überdies vom Vorstandsvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen sowie über die Risikolage im Unternehmen und innerhalb des Konzerns unterrichtet. Insgesamt haben wir im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und uns von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt.

Im Geschäftsjahr 2015 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich.

Schwerpunkte der Beratung

Wie in jedem Jahr ließen wir uns regelmäßig über die Arbeit der Aufsichtsratsausschüsse informieren und uns die wesentlichen rechtshängigen Verfahren darstellen. Wir stimmten einer Umstrukturierung eines größeren Lebensportefeuilles bei gleichzeitiger Ausweitung der Risikoüberwachungsstrukturen zu. Zudem wurden umfassende Berichte zur Bilanzierung, Bewertung und Entwicklung des Mortality-Solutions-Geschäfts in den USA und zum Stand des Market Consistent Embedded Value der Personen-Rückversicherung im Vergleich zu den Wettbewerbern entgegengenommen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellte die Beschlussfassung über die Erhöhung der Kapitalrücklage bei der Hannover Life Re AG dar. Bei der jährlichen Revision der Kapitalanlagerichtlinien wurde die Granularität des Kapitalmarktproduktkatalogs überarbeitet. Auch wurde eine Erhöhung der Immobilienquote inklusive Aktualisierung der Spezifikationen zum Immobilien- Exposure in den Mittelpunkt der Überprüfung gerückt. Zudem wurde ein Bericht über die Rentabilität der Nutzung von Inflation-Swaps-Jahren entgegengenommen und die bilateralen Avalrahmenkreditlinien erörtert. Dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der International Insurance Company of Hannover SE wurde zugestimmt. Des Weiteren wurde die Umsetzung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst diskutiert und entsprechend Beschluss gefasst. Ausführlich behandelt wurden ferner der strategische Ansatz der Übernahme von Kapitalbeteiligungen an Lloyd’s Syndikaten sowie die Realisierung eines Anteils der stillen Reserven an der Beteiligung an der E+S Rückversicherung AG. Mit Blick auf § 3 Absatz 1 Satz 3 der Versicherungs-Vergütungsverordnung befasste sich das Aufsichtsratsplenum mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands. Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands wurde auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele für das Geschäftsjahr 2014 festgelegt.

Aufsichtsratsausschüsse

VVon den vom Aufsichtsrat gemäß § 107 Absatz 3 AktG gebildeten Ausschüssen tagten der Finanz- und Prüfungsausschuss (FPA) viermal und der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zweimal. Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte das Aufsichtsratsplenum jeweils in der folgenden Sitzung über wichtige Beratungspunkte der Ausschusssitzungen und gab Gelegenheit zu weiteren Fragen.

Der FPA befasste sich unter anderem mit den Konzern- und Quartalsabschlüssen nach IFRS und den entsprechenden Einzelabschlüssen der Hannover Rück SE nach HGB und erörterte mit den Wirtschaftsprüfern deren Berichte zu diesen Abschlüssen. Wie im Vorjahr wurde auch wieder eine gutachterliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Schadenrückstellungen in der Schaden-Rückversicherung zur Kenntnis genommen, die Retrozessionsstruktur der Hannover Rück- Gruppe und das aufgelaufene Vorfinanzierungsvolumen in der Lebensrückversicherung einschließlich eines Vergleichs der erwarteten Rückflüsse und der tatsächlich erfolgten Tilgungen, die Risikoberichte, der Compliance-Bericht und der Bericht über die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze diskutiert sowie Berichte zu den wesentlichen Tochtergesellschaften entgegengenommen und erörtert. Zudem hat sich der Ausschuss mit der Kapitalanlagestruktur und den Kapitalerträgen inklusive der Stresstests zu den Kapitalanlagen und deren Auswirkungen auf das Ergebnis und die Eigenkapitalausstattung befasst und die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2015 festgelegt. Der Ausschuss ließ sich detaillierte Berichte zur aktuellen Situation und voraussichtlichen Entwicklung der Tochtergesellschaft International Insurance Company of Hannover SE sowie zur Bilanzierung und Bewertung des 2009 von der Scottish Re erworbenen Risikolebensrückversicherungsgeschäfts aus den USA geben. Zudem wurde ein Prüfungsbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Berechnung des IVC (Intrinsic Value Creation) entgegengenommen. Der Ausschuss bereitete diverse Beschlussfassungen im Aufsichtsrat vor, darunter die Erhöhung der Kapitalrücklage bei der Hannover Life Re AG und die Realisierung eines Anteils der stillen Reserven an der Beteiligung an der E+S Rückversicherung AG. Ferner ließ sich der Ausschuss die Kapitalmarktrisiken in der Personen-Rückversicherung erläutern und befasste sich mit verschiedenen M&AProjekten. Zudem wurden die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Optionen an Kapitalmarktmaßnahmen erörtert. Wie bereits im Vorjahr ließen wir uns erneut über den Stand des Genehmigungsverfahrens des internen Modells informieren.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten befasste sich unter anderem mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und der Festlegung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele. In all diesen Fällen formulierte der Ausschuss die entsprechenden Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum.

