Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands
Zuständigkeit
Zielsetzung, Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung
Die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung des Vorstands entspricht den regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV).
Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands.
Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt/Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung wird sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Rechnung trägt, marktgerecht und wettbewerbsfähig ist. Das Vergütungsmodell sieht bei einer Zielerreichung von 100 % eine Aufteilung von ca. 40 % Festvergütung und ca. 60 % variable Vergütung vor.
Festvergütung (ca. 40 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)
Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung | |||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung | Auszahlung |
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Grundbezüge; Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft | Funktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit Überprüfung der Bezüge durch den Aufsichtsrat in der Regel in Abständen von zwei Jahren. | Vertragliche Regelungen | 12 gleiche Monatsraten |
Variable Vergütung (ca. 60 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme.
Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.
Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung | ||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung |
---|---|---|
Ergebnistantieme | ||
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 70%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 50% | Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre. Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 2,8% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100% entspricht einem RoE von 11,6%. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal -100% betragen. Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen und wird mit einem vereinbarten Wert von 2,8% angesetzt. Die Regelung der Ergebnistantieme kann angepasst werden, sofern sich der risikofreie Zinssatz von 2,8% in einem Umfang verändert, dass sich eine Abweichung (absolut) von mindestens einem Prozentpunkt ergibt. |
Vertragliche Regelung Erreichen der Dreijahresziele Beschluss des Aufsichtsrats |
Performancetantieme Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen. |
||
Geschäftsbereichsbonus Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25% |
Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. März 2013 zur Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus ab dem Geschäftsjahr 2013: Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des Geschäftsbereichs im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum (= RoCa = Return on Capital allocated = Rendite auf das allozierte Kapital). Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCa den Wert von 0% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet. Ein RoCa von 9,1% entspricht einer Zielerreichung von 100%. Unter Berücksichtigung der Kapitalplankosten entspricht dieser Wert einem Ertrag, der oberhalb dieser Plankosten liegt und damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC1) darstellt. Die Zielerreichung kann maximal 200% und ab 2015 minimal -100% betragen. Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Über- bzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich. Sonderregelung für 2013 und 2014: Grundlage für den durchschnittlichen RoCa ist die Geschäftsbereichsperformance ab 2013; der minimale Geschäftsbereichsbonus beträgt 0 EUR. |
Erreichen der Dreijahresziele (Basis für 2013 und 2014: Geschäftsbereichsperformance ab 2013)
Vertragliche Vereinbarung Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen |
Individualbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25% |
Persönliche qualitative, quantitative Ziele;
individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika. Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100% wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zu- bzw. Abschlägen. Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung. |
Erreichen der Jahresziele
Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen. |
1 Ein Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung langfristiger Ziele auf Ebene des Konzerns, der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten gemessen wird (siehe auch „Steuerungssystem"). |
Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung Von dem Gesamtbetrag der festgesetzten variablen Vergütung wird ein Teilbetrag von 60 % im Monat nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung bar ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 40 % wird zur Förderung der langfristigen Wertsteigerung zunächst wie nachstehend erläutert zurückbehalten:
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
---|---|---|
60% der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung nach Aufsichtsratsbeschluss | 20% der variablen Vergütung in Bonusbank; Zurückbehaltung für 3 Jahre; zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt; anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt; ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen; Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt; keine Verzinsung von Guthaben. | Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20% der variablen Vergütung; nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes; Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra-Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung; zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie; Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10% oder mehr löst Anpassung aus; ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht. |
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen. |
Abwicklung der Auszahlung variabler Bestandteile der Vergütung in Sonderfällen
Bei Eigenkündigung, Kündigung/Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.
Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank oder HR-SAs regulär und erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.
Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalls oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Variable Vergütung nach alter Vergütungsstruktur (bis 2011)
Der virtuelle Aktienoptionsplan mit Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) aus der alten Vergütungsstruktur bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2013 wurden an die aktiven Vorstände keine ABR mehr gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen in 2013 Ausübungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR) vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2013 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 288.797 (391.891) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 2,4 Mio. EUR (3,2 Mio. EUR).
Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.
Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats, nachdem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags.
Sonstiges
Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab-/Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.
Bezüglich des „Deutscher Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3. Abs. 2 – Betragsmäßige Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen“ und Ziffer 4.2.3 Abs. 4 – Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Entsprechenserklärung in der Rubrik „Erklärung zur Unternehmensführung“ in diesem Konzerngeschäftsbericht.
