Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der Hannover Rück SE festgelegt und ist in der Satzung geregelt.
Nach § 14 der Satzung in der Fassung vom 18. Juli 2013 und dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von 30.000 EUR. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine variable Vergütung, die sich an dem durchschnittlichen Ergebnis je Aktie (Earnings per Share / EPS) der Gesellschaft der letzten drei Geschäftsjahre bemisst, die der Hauptversammlung vorausgehen, in der die Entlastung des Aufsichtsrats für das letzte dieser drei Jahre beschlossen wird. Für je 0,10 EUR durchschnittliches Ergebnis je Aktie (Earnings per Share / EPS) der Gesellschaft beträgt die variable Vergütung 330 EUR. Durch die Bemessung dieser erfolgsorientierten Vergütungskomponente anhand des durchschnittlichen Ergebnisses je Aktie der letzten drei Geschäftsjahre wird die Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gewährleistet. Die variable Vergütung ist begrenzt auf jährlich höchstens 30.000 EUR. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache der o. g. Vergütungsbeträge und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache.
Die Mitglieder des vom Aufsichtsrat gebildeten Finanz- und Prüfungsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit zusätzlich eine Vergütung von 15.000 EUR und die Mitglieder des vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten eine Vergütung von 7.500 EUR. Auch hier erhält der jeweilige Ausschussvorsitzende das Zweifache und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der genannten Beträge. Eine Vergütung für den Nominierungsausschuss ist nicht vorgesehen.
Mitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütungen zeitanteilig.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben den genannten Vergütungen für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 EUR. Wenn eine Sitzung des Aufsichtsrats und eine oder mehrere Sitzungen eines Ausschusses auf denselben Tag fallen, wird das Sitzungsgeld für diesen Tag insgesamt nur einmal gezahlt.
Individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||
Name | Funktion | Art der Vergütung | 2014 | 2013 |
---|---|---|---|---|
in TEUR1 | ||||
Herbert K. Haas2 | Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des • Ausschusses für Vorstands- angelegenheiten • Finanz- und Prüfungsausschusses Nominierungs- ausschusses |
Fixvergütung | 100,0 | 100,0 |
Variable Vergütung | 84,9 | 76,4 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | 85,0 | 85,1 | ||
Sitzungsgelder | 11,0 | 15,0 | ||
280,9 | 276,5 | |||
Dr. Klaus Sturany | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats • Mitglied des Ausschusses für Vorstands- angelegenheiten |
Fixvergütung | 45,0 | 45,0 |
Variable Vergütung | 40,1 | 32,4 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | 7,5 | 7,5 | ||
Sitzungsgelder | 5,0 | 6,0 | ||
97,6 | 90,9 | |||
Wolf-Dieter Baumgartl2 | Mitglied des • Aufsichtsrats- angelegenheiten • Finanz- und Prüfungsausschusses • Nominierungs- ausschusses |
Fixvergütung | 50,0 | 50,0 |
Variable Vergütung | 42,3 | 38,3 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | 22,5 | 22,5 | ||
Sitzungsgelder | 11,0 | 12,0 | ||
125,8 | 122,7 | |||
Frauke Heitmüller3 | Mitglied des Aufsichtsrats | Fixvergütung | 30,0 | 30,0 |
Variable Vergütung | 26,6 | 21,3 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | – | – | ||
Sitzungsgelder | 4,0 | 4,0 | ||
60,6 | 55,3 | |||
Uwe Kramp4 | Mitglied des Aufsichtsrats (bis 3. Mai 2012) |
Fixvergütung | – | – |
Variable Vergütung | – | 0,3 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | – | – | ||
Sitzungsgelder | – | – | ||
– | 0,3 | |||
Otto Müller3 | Mitglied des Aufsichtsrats | Fixvergütung | 30,0 | 30,0 |
Variable Vergütung | 26,6 | 21,6 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | - | – | ||
Sitzungsgelder | 4,0 | 4,0 | ||
60,6 | 55,6 | |||
Dr. Andrea Pollak | Mitglied des • Aufsichtsrats • Nominierungs- ausschusses |
Fixvergütung | 30,0 | 30,0 |
Variable Vergütung | 26,6 | 21,6 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | – | – | ||
Sitzungsgelder | 4,0 | 4,0 | ||
60,6 | 55,6 | |||
Dr. Immo Querner2 | Mitglied des Aufsichtsrats | Fixvergütung | 50,0 | 50,0 |
Variable Vergütung | 41,7 | 38,2 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | 10,0 | 10,0 | ||
Sitzungsgelder | 7,0 | 7,0 | ||
108,7 | 105,2 | |||
Dr. Erhard Schipporeit | Mitglied des • Aufsichtsrats • Finanz- und Prüfungsausschusses |
Fixvergütung | 30,0 | 30,0 |
Variable Vergütung | 27,1 | 21,6 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | 15,0 | 15,0 | ||
Sitzungsgelder | 6,0 | 8,0 | ||
78,1 | 74,6 | |||
Maike Sielaff3 | Mitglied des Aufsichtsrats |
Fixvergütung | 30,0 | 24,6 |
Variable Vergütung | 24,0 | 17,0 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | – | – | ||
Sitzungsgelder | 4,0 | 4,0 | ||
58,0 | 45,6 | |||
Gert Wächtler3 | Mitglied des Aufsichtsrats (bis 19. März 2013) |
Fixvergütung | – | 5,5 |
Variable Vergütung | 2,5 | 4,6 | ||
Vergütung Ausschusstätigkeit | – | – | ||
Sitzungsgelder | – | 1,0 | ||
2,5 | 11,1 | |||
Gesamt | 933,4 | 893,5 | ||
1 Beträge ohne erstattete USt 2 Einschließlich Aufsichtsratsvergütungen und Vergütungen für Ausschusstätigkeiten sowie Beiratsvergütungen von mit zum Konzern gehörenden Unternehmen 3 Arbeitnehmervertreter 4 ehemaliger Arbeitnehmervertreter |
In der individualisierten Darstellung der Vergütungen wird der das jeweilige Geschäftsjahr belastende Aufwand ausgewiesen. Da die Vergütungen für ein Geschäftsjahr jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung fällig werden, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr beschließt, sind die jeweiligen Rückstellungszuführungen für die variable Vergütung unter Berücksichtigung etwaiger Spitzenbeträge berücksichtigt. Die auf die Vergütungen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der beschriebenen Gremientätigkeiten, z. B. für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt. Davon ausgenommen ist die Vergütung der Arbeitnehmervertreter aus ihrem Arbeitsvertrag.
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