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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

125Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Erläuterungen zur Bilanz | Konzernanhang Der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung ergibt sich aus einem EBT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplika- tor. Der EBT-Multiplikator ist vom Ergebnis vor Ertragsteuern des Leifheit-Konzerns abhängig. Der Börsenwertmultiplikator bemisst sich nach dem Zielerreichungsgrad hinsichtlich des in dem Ka- lenderjahr gegenüber dem jeweiligen Kalendervorjahr erreichten Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG. Der Auszahlungsbe- trag ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung erfolgt jeweils binnen vier Wochen nach Fassung der Gewinnverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlung. Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variablen Vergütung ergibt sich aus einem EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultipli- kator. Der Börsenwertmultiplikator beläuft sich auf 2,5 Prozent des Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG auf der Grundlage der Durchschnittskurse an den letzten 90 Börsentagen vor Ver- tragsbeginn und an den letzten 90 Börsentagen vor Vertragsende. Der EBIT-Multiplikator ist von dem durchschnittlichen Zielerrei- chungsgrad hinsichtlich des ausgewiesenen Konzern-EBIT der jeweiligen Vertragsjahre abhängig. Sowohl der EBIT-Multiplikator als auch der Auszahlungsbetrag sind nach oben begrenzt. Der Wert der gewährten langfristigen variablen Vergütung wird jährlich anhand von Bewertungsanalysen eines externen Gutachters unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt und pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung des letzten Vertragsjahres. Der Aufsichtsrat kann angemessene Abschlagszahlungen festlegen. Zum 31. Dezember 2013 betrug der Zeitwert 2.103 T € (2012: 1.880 T €). Die ­bilanzierte Rückstellung belief sich auf 1.540 T € (2012: 975 T €). Der in der Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand betrug 565 T € (2012: 635 T €). Die Hauptversammlung am 26. Mai 2011 hat beschlossen, dass die verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB hinsichtlich der individualisierten Veröffentlichung der Bezüge des ­Vorstands gemäß § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB unterbleiben. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 300 T € (2012: 285 T €). (41) Gesamtbezüge und Pensionsrück­ stellungen früherer Mitglieder von ­Vorstand und/oder Aufsichtsrat ­gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 605 T € (2012: 402 T €). Die für laufende Pensio- nen gebildeten Rückstellungen (DBO nach IFRS) beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf 7.439 T € (2012: 7.492 T €). (42) Vorschüsse und Darlehen an den Vorstand und/oder Aufsichtsrat gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6c HGB Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden Vorschüsse oder Darlehen zugunsten des oben genannten Personenkreises. (43) Angaben über Beziehungen zu ­nahestehenden Personen Im Berichtsjahr gab es keine Beziehungen zu oder Geschäfte mit nahestehenden Personen oder naheste­henden konzernfremden Unternehmen. Das Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss die ­Leifheit AG einbezogen wird, ist die Home ­Beteiligungen GmbH, München. (44) Bestehen einer Beteiligung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Aktionäre, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ihre Stimmrechtsanteile mitgeteilt haben, waren die Home Beteiligun- gen GmbH, München, die MKV Verwaltungs GmbH, Grünwald, Herr ­Joachim Loh, Haiger, sowie die Leifheit AG, Nassau. Es wurden die folgenden Mitteilungen veröffentlicht: Juli 2013 „1. Die Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG, Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte über- schritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. 5,01 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 250.525 Stimmrech- ten) sind der Home Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von dem folgenden Unternehmen zuzurechnen, das von der Home Beteiligungen GmbH kontrolliert wird und dessen Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland. 2. Die Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG, ­Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. Alle vorbenannten Stimmrechte sind der Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zu- zurechnen, und zwar von den folgenden Unternehmen, die von der Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR kontrolliert werden und deren Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland, und Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland.

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