Corporate Governance

Erneut widmete der Aufsichtsrat dem Thema Corporate Governance große Aufmerksamkeit. So befasste er sich mit den diversen Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 und hat in diesem Zusammenhang eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Ferner nahm er die gemäß Ziffer 4.2.2 DCGK für den vertikalen Vergütungsvergleich gebotenen Abgrenzungen vor. Zudem nahm der Aufsichtsrat einen Bericht über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme gemäß § 3 Absatz 5 VersVergV sowie den Compliance-, den Revisions- und den Risikobericht entgegen. Entsprechend Ziffer 5.6 DCGK wurde das Verfahren zur Evaluierung der Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats eingeleitet. Ungeachtet der hohen Bedeutung, die der Aufsichtsrat den im DCGK formulierten Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zumisst, hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Empfehlungen in Ziffer 4.2.3 Absatz 2 des DCGK zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen, in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 zum Abfindungs- Cap in Vorstandsverträgen, in Ziffer 5.2 Absatz 2 zum Vorsitz im Prüfungsausschuss und in Ziffer 5.3.2 zur Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nicht zu entsprechen. Eine Begründung für diese Abweichungen findet sich in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des DCGK, die in diesem Geschäftsbericht im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung abgedruckt ist. Weitere Informationen zu dem Thema Corporate Governance sind auf der Website der Hannover Rück zugänglich.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Die Auswahl des Abschlussprüfers erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Prüfungsauftrag. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor. Neben den üblichen Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer bildeten zusätzlich die Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundene Prozessrisiken sowie die konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht Prüfungsschwerpunkte, wie auch die Untersuchung der konsistenten Abbildung von Personen-Rückversicherungsverträgen im Einzel- und Konzernabschluss mit Schwerpunkt auf Prozess und Bilanzierung nicht traditioneller Verträge sowie die Prüfung der Bilanzierung und Bewertung von Immobilienbesitz. Neben den Prüfungsschwerpunkten der DPR sind auch die von der European Securities and Markets Authority (ESMA) formulierten, zusätzlichen Prüfungsschwerpunkte im Prüfungsumfang enthalten. Erneut wurde auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 in Auftrag gegeben. Die sich aus der Internationalität der Prüfungen ergebenden besonderen Herausforderungen wurden uneingeschränkt erfüllt. Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben, erteilte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der FPA hat die Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte beraten und den Aufsichtsrat über das Ergebnis seiner Prüfungen informiert. Die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung ausführlich unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.

Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind;
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Wir haben

  1. den Jahresabschluss der Gesellschaft, den Abschluss des Hannover Rück-Konzerns nebst zusammengefasstem Lagebericht des Vorstands der Gesellschaft und des Konzerns sowie
  2. den Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG (Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen)

jeweils zum 31. Dezember 2015 aufgestellt – geprüft und erheben hiergegen sowie gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich jeweils dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Unser Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 stimmt mit dem des Vorstands überein.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse und des Vorstands hat sich im Berichtsjahr nicht geändert.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Das sehr gute Ergebnis der Hannover Rück SE für das Geschäftsjahr 2015 ist der außerordentlichen Leistung des Vorstands und der Mitarbeiter der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Der Aufsichtsrat spricht hierfür dem Vorstand und den Mitarbeitern seine Anerkennung und seinen besonderen Dank aus.

 

Hannover, den 9. März 2016

Für den Aufsichtsrat

Herbert K. Haas
Vorsitzender

 

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