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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

75Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Chancen- und Risikobericht | Konzernlagebericht Risikoidenti­fikation, Risikobewertung, Risikoaggre­ gation, Risiko­steuerung, Risikoüberwachung und Risiko­ berichterstattung. Am Anfang dieses Prozesses steht die Risikoidentifikation, bei der halbjährlich alle Risiken, Gefahrenquellen, Schadenursachen und Störpotenziale in einheitlichen Risikotabellen systematisch dokumentiert und anschließend analysiert werden. Treten neue Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Ergebnisse oder die weitere Entwicklung des Unterneh- mens haben könnten, informiert der Risikoverantwortliche im Rahmen der Ad-hoc-Berichterstattung unverzüglich alle zuständigen Stellen innerhalb des Konzerns und insbesondere auch den Vorstand. Die identifizierten Risiken werden nach ihrem Grad der Auswirkung sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ­bewertet und eingestuft. Darüber hinaus werden Einzelrisiken unter­ einander systematisch auf Abhängigkeiten analysiert und gegebenenfalls zu neuen Risiken zusammengefasst. Die dabei entstehende aggregierte Form aller einzelnen Risiko­ tabellen stellt das sogenannte Risikoinventar dar. Dieses wird grafisch in einer Risikokarte dargestellt und an Vorstand sowie Aufsichtsrat kommuniziert. Zur Risiko­steuerung werden von den jeweiligen Risikoverant- wortlichen zu jedem Risiko Maßnahmen zur Ver­meidung, Verminderung oder Überwälzung des Risikos in der ­Risikotabelle definiert, dokumentiert, aktiv umgesetzt und überwacht. Der jeweilige Status der Gegenmaßnahme wird ebenfalls vom Risikoverantwortlichen in der Risikotabelle dokumentiert. Zur Risikoüberwachung sind allgemeine Warnindikatoren sowie fallspezifische Indikatoren für konkrete Einzelrisiken definiert. Alle Indikatoren werden regelmäßig beobachtet, um Risiken und die Wirksamkeit von eingeleiteten Gegen- maßnahmen besser steuern zu können. Unser Risikomanagement wurde im Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und danach einer internen ­Revision unterzo- gen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine ­wesentlichen Änderungen am Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. Internes Kontroll- und Risikomanagement­system im Rechnungs­legungsprozess Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein integraler Bestand- teil des Risikomanagementsystems. Unser Handbuch zum IKS definiert die Gestaltung des ­internen Kontroll-, Steuerungs- und Überwachungs­systems für alle wesent­ lichen Geschäftsprozesse im Unternehmen und beschreibt die Aufbauorganisation. Unser Ziel ist die systematische Gestaltung von Kontrollmaßnahmen in den Prozessen zur Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien, zur Vermeidung von Vermögensschäden sowie zur Sicher- stellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse. Dem konzernweiten IKS-Beauftragten obliegt die inhaltliche Ausgestaltung des Systems. Er ­koordiniert die IKS-Aufgaben und stellt die zentrale Doku- mentation sicher. Die Prozessverantwort­lichen sorgen für die durchgängig korrekte und vollständige Dokumentation der wesentlichen Prozessrisiken sowie für die Wirksamkeit, Effektivität und Durchführung der adäquaten definierten Kontrollen. Neben Richtlinien und Arbeitsanweisungen sind Risikokontrollmatrizen das zentrale Element der wesent­ lichen risikorelevanten Prozesse. Sie definieren die wesent- lichen Risiken in den Prozessen, die Risikoanalyse sowie die nötigen Kontrollen und Kontrollverantwortlichkeiten. Dabei werden das Prinzip der Funktionstrennung und das Vieraugenprinzip streng beachtet. Mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement­ system für die Rechnungslegung verfolgen wir das Ziel, die gesetz­lichen Vorgaben, die Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung sowie die Regeln der International ­Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des IKS selbst zu gewährleisten und einheitlich umzusetzen. Unser internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung ist in das unternehmensweite Risikomanagementsystem eingebettet. Mit den Organisa- tions-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen stellen wir sicher, dass unternehmerische Sachverhalte gesetzmäßig ­erfasst, aufbereitet und analysiert sowie in den Einzel- und Konzern­abschluss übernommen werden. Darüber hinaus umfasst unser System Richtlinien, Vorgehens­weisen und Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass unsere Rechnungs­legung den Gesetzen und Normen entspricht. Hierzu analysieren wir neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlaut­barungen, deren Nichtbeachtung ein wesentliches Risiko für die Ordnungsmäßigkeit unserer Rechnungslegung dar­stellen würde. Die Konzernabteilung Rechnungswesen gibt ­konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden im Konzernhandbuch zur Rechnungslegung nach IFRS vor. Diese Richtlinien bilden gemeinsam mit dem Terminplan zur Abschlusserstellung die Grund­lagen für den Abschlusserstellungsprozess. Entsprechend ­diesem müssen alle Konzerngesellschaften und Buchungskreise ihre Abschlüsse dem Konzernrechnungswesen in der konzernweit eingesetzten Konsolidierungssoftware vor- legen. Die Tochtergesellschaften und Buchungskreise sind

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