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Für die Hannover Rück SE und ihre Tochtergesellschaften ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts aus § 290 HGB.

Der vorliegende Konzernabschluss und -lagebericht der Hannover Rück wurde gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Wir haben ferner die nach § 315a Absatz 1 HGB ebenfalls anzuwendenden Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung der Hannover Rück SE in der Fassung vom 18. Juli 2013 berücksichtigt.

Alle zum 31. Dezember 2015 geltenden IFRS-Vorschriften sowie alle vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) verabschiedeten Interpretationen, deren Anwendung für das Berichtsjahr bindend war, haben wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt. Nach IFRS 4 „Insurance Contracts“ sind Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken aus Rückversicherungsverträgen und nach IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ analoge Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten erforderlich. Zusätzlich fordert § 315 Absatz 2 Nummer 2 HGB bei Versicherungsunternehmen für den Lagebericht ebenfalls Angaben zum Management versicherungstechnischer und finanzieller Risiken. Die aus diesen Vorschriften resultierenden Angaben sind im Risikobericht enthalten. Auf eine zusätzliche inhaltsgleiche Darstellung im Anhang haben wir verzichtet. Um einen Gesamtüberblick über die Risiken zu erhalten, denen die Hannover Rück ausgesetzt ist, sind daher sowohl der Risikobericht als auch die entsprechenden Angaben im Anhang zu berücksichtigen. Wir verweisen entsprechend im Risikobericht bzw. im Anhang auf die jeweils korrespondierenden Erläuterungen.

Seit dem Jahr 2002 werden die vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Standards als „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ bezeichnet; die Vorschriften aus früheren Jahren tragen weiterhin den Namen „International Accounting Standards (IAS)“. In unseren Erläuterungen zitieren wir entsprechend; soweit sich die Erläuterungen nicht explizit auf einen bestimmten Standard beziehen, wird der Begriff IFRS gebraucht. Da Rückversicherungsverträge im Einklang mit IFRS 4 „Insurance Contracts“ nach den einschlägigen Bestimmungen der „United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP)“ bilanziert werden, wie sie zum Zeitpunkt der Erstanwendung des IFRS 4 am 1. Januar 2005 anzuwenden waren, zitieren wir einzelne versicherungsspezifische Regelungen der US GAAP unter Verwendung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Bezeichnung „Statement of Financial Accounting Standard (SFAS)“.

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären, wie in der Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung beschrieben, dauerhaft auf der Internetseite der Hannover Rück zugänglich gemacht worden.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden überwiegend auf den Stichtag 31. Dezember aufgestellt. Eine Erstellung von Zwischenabschlüssen für die Konzerngesellschaften mit abweichenden Stichtagen war gemäß IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ nicht zwingend erforderlich, da deren Abschlussstichtage nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag lagen. Sofern keine Zwischenabschlüsse erstellt worden sind, wurden die Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle zwischen den abweichenden Abschlussstichtagen und dem Konzernabschlussstichtag berücksichtigt.

Die Abschlüsse aller Gesellschaften wurden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß IFRS erstellt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt, die Darstellung der Betragsangaben erfolgt gerundet auf TEUR und, soweit die Transparenz dadurch nicht beeinträchtigt wird, gerundet auf Mio. EUR. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr.

Der vorliegende Konzernjahresabschluss wurde mit Beschluss des Vorstands vom 22. Februar 2016 zur Veröffentlichung freigegeben.

Neue bzw. erstmalig angewandte Rechnungslegungsstandards

Im Dezember 2013 hat das IASB die „Annual Improvements to IFRSs 2011 – 2013 Cycle“ veröffentlicht. Die jährlichen Verbesserungen betreffen kleinere Änderungen und Klarstellungen an den folgenden Standards: IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“, IFRS 3 „Business Combinations“, IFRS 13 „Fair Value Measurement“ und IAS 40 „Investment Property“. Die Verbesserungen sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, anzuwenden und wurden im Dezember 2014 von der EU übernommen. Aus der Erstanwendung der überarbeiteten Standards ergaben sich für die Hannover Rück keine wesentlichen Auswirkungen.

