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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

86 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernlagebericht | Rechtliche Angaben Ein Vorstandsvertrag enthält die Vereinbarung, dass bei einer von der Gesellschaft veranlassten Beendigung des Dienstvertrags infolge eines Kontrollwechsels die fixe und variable Vergütung bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu zahlen ist. Weitere Vereinbarungen mit Vorständen und Arbeitneh- mern, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, existierten zum Bilanzstichtag nicht. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB, welche die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung unserer relevanten Unternehmenspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Aus- schüssen beinhaltet, ist auf unserer Internetseite unter unternehmensfuehrung.leifheit-group.com zugänglich. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft hat und wird bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen, durch die die Gesellschaft benachteiligt wurde, haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.“ unternehmensfuehrung. leifheit-group.com Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgestellt und beinhaltet die Angaben, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) beziehungsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er beschreibt die Grundzüge des Ver- gütungssystems für den Vorstand sowie die Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung. Vergütung des Vorstands Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats zuständig. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmens- entwicklung ausgerichtet. Die Mitglieder des Vorstands erhalten derzeit Bezüge, die sich aus einer festen jährlichen Grundvergütung, einer jährlichen variablen Vergütung und einer längerfristigen variablen Vergütung zusammensetzen. Die feste jährliche Grundvergütung, die monatlich aus- gezahlt wird, ist am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet und wird in regelmäßigen Abständen dar- aufhin überprüft, ob sie marktüblich und angemessen ist. Die Gesellschaft hat den Vorstandsmitgliedern im Ge- schäftsjahr 2013 eine Vergütungskomponente für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung gewährt, die sich aus einem EBT- bzw. EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator ergibt.

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