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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Jahresfinanzbericht 2012 Leifheit-Konzern84 (40) Bezüge des Vorstands und des ­Aufsichtsrats gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB bzw. IFRS 2 Die Bezüge des Vorstands betrugen 1.938 T € (2011: 1.896 T €), da- von entfielen auf variable ­Bezüge 1.368 T € (2011: 1.326 T €). Für die Wahrnehmung von Aufgaben in Tochterunternehmen wurden dem Vor- stand wie im Vorjahr keine Bezüge gezahlt. Den im Geschäftsjahr 2012 aktiven Mitgliedern des Vorstands wurden keine leistungsorientierten Pensionszusagen gewährt. Daher wurde im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen (DBO nach IFRS) der aktiven Vorstände vorgenommen. Die jährliche variable Vergütung eines der Vorstandsmit­glieder bemisst sich am EBT des Leifheit-Konzerns und wird nach Fassung des Gewinn- verwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung ausgezahlt. Die langfristige variable Vergütung bemisst sich am EBT der Jahre 2011 und 2012 des Leifheit-Konzerns und wird jeweils nach Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag sowohl der jährlichen als auch der langfristigen variablen Vergütung ist nach oben begrenzt. Die Gesellschaft hat einem ihrer Vorstandsmitglieder eine ab dem ­Geschäftsjahr 2011 geltende Vergütungskomponente für die kurzfris- tige und langfristige variable Vergütung gewährt, die sich aus einem EBT- bzw. EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator ergibt. Der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung ergibt sich aus einem EBT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator. Der EBT-Multiplikator ist vom Ergebnis des Leifheit-Konzerns vor Ertrag- steuern abhängig. Der Börsenwertmultiplikator bemisst sich nach dem Zielerreichungsgrad hinsichtlich des in dem Kalenderjahr gegenüber dem jeweiligen Kalendervorjahr erreichten Zuwachses des Börsen- werts der Leifheit AG. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung erfolgt jeweils binnen vier Wochen nach Fassung der Gewinnverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2011 bis 2014. Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variablen Vergütung ergibt sich aus einem EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultipli- kator. Der Börsenwertmultiplikator beläuft sich auf 2,5 Prozent des Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG auf der Grundlage der Durchschnittskurse an den letzten 90 Börsentagen des Kalen- derjahres 2010 und an den letzten 90 Börsentagen des Kalender- jahres 2014. Der EBIT-Multiplikator ist von dem durchschnittlichen Zielerreichungsgrad hinsichtlich des in den ­Kalenderjahren 2011 bis 2014 im Konzernabschluss jeweils ausgewiesenen Konzern- EBIT abhängig. Der EBIT-Multiplikator ist nach oben auf 2,0 und der Auszahlungsbetrag ist nach oben auf 4,0 Mio € begrenzt. Der Wert des Bonusprogramms wird jährlich anhand von Bewertungsanalysen ei- nes externen Gutachters unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt und pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Zeitwert 1.880 T €; die bilanzierte Rückstellung beläuft sich auf 975 T €. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Fassung des Gewinnverwendungsbe- schlusses durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014. Der Aufsichtsrat kann im Januar 2014 und im Januar 2015 eine angemessene Abschlagszahlung festlegen. Die Hauptversammlung am 26. Mai 2011 hat beschlossen, dass die verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB hinsichtlich der individualisierten Veröffentlichung der Bezüge des ­Vorstands gemäß § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB unterbleiben. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 285 T € (2011: 498 T €). (41) Gesamtbezüge und Pensionsrück­stellungen früherer Mitglieder von ­Vorstand und/oder Aufsichtsrat ­gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 402 T € (2011: 398 T €). Die für laufende Pensionen gebildeten Rückstellungen (DBO nach IFRS) beliefen sich im Geschäfts- jahr 2012 auf 7.492 T € (2011: 6.104 T €). (42) Vorschüsse und Darlehen an den Vorstand und/oder Aufsichtsrat gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6c HGB Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden Vorschüsse oder Darlehen zugunsten des oben genannten Personenkreises. (43) Angaben über Beziehungen zu ­nahestehenden Personen Im Berichtsjahr gab es keine Beziehungen zu oder Geschäfte mit nahe­stehenden Personen oder naheste­henden konzernfremden Unter­ nehmen. Das Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss die Leifheit AG einbezogen wird, ist die Home ­Beteiligungen GmbH, München.

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