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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

95Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Allgemeine Angaben Die Leifheit AG mit Sitz in Nassau/Lahn, Deutschland, Leifheitstraße, konzentriert sich auf die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger Markenprodukte für ausgewählte Lebensbereiche im Haus. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857. Die Aktien der Leifheit AG werden im Handelssegment Prime Standard der Börsenplätze Xetra, Frank- furt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart unter ISIN DE0006464506 gehandelt. Das Mutterunternehmen der Leifheit AG ist die Home Beteiligungen GmbH, München. Der Konzernabschluss für das Jahr 2013 ist nach § 315a Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Re- porting Standards (IFRS) – wie sie in der EU anzuwenden sind – erstellt worden. Alle für das Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwendenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) und Auslegungen des IFRS Interpretation ­Committee (IFRIC und SIC) wurden berück- sichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. Der in Euro aufgestellte Abschluss ist mit Ausnahme der Derivate und der bewusst als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Instrumente auf Basis des Anschaffungskostenprin- zips aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle Angaben in T €. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkosten­ verfahren erstellt worden. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat am 26. März 2014 zur Billigung vorgelegt. Die Veröffentlichung ­erfolgt dann um­gehend. Konsolidierungsgrundsätze Der Abschluss des Konzerns umfasst die Leifheit AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Diese Beherrschung ist nach­ gewiesen, wenn der Konzern direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte eines Unternehmens verfügt und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart bestimmen kann, dass er von dessen Aktivitäten profitiert. Das den Anteilen ohne be- herrschenden Einfluss (Minderheitsgesellschaftern) zuzu­rechnende Eigenkapital und deren Anteil am Periodenergebnis werden in der Bilanz, innerhalb des Eigen­kapitals, und in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verwendung des Periodenergebnisses jeweils gesondert ausgewiesen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft und der Abschluss des Konzerns. Erworbene Unternehmen werden ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (Erwerbszeitpunkt) in den Konzernabschluss einbezogen. Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und daraus resultierende nicht realisierte konzerninterne Gewinne und Verluste sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Für die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2012 wurden dieselben Konsolidierungsmethoden angewendet. Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 1. Januar 2010: Für Unternehmenserwerbe vor dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 rev. 2004 (Unternehmenszu- sammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögens- werte und Schulden wurden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minder­heitenanteile) wurden zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die Anschaffungswerte der Beteiligungen den Konzernanteil am so ermittelten Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft überstiegen, entstanden zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Good- wills). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerieren- den Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Passivische Unterschieds­beträge wurden erfolgs- wirksam erfasst. Direkt dem Unternehmenserwerb zuordenbare Transaktionskosten stellten einen Teil der Anschaffungskosten dar. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusam- menschlüssen, die vor dem 1. Januar 2010 stattfanden, wurden zum Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Anpassungen dieser Verbindlichkeiten werden weiterhin erfolgsneutral mit dem Ge- schäfts- oder Firmenwert (Goodwill) verrechnet. Verluste eines Tochterunternehmens wurden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile) nur insoweit zugeschrieben, als der Wert der Anteile nicht zu einem negativen Saldo führte. Der über- steigende Verlust wurde dem Mutterunternehmen zugeordnet. Anhang: Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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