Noch nicht in Kraft getretene oder angewandte Standards und Änderungen von Standards

Im Januar 2016 hat das IASB die neuen Vorschriften zur Leasingbilanzierung, IFRS 16 „Leases“ herausgegeben. Die wesentlichen Neuerungen betreffen vor allem die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Grundsätzlich erfasst der Leasingnehmer künftig für alle Leasingverhältnisse eine Leasingverbindlichkeit. Gleichzeitig aktiviert er ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert. Der Standard ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und wurde bisher nicht von der EU übernommen. Die Hannover Rück untersucht derzeit die Auswirkungen der Neuregelungen und erwartet keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Im Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 „Financial Instruments“ herausgegeben, die alle früheren Fassungen dieses Standards ersetzt. Der Standard enthält nunmehr die Regelungen zu Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung anhand des neuen Modells der erwarteten Verluste sowie zur Bilanzierung allgemeiner Sicherungsbeziehungen. Das ursprünglich enthaltene Modell zum Macro Hedge Accounting, bei dem ein Risikomanagement berücksichtigt wird, das Risikopositionen fortwährend und auf Portefeuilleebene beurteilt, wurde aus der allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ausgenommen und wird vom IASB außerhalb von IFRS 9 weitergeführt. Die erstmalige verpflichtende Anwendung des Standards, der bisher nicht von der EU übernommen wurde, ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Hannover Rück prüft derzeit die Auswirkungen dieses Standards und rechnet mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Das IASB hat jedoch im Dezember 2015 den Entwurf ED / 2015 / 11 „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“ zur Änderung des IFRS 4 „Insurance Contracts“ veröffentlicht, mit dem die Auswirkungen der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen adressiert werden sollen. Der Entwurf enthält zwei mögliche Lösungsansätze. Im Rahmen des Aufschubansatzes („deferral approach“) wird Unternehmen, deren vorherrschende Geschäftstätigkeit das Begeben von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen im Anwendungsbereich des IFRS 4 ist, ein befristeter Aufschub für die Bilanzierung ihrer Finanzinstrumente nach IFRS 9 gewährt, bis die Bilanzierung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen abschließend geregelt ist bzw. längstens bis zum Jahr 2021. Der Überlagerungsansatz („overlay approach“) würde erlauben, Unterschiede in den Werten, die nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen wären, und den Beträgen, die nach IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.

Im Mai 2014 hat das IASB den IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ veröffentlicht. Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind und welche Angaben dazu erforderlich werden. IFRS 15 bietet dafür ein fünfstufiges Gesamtmodell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die nach separaten Standards zu bilanzieren sind sowie (Rück-)Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 sind ausdrücklich vom Geltungsbereich des Standards ausgenommen. Der Standard ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wurde bisher nicht von der EU übernommen. Auf Rückversicherungsverträge findet der neue Standard keine Anwendung. Mögliche Auswirkungen auf Konzerngesellschaften, die Umsatzerlöse außerhalb des Rückversicherungsgeschäfts realisieren, werden derzeit analysiert, sind jedoch noch nicht absehbar.

Zusätzlich zu den oben dargestellten Rechnungslegungsvorschriften hat das IASB die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards mit möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Hannover Rück herausgegeben, deren Anwendung für das Berichtsjahr noch nicht verpflichtend war und die von der Hannover Rück auch nicht vorzeitig angewandt werden. Die Erstanwendung dieser neuen Vorschriften wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hannover Rück haben:

Weitere IFRS-Änderungen und Interpretationen
Veröffentlichung Titel Erstanwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem folgenden Datum beginnen:
Januar 2016 Amendments to IAS 7: Disclosure Initiative 1. Januar 2017
(noch keine Übernahme in der EU)
Januar 2016 Amendments to IAS 12: Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses 1. Januar 2017
(noch keine Übernahme in der EU)
Dezember 2014 Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28: Investment Entities: Applying the Consolidation Exception 1. Januar 2016
(noch keine Übernahme in der EU)
Dezember 2014 Amendments to IAS 1: Disclosure Initiative 1. Januar 2016
September 2014 Annual Improvements to IFRSs 2012 – 2014 Cycle 1. Januar 2016
September 2014 Amendments to IFRS 10 and IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture verschoben
(noch keine Übernahme in der EU)
Mai 2014 Amendments to IAS 16 and IAS 38: Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation 1. Januar 2016
Mai 2014 Amendments to IFRS 11: Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations 1. Januar 2016
Januar 2014 IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts 1. Januar 2016
(noch keine Übernahme in der EU)
Dezember 2013 Annual Improvements to IFRSs 2010 – 2012 Cycle 1. Februar 2015
November 2013 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (Amendments to IAS 19) 1. Februar 2015
 

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