Besteht die Gesellschaft gegenüber Herrn Wallin nach Beendigung des Dienstvertrages auf einem Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, erhält er eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % seiner letzten festen Vergütung. Auf diese Entschädigung werden durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbene Einkünfte angerechnet, soweit diese zusammen mit der Entschädigung 100 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Vertrag vor dem 65. Lebensjahr endet, weil die Gesellschaft ihn nicht verlängert oder Herr Wallin eine ihm angebotene Verlängerung zu für ihn schlechteren Bedingungen ablehnt, oder wenn die vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung auf einem von der Gesellschaft verschuldeten wichtigen Grund beruht.
Höhe der Vorstandsvergütung
Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rück SE aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und die zum Konzern gehörenden Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 (geändert 2010) dargestellt werden.
Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,4 Mio. EUR (2,4 Mio. EUR).
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Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010) | Gesamt |
Anzahl Share Awards6 2012 = IST 2013 = Schätzung |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Name | Geschäftsjahr | Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung1 | ||||||
Grundgehalt | Sachbezüge/ |
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig | |||||
auszuzahlende variable Vergütung | Bonusbank | Share Awards | |||||||
in TEUR | 60%3 | Verrechnete Vergütung aus Konzern- mandaten |
20% |
20% |
|||||
Ulrich Wallin | 2013 | 520,0 | 15,3 | 563,8 | 187,9 | 187,9 | 1.474,9 | 3.012 | |
2012 | 520,0 | 15,0 | 615,1 | 205,1 | 205,1 | 1.560,3 | 3.329 | ||
André Arrago | 2013 | 320,0 | 9,5 | 340,4 | 113,4 | 113,4 | 896,7 | 1.856 | |
2012 | 320,0 | 6,9 | 352,1 | 117,4 | 117,4 | 913,8 | 1.867 | ||
Claude Chèvre | 2013 | 320,0 | 13,3 | 329,6 | 109,8 | 109,8 | 882,5 | 1.760 | |
2012 | 320,0 | 5,1 | 351,9 | 117,3 | 117,3 | 911,6 | 1.906 | ||
Jürgen Gräber | 2013 | 400,0 | 14,3 | 473,2 | 157,7 | 157,7 | 1.202,9 | 2.321 | |
2012 | 400,0 | 20,7 | 440,1 | 146,7 | 146,7 | 1.154,2 | 2.592 | ||
Dr. Klaus Miller | 2013 | 320,0 | 13,8 | 329,6 | 109,8 | 109,8 | 883,0 | 1.760 | |
2012 | 320,0 | 17,9 | 352,1 | 117,4 | 117,4 | 924,8 | 1.906 | ||
Dr. Michael Pickel | 2013 | 320,0 | 17,2 | 347,6 | 115,8 | 115,8 | 916,4 | 1.856 | |
2012 | 320,0 | 9,6 | 352,1 | 117,4 | 117,4 | 916,5 | 1.906 | ||
Roland Vogel | 2013 | 380,0 | 15,7 | 347,0 | 35,3 | 115,6 | 115,6 | 973,9 | 1.853 |
2012 | 320,0 | 15,7 | 378,5 | 25,0 | 126,2 | 126,2 | 966,6 | 2.048 | |
Gesamt | 2013 | 2.580,0 | 99,1 | 2.731,2 | 35,3 | 910,0 | 910,0 | 7.230,3 | 14.418 |
Gesamt | 2012 | 2.520,0 | 90,9 | 2.841,9 | 25,0 | 947,5 | 947,5 | 7.347,8 | 15.554 |
1 Zum Bilanzstichtag lag noch kein
Organbeschluss über die erfolgsbezogene Vergütung für 2013 vor.
