3.1 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Hannover Rück SE wurde die Schätzung des Anteils an der Schwankungsrückstellung, der voraussichtlich auf ausländische Betriebsstätten entfällt, bei denen die sogenannte Freistellungsmethode im Sinne der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist, geändert. Da eine Schwankungsrückstellung gemäß § 341h HGB und § 29 RechVersV nach den lokalen Vorschriften in diesen Ländern steuerlich nicht anzusetzen ist, führt dies zu einer Verringerung der passiven latenten Steuern im Konzernabschluss der Hannover Rück. Bei dieser Anpassung handelt es sich um die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die gemäß IAS 8.32ff prospektiv und in der laufenden Periode ergebniswirksam zu erfassen ist. Insgesamt wurden passive latente Steuern in Höhe von 89 Mio. EUR erfolgswirksam aufgelöst. Die Aufteilung der Schwankungsrückstellung auf die ausländischen Betriebsstätten für zukünftige Geschäftsjahre und damit die Auswirkung dieser Anpassung auf nachfolgende Rechnungslegungsperioden erfolgt nach einem Prämienschlüssel pro Abschlussbranche und kann nicht praktikabel geschätzt werden.
Mit Wirkung zum dritten Quartal 2013 hat die Hannover Rück die Ermittlungslogik für die Amortisation von inflationsindexierten Staatsanleihen mit dem Ziel, die saisonalitätsbedingten Schwankungen der zugrunde liegenden Inflationsindizes zu glätten, angepasst. Dabei handelt es sich um die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die gemäß IAS 8 „Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“ prospektiv im Berichtszeitraum ohne Anpassung der Vergleichsangaben für Vorjahre vorzunehmen ist. Zum Bilanzstichtag und zu den jeweiligen Jahresenden werden sich zukünftig keine unterschiedlichen Amortisationsbeträge ergeben, da die Anpassung der Parameter lediglich eine unterjährige Glättung darstellt, die sich nur zu den jeweiligen Quartalsenden auswirkt.
Im Juni 2011 hat das IASB Änderungen an dem IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Gemäß dem überarbeiteten IAS 1 sind Positionen des sonstigen Gesamtergebnisses zukünftig danach zu gruppieren, ob sie erfolgswirksam durch die Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst werden können oder dauerhaft im sonstigen Gesamtergebnis verbleiben. Für beide Gruppen sind entsprechende Zwischensummen zu bilden. Sofern Posten des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern dargestellt werden, sind entsprechende Steuerposten für jede Gruppe des sonstigen Gesamtergebnisses getrennt auszuweisen. Die Änderungen sind im Juni 2012 durch die EU übernommen worden und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Die Hannover Rück hat den geänderten IAS 1 beginnend mit dem 1. Januar 2013 erstmals angewendet, die Konzern-Gesamterfolgsrechnung neu gegliedert und den zu Vergleichszwecken angegebenen Ausweis des Vorjahreszeitraums im Einklang mit IAS 8 „Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“ entsprechend angepasst. Durch die Änderungen ergaben sich weder Auswirkungen auf die Wertansätze im Konzernabschluss noch auf das Konzernergebnis.
Zum 1. Januar 2013 hat die Hannover Rück den überarbeiteten IAS 19 „Employee Benefits“ (IAS 19R), der vom IASB im Juni 2011 veröffentlicht worden ist, erstmalig angewendet. Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderung wurde im Juni 2012 von der EU in europäisches Recht übernommen. Entsprechend den Übergangsvorschriften erfolgte die Anwendung des Standards retrospektiv im Einklang mit IAS 8 „Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“. Die bisherige Anwendung der Korridor-Methode im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen führte dazu, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nur insoweit erfasst wurden, wie sie bestimmte Größenkriterien überschritten. Zudem wurde der zu erfassende Anteil über mehrere Jahre verteilt. Eine außerbilanzielle Erfassung von Teilbeträgen der Pensionsverpflichtung ergab sich ebenso aus den bislang geltenden Regelungen zu rückwirkenden Planänderungen, die zu einer Erhöhung der bestehenden Verpflichtung und damit zu einem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand führten. Dieser nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand war nur insoweit sofort zu berücksichtigen, als die zusätzlichen Anwartschaften bereits unverfallbar waren. Die darüber hinausgehenden Beträge wurden pro rata erfasst, bis die resultierenden Anwartschaften unverfallbar wurden. Entsprechend der Neuregelung des IAS 19R sind sowohl sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in den kumulierten, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen als auch nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand im Periodenergebnis sofort und vollständig zu erfassen. Darüber hinaus ist die Rendite auf Planvermögen künftig aus der Höhe des Diskontierungszinssatzes, der der Bewertung der Pensionsverpflichtung zugrunde liegt, abzuleiten. Da die Finanzierung von Pensionszusagen im Hannover Rück-Konzern nur zu einem geringen Anteil über Planvermögen erfolgt, ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis. Des Weiteren führte die Anwendung des überarbeiteten IAS 19 zu einer geringfügigen Anpassung der Bilanzierung aus deutschen Altersteilzeitverpflichtungen.
Zu den aus dem überarbeiteten Standard resultierenden neuen Anhangangaben verweisen wir auf Kapitel 6.10 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“.
Für bestimmte Verträge aus dem Bereich der Personen-Rückversicherung wurde ein Wahlrecht bei der Bilanzierung des zinsinduzierten Anteils der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellung) bei verschiedenen Konzerngesellschaften unterschiedlich ausgeübt. So erfolgte der Ausweis dieser Position teilweise in der Gewinn- und Verlustrechnung, teilweise wurde sie direkt im Eigenkapital erfasst. Den Regelungen des Standards IAS 8 „Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“ folgend haben wir im vorliegenden Abschluss einen konzerneinheitlichen Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung hergestellt und nach IAS 8.41 die Vergleichszahlen entsprechend angepasst.
Die Auswirkungen aus der rückwirkenden Anwendung der genannten Änderungen auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 und die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 sowie auf den Vorjahresvergleichszeitraum 2012 stellen sich wie folgt dar:
Konzernbilanz zum 1. Januar 2012 | ||||||
in TEUR | 1.1.2012 wie aus- gewiesen |
Anwendung IAS 19R |
Ausweis Verän- derung rück- stellung |
1.1.2012 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Aktiva | ||||||
Aktive latente Steuern | 682.888 | 306 | – | 683.194 | ||
Passiva | ||||||
Pensionsrückstellungen | 88.299 | 6.951 | – | 95.250 | ||
Passive latente Steuern | 1.723.265 | -1.304 | – | 1.721.961 | ||
Andere Verbindlichkeiten | 443.671 | -1.846 | – | 441.825 | ||
Verbindlichkeiten | 44.260.297 | 3.801 | – | 44.264.098 | ||
Kumulierte, übrige nicht-ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | -18.553 | -4.159 | 18.553 | -4.159 | ||
Summe nicht-ergebniswirksamer Eigenkapitalanteile | 446.121 | -4.159 | 18.553 | 460.515 | ||
Gewinnrücklagen | 3.679.351 | 1.046 | -18.553 | 3.661.844 | ||
Eigenkapital der Aktionäre der Hannover Rück SE | 4.970.631 | -3.113 | – | 4.967.518 | ||
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 636.024 | -382 | – | 635.642 | ||
Eigenkapital | 5.606.655 | -3.495 | – | 5.603.160 |
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 | ||||||
in TEUR | 31.12.2012 wie aus- gewiesen |
Anwendung IAS 19R |
Ausweis Verän- derung rück- stellung |
31.12.2012 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Aktiva | ||||||
Aktive latente Steuern | 620.493 | -37 | – | 620.456 | ||
Passiva | ||||||
Pensionsrückstellungen | 86.464 | 39.692 | – | 126.156 | ||
Passive latente Steuern | 1.972.373 | -12.300 | – | 1.960.073 | ||
Andere Verbindlichkeiten | 494.604 | -1.293 | – | 493.311 | ||
Verbindlichkeiten | 48.071.433 | 26.099 | – | 48.097.532 | ||
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung | -16.216 | -9 | 106 | -16.119 | ||
Kumulierte, übrige nicht-ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | -27.211 | -24.417 | 27.211 | -24.417 | ||
Summe nicht ergebniswirksamer Eigenkapitalnteile | 935.036 | -24.426 | 27.317 | 937.927 | ||
Gewinnrücklagen | 4.275.613 | 1.090 | -27.317 | 4.249.386 | ||
Eigenkapital der Aktionäre der Hannover Rück SE | 6.055.808 | -23.336 | – | 6.032.472 | ||
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 684.472 | -2.800 | – | 681.672 | ||
Eigenkapital | 6.740.280 | -26.136 | – | 6.714.144 |
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahreszeitraums waren aus der rückwirkenden Anwendung der genannten Änderungen die folgenden Anpassungen vorzunehmen:
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2012 | ||||||
in TEUR | 1.1. - 31.12.2012 wie ausgewiesen | Anwendung IAS 19R | Ausweis Verän- derung rück- stellung | 1.1. - 31.12.2012 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Aufwendungen für Versicherungsfälle | 8.853.346 | – | 12.582 | 8.865.928 | ||
Übriges Ergebnis | -164.844 | 24 | – | -164.820 | ||
Operatives Ergebnis (EBIT) | 1.406.463 | 24 | -12.582 | 1.393.905 | ||
Ergebnis vor Steuern | 1.301.952 | 24 | -12.582 | 1.289.394 | ||
Steueraufwand | 368.229 | -6 | -3.818 | 364.405 | ||
Jahresergebnis | 933.723 | 30 | -8.764 | 924.989 | ||
davon | ||||||
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehendes Ergebnis | 75.411 | -14 | – | 75.397 | ||
Konzernergebnis | 858.312 | 44 | -8.764 | 849.592 | ||
Ergebnis je Aktie (in EUR) | ||||||
Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 7,12 | – | -0,08 | 7,04 | ||
Verwässertes Ergebnis je Aktie | 7,12 | – | -0,08 | 7,04 |
Konzern-Gesamterfolgsrechnung 2012 | ||||
in TEUR | 1.1. - 31.12.2012 wie ausgewiesen | Anwendung IAS 19R | Ausweis Verän- derung Schaden- rück- stellung | 31.12.2012 |
---|---|---|---|---|
Jahresergebnis | 933.723 | 30 | -8.764 | 924.989 |
Nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung reklassifizierbar | ||||
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | – | -33.315 | – | -33.315 |
Steuerertrag/-aufwand | – | 10.660 | – | 10.660 |
– | -22.655 | – | -22.655 | |
Nicht reklassifizierbare direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | – | -33.315 | – | -33.315 |
Steuerertrag/-aufwand | – | 10.660 | – | 10.660 |
– | -22.655 | – | -22.655 | |
In die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifizierbar | ||||
Währungsumrechnung | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | -32.428 | -16 | 106 | -32.338 |
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen | – | – | – | – |
Steuerertrag/-aufwand | 2.807 | – | – | 2.807 |
-29.621 | -16 | 106 | -29.531 | |
Übrige Veränderungen | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | -12.429 | – | 12.429 | – |
Steuerertrag/-aufwand | 3.771 | – | -3.771 | – |
-8.658 | – | 8.658 | – | |
Reklassifizierbare direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | 890.923 | -16 | 12.535 | 903.442 |
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen | -156.920 | – | – | -156.920 |
Steuerertrag/-aufwand | -207.317 | – | -3.771 | -211.088 |
526.686 | -16 | 8.764 | 535.434 | |
Gesamte direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | ||||
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste | 890.923 | -33.331 | 12.535 | 870.127 |
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen | -156.920 | – | – | -156.920 |
Steuerertrag/-aufwand | -207.317 | 10.660 | -3.771 | -200.428 |
526.686 | -22.671 | 8.764 | 512.779 | |
Gesamterfolg | 1.460.409 | -22.641 | – | 1.437.768 |
davon | ||||
Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend | 107.280 | -2.418 | – | 104.862 |
Auf Aktionäre der Hannover Rück SE entfallend | 1.353.129 | -20.223 | – | 1.332.906 |