Pensionszusagen entsprechen der Versorgungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Versorgungsordnung 1968 sieht eine Alters- und Invalidenrente sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vor. Der Rentenanspruch ist dienstzeitabhängig; Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Das Versorgungswerk wurde zum 31. Januar 1981 für Neueintritte geschlossen.

Zum 1. April 1993 (für leitende Angestellte zum 1. Juni 1993) trat die Versorgungsordnung 1993 in Kraft. Nach dieser Versorgungsordnung werden Altersrente, Invalidenrente und Hinterbliebenengeld gewährt. Diese Regelung basiert auf der jährlichen Ermittlung von Versorgungsteilbeträgen, die in Abhängigkeit des rentenfähigen Arbeitsverdienstes sowie des Unternehmensgewinns ermittelt werden. Das Versorgungswerk wurde zum 31. März 1999 für Neueintritte geschlossen.

Seit 1997 besteht die Möglichkeit, Pensionszusagen durch Gehaltsverzicht zu erlangen. Die in den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften enthaltenen arbeitnehmerfinanzierten Zusagen werden durch einen Versicherungsvertrag mit der HDI Lebensversicherung AG, Köln, rückgedeckt.

Zum 1. Juli 2000 ist für den gesamten Konzern die Versorgungsordnung 2000 in Kraft getreten, nach der neuen Mitarbeitern, die zum Kreis der Begünstigten zählen, eine indirekte Zusage der HDI Unterstützungskasse e. V. gewährt wird. Dieses Versorgungswerk sieht Leistungen der Alters- und Invalidenrente sowie Hinterbliebenengeld vor.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 besteht für die Mitarbeiter des Konzerns die Möglichkeit, durch Mitgliedschaft in der HDI Pensionskasse AG zu unveränderten Bedingungen im Wege der Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

Neben diesen Versorgungsordnungen bestehen insbesondere für leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder Einzelzusagen sowie Zusagen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes.

Bei den Zusagen an inländische Mitarbeiter handelt es sich überwiegend um durch die Konzernunternehmen finanzierte Zusagen. Pensionsfonds bestehen nicht. Die Pensionsrückstellungen im In- und Ausland wurden nach einheitlichen Vorgaben in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten ermittelt.

Die Pensionsrückstellungen errechnen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und beruhen auf den vom Hannover Rück-Konzern gewährten Zusagen für Alters-, Invaliden- und Witwenrenten. Die Zusagen orientieren sich an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und der Höhe des Gehalts.

Die leistungsorientierten Pläne setzen die Hannover Rück den folgenden versicherungsmathematischen Risiken aus:

  • Langlebigkeit
  • Währungsrisiko
  • Zinsrisiko
  • Invalidisierung
  • Rententrend
  • Gehaltstrend

Langlebigkeit beinhaltet das Risiko, dass die in den Rechnungsgrundlagen enthaltene Sterbewahrscheinlichkeit nicht der tatsächlichen Sterblichkeit entspricht und über einen im Vergleich zu den Annahmen längeren Zeitraum Rentenzahlungen erbracht und finanziert werden müssen.

Invalidisierung beinhaltet das Risiko, dass die angenommene Anzahl der Verrentungen wegen Invalidität aus dem Teilbestand der Anwärter nicht dem tatsächlichen Verlauf entspricht und aufgrund dessen erhöhte Leistungsverpflichtungen zu erbringen sind.

Der Rententrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen berücksichtigte Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu gering angenommen worden ist und es zu erhöhten Leistungsverpflichtungen aufgrund des gesetzlichen Rentenanpassungsgebotes kommt.

Der Gehaltstrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen gleichlaufend berücksichtigten Steigerungen der pensionsfähigen Gehälter die tatsächlichen Entwicklungen nicht auskömmlich abbilden. Darüber hinaus besteht bei Plänen, bei denen für die Leistungsermittlung die maßgeblichen Einkommensteile unterhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich gewichtet werden, das Risiko einer in Zukunft abweichenden Entwicklung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenze.

