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6.13 Eigenkapitalentwicklung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter und eigene Anteile

6.13 Eigenkapitalentwicklung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter und eigene Anteile

Das Eigenkapital wird nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und in Anwendung von IAS 32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation“ in Verbindung mit IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ als eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses dargestellt. Die Eigenkapitalveränderung beinhaltet neben dem sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebenden Jahresergebnis auch die erfolgsneutral erfassten Wertveränderungen der Vermögens- und Schuldposten.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital der Hannover Rück SE) beträgt 120.597.134,00 EUR und ist in 120.597.134 stimm- und dividendenberechtigte, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein gleichrangiges Stimmrecht und einen gleichrangigen Dividendenanspruch.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital der Tochtergesellschaften belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 641,6 Mio. EUR (681,7 Mio. EUR). Sie entfallen mit 620,3 Mio. EUR (648,2 Mio. EUR) im Wesentlichen auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital der E+S Rück AG.

Es besteht ein genehmigtes Kapital bis zu 60.299 TEUR, das bis zum 3. Mai 2015 befristet ist. Es besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien kann einmal oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlage erfolgen. Zur Begebung von Belegschaftsaktien können davon bis zu 1.000 TEUR verwendet werden.

Weiterhin besteht ein bedingtes Kapital bis zu 60.299 TEUR. Es dient der Gewährung von Aktien für Inhaber von Wandel- und Optionsanleihen sowie von Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandel- und Optionsrechten und ist befristet bis zum 2. Mai 2016.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist befristet bis zum 3. Mai 2015.

Die Hauptversammlung der Hannover Rück SE hat am 7. Mai 2013 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2012 eine Dividende in Höhe von 2,60 EUR und einen Bonus in Höhe von 0,40 EUR je Aktie, insgesamt 361,8 Mio. EUR (253,3 Mio. EUR) auszuschütten.

Die erfolgsneutrale Verminderung der übrigen Rücklagen aus Währungsumrechnung entfällt mit 69,2 Mio. EUR auf die Umrechnung von langfristigen Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen an ausländische Konzerngesellschaften bzw. Niederlassungen.

Die aus IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ resultierenden Angaben zum Kapitalmanagement sind im Abschnitt „Finanz- und Vermögenslage“ des Lageberichts enthalten, auf den wir verweisen.

Eigene Anteile

Nach IAS 1 sind eigene Anteile im Eigenkapital offen abzusetzen. Im Rahmen des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat die Hannover Rück SE im Verlauf des zweiten Quartals 2013 insgesamt 18.750 (23.160) eigene Aktien erworben und diese an die berechtigten Mitarbeiter zu vergünstigten Konditionen abgegeben. Für diese Aktien gilt eine Sperrfrist bis zum 31. Mai 2017. Aus dieser Transaktion resultierte ein Aufwand in Höhe von 0,4 Mio. EUR, der im Personalaufwand erfasst wurde, sowie eine erfolgsneutrale Erhöhung der Gewinnrücklagen in geringfügiger Höhe. Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag nicht mehr im Besitz eigener Aktien.

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