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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

34 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernAn die Aktionäre | Corporate Governance Bericht Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Nach § 15a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Leifheit AG oder sich darauf beziehender Finanz­instrumente offenzulegen, wenn der Wert der Ge- schäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Der Leifheit AG zugegangene Meldungen für das Ge- schäftsjahr 2013 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Der Gesamtbesitz aller Vorstandsmitglieder an Aktien der Leifheit AG betrug am 31. Dezember 2013 insgesamt 23.072 Stück. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten direkt und indirekt am 31. Dezember 2013 insgesamt 2.533.510 Stückaktien der Leifheit AG; hiervon entfallen 2.513.359 Stückaktien, die Herrn Dr. Robert Schuler-Voith zuzurechnen sind. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Grundlage für den Konzernabschluss und Konzernlage- bericht sowie für den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsfinanzberichte sind die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelab- schluss der Leifheit AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erstellt. Mit den Wirtschaftsprüfern der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftretende mög- liche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durch- führung der Abschlussprüfung ergeben. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. dies im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf unserer Internetseite öffentlich zugänglich. Sie umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und ­Arbeitsweise von deren Ausschüssen. unternehmensfuehrung. leifheit-group.com

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