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Bewertungsannahmen
in %20142013
DeutschlandAustralienDeutschlandAustralien
Abzinsungsfaktor1,702,603,633,94
Erwarteter Gehalts- und Karrieretrend2,203,502,753,50
Anwartschaftsdynamik1,653,002,063,00

Die Veränderung der Nettoschuld für die verschiedenen leistungsorientierten Pensionspläne des Konzerns stellen sich wie folgt dar:

Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
in TEUR201420132014201320142013
Leistungsorientierte VerpflichtungBeizulegender Zeitwert des Planvermögens Vermögenswertanpassung
Stand 1.1. des Geschäftsjahres129.602141.10513.51014.9797530
Im Jahresergebnis erfasste Veränderungen 
Laufender Dienstzeitaufwand3.1493.337
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Plankürzungen194
Nettozinskomponente4.5474.41739354532
7.8907.75439354532
Erfasst in den kumulierten übrigen, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalkomponenten      
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus Änderung der biometrischen Annahmen11-352
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus Änderung der finanziellen Annahmen52.930-11.705
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus erfahrungs -bedingten Anpassungen1.160-885
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)513207
Veränderungen aus Vermögens
-wertanpassung
-7843
Wechselkursänderungen553-2.701519-2.652
52.334-15.6431.032-2.445-7843
Sonstige Veränderungen     
Beiträge der Arbeitgeber600439
Gezahlte Versorgungsleistungen-2.891-3.608-2-3
Zu- und Abgänge99-6-5
-2.792-3.614598431
Stand 31.12. des Geschäftsjahres187.034129.60215.53313.51075

Das Planvermögen enthält ausschließlich qualifizierende Versicherungsverträge im Sinne des IAS 19.

Die Überleitung von den Anwartschaftsbarwerten zu den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:

Pensionsrückstellungen
in TEUR20142013
Anwartschaftsbarwert zum 31.12.187.034129.602
Zeitwert des Planvermögens zum 31.12.15.53313.510
Vermögenswertanpassung zum 31.12.75
Bilanzierte Versorgungszusagen zum 31.12.171.501116.167
davon: Aktivierte Vermögenswerte245
Pensionsrückstellungen171.501116.412

Im laufenden Geschäftsjahr erwartet die Hannover Rück aus den dargestellten Pensionsplänen Beitragszahlungen i. H. v. 0,8 Mio. EUR. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich auf 14,8 Jahre.

Sensitivitätsanalyse

Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag folgende Auswirkung:

Effekt auf die leistungsorientierte Verpflichtung
in TEURParameter-
anstieg
Parameter-
rückgang
Abzinsungsfaktor(+/-0,5%)-15.18617.058
Gehaltssteigerungsrate(+/-0,25%)934-875
Rentenanpassungsfaktor(+/-0,25%)5.657-5.193

Daneben ist eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern möglich. Zur Ermittlung des Langlebigkeitsrisikos wurden die zugrunde gelegten Sterbetafeln durch eine Absenkung der Sterblichkeiten um 10 % angepasst. Diese Verlängerung der Lebensdauern hätte zum Ende des Geschäftsjahres zu einer um 5,3 Mio. EUR höheren Pensionsverpflichtung geführt.

Beitragsorientierte Pensionspläne

Neben den leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen bei einigen Konzerngesellschaften beitragsorientierte Zusagen (sogenannte Defined Contribution Plans) in Abhängigkeit von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie dem Einkommen oder der Höhe der Beitragsleistungen der Mitarbeiter. Der nach IAS 19 „Employee Benefits“ erfasste Geschäftsjahresaufwand für diese Zusagen beträgt 18,7 Mio. EUR (17,4 Mio. EUR), davon entfallen 1,2 Mio. EUR (1,1 Mio. EUR) auf Zusagen an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sowie 6,5 Mio. EUR (6,0 Mio. EUR) auf Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.