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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

101Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen sind nicht derivative ­finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste nach Abzug von Ertragsteuereffekten in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht oder an dem eine dauerhafte Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein ­aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungs­ methoden geschätzt. Ist kein aktiver Markt vorhanden und können die beizulegenden Zeitwerte nicht zuverlässig geschätzt werden, erfolgt der Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten. Hierunter fallen Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen, die zu fortge­ führten Anschaffungskosten bewertet werden. Finanzielle Verbindlichkeiten und verzinsliche Darlehen Finanzielle Verbindlichkeiten und verzinsliche Darlehen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Derivate Finanzinstrumente Der Konzern verwendet Derivative Finanzinstrumente wie beispiels- weise Devisenterminkontrakte, um sich ­gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Zum Zwecke der Bilanzierung werden die Sicherungsinstrumente wie folgt unterschieden: • als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absiche- rung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, mit einer bilanzierten Verbindlichkeit oder mit einer höchstwahrscheinlich eintreten- den künftigen Transaktion verbundenen Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann (Cashflow Hedges). Dabei werden zu Beginn der Absicherung sowohl die Sicherungs­ beziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abge­ sicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt, die sich auf das ab- gesicherte Risiko zurückführen lassen. Der­artige Sicherungsbe­ ziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensa- tion der Risiken aus ­Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode hoch wirksam waren, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde. Bei Sicherungsgeschäften, die die strengen Kriterien für die ­Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen (Absicherung von Cashflows/Cashflow Hedges), wird der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument sofort erfolgswirksam im Fremdwährungsergebnis erfasst. Hingegen wird der wirksame Teil ergebnisneutral im Sonstigen Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows in den Sons- tigen Rücklagen erfasst. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden bei Zugang der abgesicherten Waren als Teil der Anschaffungskosten umgebucht. Eine ergebnistechnische Erfassung erfolgt bei Abgang der Vorräte über die Buchung des Materialeinsatzes. • als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absiche- rung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das zwar dem mit einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit verbundenen Währungsrisiko zuge- ordnet werden kann, nicht aber mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion. Diese Absicherungen werden zum Zeitpunkt des Vertrags­ abschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Bei einem positiv beizulegenden Zeitwert werden sie als Finan- zielle Vermögenswerte angesetzt und als Finanzielle Verbindlich­ keiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder ­Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Bewertung von Devisentermingeschäften sowie der struk­ turierten Devisen- und Geldmarktprodukte erfolgt nach der Barwertmethode, wobei die Terminkurse und das Nominal unter Berücksichtigung der Zinssätze (Swapkurven) auf den Berichts- zeitpunkt verbarwertet wurden. Bei den verwendeten Swapkurven handelt es sich ausschließlich um Marktdaten. Darüber hinaus werden strukturierte Devisen- und Geldmarkt­ produkte unter Zuhilfenahme des Garman-Kohlhagen-Standard­ modells bewertet. Auch hier fließen ausschließlich Marktparameter ein. Die verwendeten Marktwerte wurden dabei jeweils zur Marktmitte errechnet.

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