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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Jahresfinanzbericht 2012 Leifheit-Konzern66 Änderung von IFRS 7 – Angaben über die Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten Die Änderung von IFRS 7 wurde im Oktober 2010 veröffentlicht und war erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnt. Die Änderung bestimmt umfangreiche neue qualitative und quantitative Angaben über übertragene Finanzielle Vermögenswerte, die nicht ausgebucht wurden, und über das zum Berichtsstichtag bestehende anhaltende Engagement bei übertragenen Finanziellen Vermögens­werten. Diese Änderung hat den Umfang der Angaben zu Finanzinstrumenten weiter ausgedehnt. Sie hat jedoch keine Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss gehabt. Künftig verpflichtend anzuwendende neue ­Rechnungslegungsstandards Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Änderung von IAS 32 und IFRS 7 – Saldierung von ­Finanziellen Vermögenswerten und Finanziellen Schulden Die Änderung von IAS 32 und IFRS 7 wurde im Dezember 2011 ver- öffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 resp. 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die bestehenden grund­legenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Mit der Änderung werden darüber hinaus ergänzende Angaben definiert. Die Änderung wird keine Auswirkungen auf die vom Konzern angewandten Rechnungslegungsmethoden ­haben, jedoch weitere Angaben nach sich ziehen. IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 10 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist in der EU erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der neue Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzernrechnungslegung und die Interpretation SIC-12 Konsolidierung – Zweck­gesellschaften. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Im Juni 2012 wurden zudem die überarbeiteten Übergangsricht- linien zu IFRS 10–12 veröffentlicht, die die Erstanwendung der neuen Standards erleichtern sollen. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage eine erhebliche Er­messensausübung des Ma- nagements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung künftig in den Konzern­abschuss einzubeziehen sind. IFRS 12 Angaben über Beteiligungen an anderen ­Unternehmen IFRS 12 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäfts- jahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunter- nehmen, die bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemein- schaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, welche sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie für strukturierte Unternehmen. Da der neue Standard neben den zuvor bestandenen Erläuterungspflichten neue Angabeerfordernisse ­formuliert, werden die Konzernangaben zu diesem Unternehmenskreis künftig umfassender sein. IFRS 13 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IFRS 13 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäfts- jahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Der Standard legt Richtlinien für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts fest und definiert umfassende quantitative und qualitative Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nicht zum Regelungsbe- reich des Standards gehört dagegen die Frage, wann Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen oder können. IFRS 13 definiert den beizu­legenden Zeitwert als den Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer ­Verbindlichkeit zahlen würde. Basierend auf der derzeitigen Analyse werden für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wertansätze der zum Fair Value bilanzierten Vermögenswerte und Schulden erwartet. Änderung von IAS 1 – Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses Die Änderung von IAS 1 wurde im Juni 2011 veröffentlicht und ist erst- mals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnt. Die Änderung des IAS 1 betrifft die Darstellung der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses. Dabei sind Bestandteile, für die künftig eine erfolgswirksame Umgliederung vorge­sehen ist (sog. Recycling), gesondert von Bestandteilen, die im Eigenkapital verbleiben, darzustel- len. Diese Änderung betrifft allein die Darstellungsweise im Abschluss und hat daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Änderung von IAS 12 – Latente Steuern: Realisierung zugrunde­liegender Vermögenswerte Die Änderung von IAS 12 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzu­wenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung des IAS 12 wird eine Verein­ fachungsregelung eingeführt. Demnach wird (widerlegbar) vermutet, dass für die Bemessung der latenten Steuern bei Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, grundsätzlich eine Realisie- rung des Buchwerts durch Veräußerung ausschlaggebend ist. Bei den nicht-abnutzbaren Sachanlagen, die nach dem Neubewertungsmodell bewertet werden, soll stets von einer Veräußerung ausgegangen werden.

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