8.7 Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
Die von der Hannover Finance (Luxembourg) S.A. in den Geschäftsjahren 2005, 2010 und 2012 emittierten, nachrangigen Schuldverschreibungen über jeweils 500,0 Mio. EUR hat die Hannover Rück SE durch eine nachrangige Garantie abgesichert.
Die Garantien der Hannover Rück SE für die nachrangigen Schuldverschreibungen greifen ein, soweit fällige Zahlungen aus den Anleihen nicht seitens der Emittentin geleistet werden. Die Garantien decken die jeweiligen Bondvolumina sowie die bis zu den Rückzahlungszeitpunkten fälligen Zinsen ab. Da die Zinsen aus den Anleihen teilweise von den jeweils zu den Zinszahlungszeitpunkten geltenden Zinshöhen am Kapitalmarkt abhängig sind (Floating Rate), sind die maximalen, undiskontierten Beträge einer möglichen Inanspruchnahme nicht hinreichend genau schätzbar. Im Hinblick auf die Garantieleistungen hat die Hannover Rück SE keine Rückgriffsrechte außerhalb des Konzerns.
Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten gegenüber unseren US-amerikanischen Zedenten haben wir in den USA zwei Treuhandkonten (Master Trust bzw. Supplemental Trust) gestellt. Zum Bilanzstichtag beliefen sie sich auf 3.173,7 Mio. EUR (2.748,1 Mio. EUR) bzw. 24,4 Mio. EUR (21,5 Mio. EUR). Die in den Treuhandkonten gehaltenen Wertpapiere werden als zur Veräußerung verfügbare Kapitalanlagen ausgewiesen. Zusätzlich haben wir im Rahmen von sogenannten Single Trust Funds unseren Zedenten weitere Sicherheiten in Höhe von 650,0 Mio. EUR (565,6 Mio. EUR) eingeräumt.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit halten wir außerhalb der USA in verschiedenen Sperrdepots und Treuhandkonten Sicherheiten vor, die sich, bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Konzerns, zum Bilanzstichtag auf 2.694,0 Mio. EUR (2.514,4 Mio. EUR) beliefen.
Die in den Sperrdepots und Treuhandkonten gehaltenen Wertpapiere werden überwiegend im zur Veräußerung verfügbaren Bestand der Kapitalanlagen ausgewiesen.
Zur Besicherung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten haben für uns verschiedene Kreditinstitute Bürgschaften in Form von Letters of Credit gestellt. Der Gesamtbetragbelief sich zum Bilanzstichtag auf 2.899,1 Mio. EUR (2.895,1 Mio. EUR). Die in einigen der zugrunde liegenden Avalrahmenkreditverträgen enthaltenen, marktüblichen vertraglichen Klauseln zur Einhaltung vereinbarter Auflagen erläutern wir näher im Abschnitt „Finanz- und Vermögenslage“ des Lageberichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB sowie in Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“ zu den sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen.
Außerdem stellen wir zur Besicherung bestehender Derivatgeschäfte eigene Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 78,9 Mio. EUR. Im Vorjahr haben wir zur Stellung entsprechender Sicherheiten eigene Kapitalanlagen in Sperrdepots mit einem Buchwert in Höhe von 53,8 Mio. EUR vorgehalten. Wir haben für bestehende Derivatgeschäfte Sicherheiten mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 12,9 Mio. EUR (18,6 Mio. EUR) erhalten.
Für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und Immobilientransaktionen wurden gegenüber verschiedenen Kreditinstituten die im Rahmen dieser Transaktionen üblichen Sicherheiten gestellt, deren Höhe zum Bilanzstichtag 574,3 Mio. EUR (459,9 Mio. EUR) betrug.
Bei den Sonderinvestments bestehen Resteinzahlungsverpflichtungen seitens des Konzerns in Höhe von 665,6 Mio. EUR (598,5 Mio. EUR). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht erfüllte Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungszusagen an Private-Equity-Fonds und Venture-Capital-Gesellschaften.
Die Anwendung steuerlicher Vorschriften kann zum Zeitpunkt der Bilanzierung der Steuerpositionen ungeklärt sein. Bei der Berechnung von Steuererstattungsansprüchen und Steuerverbindlichkeiten haben wir die nach unserer Auffassung wahrscheinlichste Anwendung zugrunde gelegt. Die Finanzverwaltung kann jedoch zu abweichenden Auffassungen gelangen, aus denen sich zukünftig zusätzliche steuerliche Verbindlichkeiten ergeben.
Im Rahmen ihrer regulären Geschäftstätigkeit geht die Hannover Rück Eventualverpflichtungen ein. Eine Reihe von Rückversicherungsverträgen von Konzerngesellschaften mit fremden Dritten enthält Patronatserklärungen, Garantien oder Novationsvereinbarungen, nach denen die Hannover Rück SE bei Eintritt bestimmter Konstellationen für die Verbindlichkeiten der jeweiligen Tochtergesellschaft garantiert bzw. in die Rechte und Pflichten der Tochtergesellschaft unter den Verträgen eintritt.
Zusätzliche Informationen
Themenverwandte Links innerhalb des Berichts: