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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

96 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es erfolgt keine retrospektive Anpassung an die Regel­ungen für Unternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3 rev. 2008 (siehe unten). Jedoch werden künftige Verluste von Anteilen ohne be- herrschenden Einfluss entsprechend IFRS 3 rev. 2008 behandelt und können somit zu ­einem negativen Wert dieser Anteile führen. Bei einem Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteilen) wurde die Differenz ­zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert des anteilig ­erworbenen Nettovermögens als Geschäfts- oder ­Firmenwert erfasst. Unternehmenszusammenschlüsse ­ ab dem 1. Januar 2010: Für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 rev. 2008 (Unternehmens­ zusammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermö- genswerte und Schulden werden mit ihrem ­beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Anschaffungskosten bemessen sich nunmehr als Summe aus übertragener Gegenleistung (bewer- tet zum Zeitwert im Erwerbszeitpunkt) und dem Wert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile). Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile) werden dabei weiterhin zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögens­werte und Schulden angesetzt. Soweit die so ermit- telten Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzern­anteil am Netto­vermögen der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, ent- stehen zu aktivierende Geschäfts- oder Firmen­werte (Goodwills). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der ­Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Ver- mögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. ­aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerie- renden Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag ­abgeschrieben. Passivische Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs ­anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam als Verwal- tungskosten ausgewiesen. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben wird der bereits ­gehaltene Anteil am Eigenkapital zum Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bewertet und der den Buchwert übersteigende Betrag als Ge- winn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreis­ verbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen, die nach dem 1. Januar 2010 stattfanden bzw. stattfinden, werden zum Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Anpassungen dieser ­Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Ver- lustrechnung erfasst. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteilen) auch dann zugeschrieben, wenn der Wert der Anteile zu einem negativen Saldo führt. Konsolidierungskreis Am 29. Mai 2013 erwarb die Leifheit AG vom Minderheitsgesell- schafter die ausstehenden 49 Prozent der Anteile an der bereits beherrschten und vollkonsolidierten Leifheit Distribution S.R.L., Bukarest, Rumänien. Der Erwerb wurde als reine Eigenkapitaltrans- aktion im Konzernabschluss abgebildet. Die Auswirkungen auf den Jahresabschluss sind nicht materiell. Weitere Veränderungen im Konsolidierungskreis fanden im Berichtszeitraum nicht statt. Im Berichtsjahr 2013 fanden wie im Vorjahr keine Unternehmens­ zusammenschlüsse statt. In den Konzernabschluss sind neben der Leifheit AG die folgen- den inländischen und ausländischen Unter­nehmen einbezogen worden. Bei diesen Unternehmen verfügte die Leifheit AG zum 31. Dezember 2013 unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte. Zeitpunkt der Erst­ kon­soli­ dierung Kapital-­ und Stimm­ rechts­ anteile 2013 in % Leifheit España S.A., Madrid (E) 1.1.1989 100,0 Leifheit s.r.o., Blatná (CZ) 1.1.1995 100,0 Leifheit International U.S.A. Inc., Melville, NY (USA) 1.1.1997 100,0 Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH, Nassau (D) 1.9.1999 100,0 Birambeau S.A.S., Paris (F)* 1.1.2001 100,0 Leifheit-Birambeau S.A.S., Paris (F)* 1.1.2001 100,0 Leifheit Distribution S.R.L., Bukarest (RO) 18.12.2007 100,0 Herby Industrie S.A.S., La Loupe (F)* 1.7.2008 100,0 Leifheit France S.A.S., Paris (F) 23.11.2009 100,0 Leifheit CZ a.s., Hostivice (CZ)** 1.12.2011 71,0 Leifheit Polska Sp. z o.o., Warschau (PL) 11.10.2012 100,0 * mittelbare Beteiligung über Leifheit France S.A.S. ** nach IFRS 3 zu 100 Prozent bilanziert, aufgrund der Regelungen zum Erwerb der ausstehenden Anteile Fremdwährungsumrechnung In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der ­konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung (Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlich­keiten) zum Stichtagskurs bewertet und die Unterschiedsbeträge er- folgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon sind Umrechnungs­ differenzen aus monetären Posten, die wirtschaftlich gesehen als Teil einer Nettoinvestition (z. B. langfristige Darlehen mit eigen­ kapitalersetzendem Charakter) in eine selbstständige ausländische Teileinheit anzusehen sind.

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