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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

100 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die übrigen Rückstellungen werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen ­Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffs- ansprüchen verrechnet. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcen­ abfluss führen, werden mit ihrem zum ­Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Anteilsbasierte Vergütung Die Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung, die eine Abgeltung in bar vorsehen, werden mittels Bewertungsanalysen unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Die Verpflichtungen werden pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Verpflichtungen aus Leistungen an ­Arbeitnehmer/Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der aus den ­leistungs- und beitragsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung (­Defined Benefit Obligation) beruht auf der Methode der laufenden Einmalprämien (Project Unit Credit Method). Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Ver- luste werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das Sonstige Ergebnis in die Sonstigen Rück­ lagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen ­dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung ­umgegliedert werden. Anpassungen der Pensionspläne werden erfolgswirksam behandelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag ­bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Eigenkapital Eigene Anteile mindern das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Der Erwerb eigener Anteile wird als Veränderung des Eigenkapitals dargestellt. Der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen ­Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Erhaltene Gegenleis- tungen werden im Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. In den Sonstigen Rücklagen werden Umrechnungsrücklagen ­gebildet, um die aus der Konsoli­dierung der Abschlüsse wirt- schaftlich selbst­ständiger ausländischer Tochterunternehmen oder Niederlassungen entstehenden Umrechnungs­differenzen zu berücksichtigen. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil der Nettoinvestition der Gesellschaft in eine wirtschaftlich selbst- ständige ausländische Teileinheit ist, wie zum Beispiel einem langfristigen Darlehen, werden bis zur Veräußerung/Liquidation dieses Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss erfolgsneutral im Eigenkapital behandelt. Bei Veräußerung der entsprechenden Ver- mögenswerte werden die Rücklagen für Währungsumrechnungen in den Sonstigen Rücklagen in der gleichen Periode als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen, in der auch der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang ausgewiesen wird. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer ­Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflich- tungen, werden in den Sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus wirksamen Sicherungsgeschäften werden ebenfalls erfolgsneutral in der Rücklage zur Absicherung von ­Cashflows in den Sonstigen Rücklagen erfasst, soweit eine Effektivität nachgewiesen werden kann. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als Finan­ zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Ver- äußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Derivate, die nicht formell als Sicherungsinstrument designiert sind, werden nach IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden als finan- zielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner Finanziellen Vermö- genswerte und Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Umwidmungen werden, sofern sie zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Beim erstmaligen Ansatz von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag bewertet. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögens­werte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Kredite und Forderungen umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungs- mittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Finanzielle Vermögenswerte im Konzern.

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