7 4. Angaben zu Verbindlichkeiten – § 285 Nr. 1a+b, § 251, § 268 Abs. 5 + 7 HGB – Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis 5 mehr als 1 Jahr Jahren 5 Jahren M M M M Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.539,56 13.539,56 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen 19.514,39 19.514,39 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 14.760,76 14.760,76 0,00 0,00 Summe 47.814,71 47.814,71 0,00 0,00 Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. 5. Eigene Anteile – § 160 AktG – Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2008 wurde die Gesellschaft ermächtigt, wahlweise Stammak- tien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapi- tals zu erwerben. Die Ermächtigung galt für 18 Monate und somit nur bis Ende 2009. Aufgrund der neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt gemäß § 272 (1 a) HGB n. F. zwingend ein saldierter Ausweis unter der Position „Eigenkapital“ (vgl. An- gaben zu Punkt 6). Anzahl in Stück Betrag in Euro Vorzüge Stämme Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Stand 01.01.2013 0 384.885 – 985.305,60 34.020,47 3.864.221,15 Zugänge 0 0 0,00 0,00 0,00 Abgänge 0 0 0,00 0,00 0,00 Stand 31.12.2013 0 384.885 – 985.305,60 34.020,47 3.864.221,15 Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Zusammensetzung der eigenen Anteile demnach wie folgt: Anzahl Betrag des Anteil am in Grundkapitals Grundkapital Stück M % Stammaktien 384.885 985.305,60 9,85 Vorzugsaktien 0 0,00 0,00 384.885 985.305,60 9,85