7.10 Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des bestellten Konzernabschlussprüfers im Sinne von § 318 HGB beträgt 2,0 Mio. EUR (2,5 Mio. EUR). Davon entfallen 1,3 Mio. EUR (1,9 Mio. EUR) auf das Honorar für die Abschlussprüfung und ein geringfügiger Betrag auf Steuerberatungsleistungen (0,1 Mio. EUR). Für sonstige Bestätigungsleistungen und Leistungen für Mutter- oder Tochtergesellschaften entstand im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von 0,6 Mio. EUR (0,5 Mio. EUR).