Der Ausweis der variablen Vergütung erfolgt auf Basis von Schätzungen
und entsprechend gebildeten Rückstellungen. 2 Die Sachbezüge sind zu den für steuerliche Zwecke ermittelten Werten angesetzt worden. 3 Es wurden in 2013 für 2012 32,0 TEUR mehr variable Vergütung an die Vorstände gezahlt als zurückgestellt. 4 Angegeben ist der Nominalwert; volle oder teilweise Auszahlung erfolgt im Jahr 2017, abhängig von dem sich bis dahin entwickelnden Saldo in der Bonusbank. Es wurden in 2013 für 2012 insgesamt 10,7 TEUR mehr in die Bonusbank gestellt als ursprünglich zurückgestellt. 5 Angegeben ist der Nominalwert; es erfolgt eine automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20% der variablen Vergütung. Die Auszahlung des Gegenwerts erfolgt im Jahr 2018 zum dann maßgebenden Aktienkurs der Hannover Rück. Für die Zuteilung der Share-Awards 2012 wurden in 2013 10,7 TEUR höhere Nominalwerte als ursprünglich zurückgestellt zugrunde gelegt. 6 Für die Berechnung der Anzahl der Share Awards 2013 wurde der Xetra-Schlusskurs der Hannover Rück-Aktie per 30. Dezember 2013 (62,38 EUR) herangezogen. Die tatsächlich zuzuteilende Anzahl wird sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung im März 2014 ergeben. Der anzusetzende Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie hat sich bis zum Zuteilungsdatum (6. März 2013) der Share Awards für 2012 von 58,96 EUR (28. Dezember 2012) auf 61,54 EUR erhöht; hier sind nicht die im Geschäftsbericht 2012 geschätzten, sondern die tatsächlich zugeteilten Share-Awards für 2012 aufgeführt. |
In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr.
Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 zu sehen.
Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands | ||||||
Name in TEUR | Jahr | Ausgeübte ABR | Verände- stellung für ABR in 2013 | Verände- stellung Share Awards aus Vorjahren1 | Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2013 | 114,0 | 58,6 | 61,6 | 40,3 | 274,5 |
2012 | 411,3 | -108,4 | 135,3 | 76,8 | 515,0 | |
André Arrago | 2013 | 535,2 | -439,2 | 109,9 | 69,5 | 275,4 |
2012 | 88,6 | 196,0 | 68,3 | 44,0 | 396,9 | |
Claude Chèvre | 2013 | – | – | 20,7 | 22,0 | 42,7 |
2012 | – | – | 11,8 | 41,4 | 53,2 | |
Jürgen Gräber | 2013 | 164,2 | -1,5 | 108,2 | 31,0 | 301,9 |
2012 | 671,5 | -273,7 | 71,7 | 29,3 | 498,8 | |
Dr. Klaus Miller | 2013 | – | 19,5 | -28,7 | 22,0 | 12,8 |
2012 | – | 16,9 | 98,3 | 70,4 | 185,6 | |
Dr. Michael Pickel | 2013 | 149,5 | -3,1 | 79,5 | 23,2 | 249,1 |
2012 | 596,9 | -238,6 | 22,9 | 23,5 | 404,7 | |
Roland Vogel | 2013 | 44,3 | 30,4 | 91,4 | 27,2 | 193,3 |
2012 | 146,6 | -28,2 | 65,4 | 25,2 | 209,0 | |
Gesamt | 2013 | 1.007,2 | -335,3 | 442,6 | 235,2 | 1.349,7 |
Gesamt | 2012 | 1.914,9 | -436,0 | 473,7 | 310,6 | 2.263,2 |
1 Die Veränderung der Rückstellung für Share Awards aus den Vorjahren ergibt sich aus dem gestiegenen Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie, der beschlossenen Dividende für 2012, Vertragsverlängerungen sowie der Verteilung des Aufwands für Share Awards auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge. 2 Der Aufwand für Share Awards ist auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge zu verteilen. Dadurch ergibt sich eine Differenz zum in der Tabelle der Gesamtbezüge aufgeführten Nominalwert. |
Dem aktiven Vorstand im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossene Bar-Vergütungen | |||||
Name in TEUR |
Jahr | Festbezüge | Variable Vergütung | Ausgeübte ABR | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2013 | 520,0 | 614,5 | 114,0 | 1.248,5 |
2012 | 520,0 | 698,9 | 411,3 | 1.630,2 | |
André Arrago | 2013 | 320,0 | 344,6 | 535,2 | 1.199,8 |
2012 | 320,0 | 352,8 | 88,6 | 761,4 | |
Claude Chèvre | 2013 | 320,0 | 351,8 | – | 671,8 |
2012 | 320,0 | 64,8 | – | 384,8 | |
Jürgen Gräber | 2013 | 400,0 | 478,5 | 164,2 | 1.042,7 |
2012 | 400,0 | 490,5 | 671,5 | 1.562,0 | |
Dr. Klaus Miller | 2013 | 320,0 | 351,8 | – | 671,8 |
2012 | 320,0 | 378,0 | – | 698,0 | |
Dr. Michael Pickel | 2013 | 320,0 | 351,8 | 149,5 | 821,3 |
2012 | 320,0 | 374,4 | 596,9 | 1.291,3 | |
Roland Vogel1 | 2013 | 380,0 | 388,3 | 44,3 | 812,6 |
2012 | 320,0 | 453,4 | 146,6 | 920,0 | |
Gesamt2 | 2013 | 2.580,0 | 2.881,3 | 1.007,2 | 6.468,5 |
Gesamt | 2012 | 2.520,0 | 2.812,8 | 1.914,9 | 7.247,7 |
1 Vergütungen für Konzernmandate, die für die variable Vergütung angerechnet werden, fließen im Jahr der Entstehung. 2 Es wurden in 2013 für 2012 insgesamt 32,0 TEUR mehr variable Vergütung gezahlt als zurückgestellt. |
Nebentätigkeit der Vorstandsmitglieder
Altersvorsorge
Endgehaltsbezogene Ruhegeldzusage (Bestellung vor 2009)
Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet (Defined Benefit). Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs bei vertragsgemäßem Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.
