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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

120 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Erläuterungen zur Bilanz (31) Eigene Anteile Unter Einschluss der in den Vorjahren erworbenen und ausgege- benen eigenen Aktien hielt Leifheit am 31. ­Dezember 2013 einen Bestand von 250.525 eigenen Aktien. Dies entspricht 5,01 Prozent des ­Grundkapitals. Der darauf entfallende Betrag des Grundkapitals betrug 752 T €. Hierfür wurden 7.598 T € aufgewendet. Angaben über eigene Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG Auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2010 wurde der Vorstand unter Aufhebung der bisherigen Genehmi­gung erneut ermächtigt, bis zum 8. Juni 2015 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals von 15.000 T € zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen zu allen gesetzlich ­zulässigen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, eigene Aktien ­Dritten unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüs- sen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unter­nehmen anbieten zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen nicht ­selten bei derartigen Transaktionen die Gegenleistung in Form von Aktien. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gele- genheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowohl national als auch international schnell und flexibel nutzen zu können. Im Berichtszeitraum wurden wie im Vorjahr keine eigenen Anteile erworben. Im Vorjahr verwendete Leifheit 7.075 eigene Anteile in Form der Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Dies entsprach 0,14 Prozent des Grundkapitals. Der darauf entfallende Betrag des Grundkapitals betrug 21 T €. Im Berichtszeitraum wurden keine eigenen Anteile verwendet. Es bestehen keine Bezugsrechte für Organmitglieder und Arbeit- nehmer entsprechend § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG. (32) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen umfassen die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T € (2012: 1.023 T €), andere Gewinnrücklagen in Höhe von 67.177 T € (2012: 64.946 T €) sowie das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis in Höhe von 10.279 T € (2012: 9.398 T €). Die anderen Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden. Im Berichtsjahr wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 1,50 € je Aktie – ­insgesamt 7.124 T € (2012: 6.170 T €) – ausgeschüttet. (29) Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital der Leifheit AG in Höhe von 15.000 T € (2012: 15.000 T €) lautet auf Euro und ist in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen bei der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Die Stückaktien sind in einer Dauerglobalurkunde bei der Clear- stream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2016 das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinla- gen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 7.500 T € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vor- stand ist jedoch ermächtigt, mit ­Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, • sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von ­Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt, • wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsen­notierten Aktien der Ge- sellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den ­Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), und der Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien erfasst, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 Prozent des zum Zeitpunkt der ­Eintragung der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – 10 Prozent des zum Zeit- punkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft (10 Prozent-Grenze) nicht überschreitet. Für die Frage des Ausnutzens der 10 Prozent-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; als maßgeblicher ­Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesys- tem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. (30) Kapitalrücklage Bei der Kapitalrücklage in Höhe von 16.934 T € (2012: 16.934 T €) handelt es sich um das Agio aus der Kapitalerhöhung vom Herbst 1989.

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