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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 33 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Die feste jährliche Grundvergütung, die monatlich aus­gezahlt wird, ist am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet und wird in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft, ob sie marktüblich und angemessen ist. Die Gesellschaft hat einem ihrer Vorstandsmitglieder eine ab dem Geschäftsjahr 2011 geltende Vergütungskomponente für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung ge- währt, die sich aus einem EBT- bzw. EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator ergibt. Der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung ergibt sich aus einem EBT-Multiplikator und einem Börsen- wertmultiplikator. Der EBT-Multiplikator ist vom Ergebnis des Leifheit-Konzerns vor Ertragsteuern abhängig. Der Börsenwertmultiplikator bemisst sich nach dem Zielerrei- chungsgrad hinsichtlich des in dem Kalenderjahr gegenüber dem jeweiligen Kalendervorjahr erreichten Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung erfolgt jeweils binnen vier Wochen nach Fassung der Gewinnverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2011 bis 2014. Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variablen Vergü- tung ergibt sich aus einem EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator. Der Börsenwertmultiplikator beläuft sich auf 2,5 Prozent des Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG auf der Grundlage der Durchschnittskurse an den letzten 90 Börsentagen des Kalenderjahres 2010 und an den letzten 90 Börsentagen des Kalenderjahres 2014. Der EBIT-Multiplikator ist von dem durchschnittlichen Zielerreichungsgrad hinsichtlich des in den Kalenderjahren 2011 bis 2014 im Konzernabschluss jeweils ausgewiesenen Konzern-EBIT abhängig. Sowohl der EBIT-Multiplikator als auch der Auszahlungsbetrag sind nach oben begrenzt. Der Wert des Bonusprogramms wird jährlich anhand von Bewertungsanalysen eines externen Gutachters unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt und pro rata temporis über den jeweiligen ­Erdienungszeitraum zurückgestellt. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Zeit- wert 1.880 T €; die bilanzierte Rückstellung beläuft sich auf 975 T €. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Fassung des Gewinn­verwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014. Der Aufsichtsrat kann im Januar 2014 und im Januar 2015 eine angemessene ­Abschlagszahlung festlegen. Die Gesellschaft hat einem weiteren Vorstandsmitglied eine ähnlich strukturierte Vergütung für die kurzfristige und langfristige Vergütungs­kom­ponente für die Jahre 2013 bis 2015 gewährt. Für das Geschäftsjahr 2012 bemisst sich die jährliche variable Vergütung dieses Vorstands­ mitglieds am EBT des Leifheit-Konzerns und wird nach Fassung des Gewinn­verwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung ausgezahlt. Die langfristige variable Vergütung bemisst sich am EBT der Jahre 2011 und 2012 des Leifheit-Konzerns und wird jeweils nach Veröffentli- chung des festgestellten Jahresabschlusses ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag sowohl der jährlichen als auch der langfristigen variablen Vergütung ist nach oben begrenzt. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben der Vergütung ihrer Tätigkeit als Vorstand der Leifheit AG keine Vergütungen für Geschäftsführungs- und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats­ tätigkeiten in Tochtergesellschaften. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme oder ähn­ liche wertpapierorientierte Anreizsysteme. Die amtierenden Mitglieder des Vorstands haben keine leistungsorientierten Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations nach IFRS) erhalten. Nebenleistungen, die über Firmenwagennutzung und ­Reisekostenentschädigung hinausgehen, werden vom Unternehmen nicht erbracht. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhält- nisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Ein Vorstandsvertrag enthält eine Change-of-Control-­Klausel, wonach bei einer von der Gesellschaft veranlassten Beendi- gung des Dienstvertrages infolge eines Kontrollwechsels die fixe und variable Vergütung bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu zahlen ist. Die Hauptversammlung der Leifheit AG hat am 26. Mai 2011 beschlossen, auf die Offenlegung der individualisierten Vor- standsvergütungen für die nächsten fünf Jahre – beginnend mit dem Geschäftsjahr 2011 – zu verzichten. Für das Berichtsjahr betrug die Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt 1.938 T €. Davon entfielen 1.368 T € auf variable Bezüge. 28 Geschäftstätigkeit und ­Organisationsstruktur 35 Wirtschaftliches Umfeld 36 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

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