Beitragsorientierte Ruhegeldzusage (Bestellung ab 2009)
Für Vorstandsmitglieder mit einer Bestellung ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System (Defined Contribution) beruhen.
Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbeitrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe von 25 % des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum Stichtag 1. Juli j. J.) von der Gesellschaft geleistet.
In beiden Vertragsvarianten (Defined Benefit und Defined Contribution) werden unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Beendigung des Dienstvertrags vor dem 65. Lebensjahr).
Hinterbliebenenversorgung
Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrags, hat der überlebende Ehepartner, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des monatlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate das Ruhegehalt fortgezahlt.
Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre.
Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Vollwaisen in Höhe von 25 % (entgehaltsbezogen) bzw. 30 % (beitragsorientiert) des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre.
Anpassungen
Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001) oder der Preisindex für die Lebenshaltungskostender Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997 – 2000).
Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht.
Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder
Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen, für die 14 (13) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,4 Mio. EUR (1,4 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 21,4 Mio. EUR (22,5 Mio. EUR).
Leistungsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Benefit) | ||||
Name
in TEUR | Geschäftsjahr | erreichbare Jahresrente (65. LJ) | DBO 31.12. | Personalaufwand |
---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2013 | 220,0 | 3.284,1 | 120,8 |
2012 | 220,0 | 3.620,2 | 90,5 | |
André Arrago | 2013 | 127,0 | 2.273,0 | 85,8 |
2012 | 127,0 | 2.390,8 | 68,3 | |
Jürgen Gräber | 2013 | 158,5 | 2.133,3 | 97,9 |
2012 | 158,5 | 2.381,1 | 69,9 | |
Dr. Michael Pickel | 2013 | 120,0 | 1.163,5 | 101,2 |
2012 | 120,0 | 1.298,0 | 67,0 | |
Roland Vogel1 | 2013 | 80,4 | 786,8 | 38,1 |
2012 | 71,2 | 703,5 | 23,7 | |
Gesamt | 2013 | 705,9 | 9.640,7 | 443,8 |
Gesamt | 2012 | 696,7 | 10.393,6 | 319,4 |
1 Herr Vogel wurde zum 1. April 2009 zum Vorstandsmitglied bestellt. Die erstmalige Erteilung einer Versorgungszusage erfolgte durch seine Betriebszugehörigkeit vor 2001; dadurch ergibt sich der erdiente Anteil der Unterstützungskassenzusage als ratierlicher Anteil (im Verhältnis [aktuell erreichte Dienstjahre ab Eintritt]/[erreichbare Dienstjahre ab Eintritt bis Endalter]) der Endleistung. Der Bewertungsansatz unter IFRS ist dadurch „Defined Benefit". Für Herrn Vogel wurde im Jahr 2013 eine Jahresprämie von 95 TEUR (25% vom versorgungsfähigen Einkommen) gezahlt. Der Garantiezins seiner Zusage beträgt 3,25%. |
Beitragsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Contribution) | ||||
Name
in TEUR | Geschäftsjahr | Jährlicher | erreichbare Jahresrente (65. LJ) | Prämie |
---|---|---|---|---|
Claude Chèvre2 | 2013 | 25% | 68,4 | 80,0 |
2012 | 25% | 68,2 | 80,0 | |
Dr. Klaus Miller2 | 2013 | 25% | 48,7 | 80,0 |
2012 | 25% | 48,5 | 80,0 | |
Gesamt | 2013 | 117,1 | 160,0 | |
Gesamt | 2012 | 116,7 | 160,0 | |
1 Prozentsatz vom versorgungsfähigen Einkommen (feste jährliche Bezüge zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres) 2 Garantiezins 2,25% |