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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

87Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Rechtliche Angaben | Konzernlagebericht Der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen ­Vergütung ergibt sich aus einem EBT-Multiplikator und ­einem Börsenwertmultiplikator. Der EBT-Multiplikator ist vom Ergebnis vor Ertragsteuern des Leifheit-Konzerns ab­hängig. Der Börsenwertmultiplikator bemisst sich nach dem Zielerreichungsgrad hinsichtlich des in dem Kalenderjahr gegenüber dem jeweiligen Kalendervorjahr erreichten Zuwachses des Börsenwerts der Leifheit AG. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt. Die Aus- zahlung erfolgt jeweils binnen vier Wochen nach Fassung der Gewinnverwendungsbeschlüsse durch die Hauptver- sammlung. Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variablen Vergü- tung ergibt sich aus einem EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator. Der Börsenwertmultiplikator beläuft sich auf 2,5 Prozent des Zuwachses des Börsen- werts der Leifheit AG auf der Grundlage der Durchschnitts­ kurse an den letzten 90 Börsentagen vor Vertragsbeginn und an den letzten 90 Börsentagen vor Vertragsende. Der EBIT-Multiplikator ist von dem durchschnittlichen ­Zielerreichungsgrad hinsichtlich des ausgewiesenen ­Konzern-EBIT der jeweiligen Vertragsjahre abhängig. Sowohl der EBIT-Multiplikator als auch der Auszahlungs- betrag sind nach oben begrenzt. Der Wert der gewährten langfristigen variablen Vergütung wird jährlich anhand von Bewertungsanalysen eines externen Gutachters unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt und pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung des letzten Vertragsjahres. Der Aufsichtsrat kann angemessene Abschlagszahlungen festlegen. Zum 31. Dezember 2013 betrug der Zeitwert 2.103 T €. Die bilanzierte Rückstellung belief sich auf 1.540 T €. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben der Vergütung ihrer Tätigkeit als Vorstand der Leifheit AG keine Vergütun- gen für Geschäftsführungs- und Verwaltungs- beziehungs- weise Aufsichtsratstätigkeiten in Tochtergesellschaften. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme. Die amtierenden Mitglieder des Vorstands haben keine leistungsorientierten Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations nach IFRS) erhalten. Nebenleistungen, die über Firmenwagennutzung und Reisekostenentschädigung hinausgehen, werden vom Unternehmen nicht erbracht. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhält- nisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Ein Vorstandsvertrag enthält eine Change of Control-Klausel, wonach bei einer von der Gesellschaft veranlassten Beendigung des Dienstvertrags infolge eines Kontrollwechsels die fixe und variable Vergütung bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu zahlen ist. Die Hauptversammlung der Leifheit AG hat am 26. Mai 2011 beschlossen, auf die Offenlegung der individua­ lisierten Vorstandsvergütungen für die nächsten fünf Jahre – beginnend mit dem Geschäftsjahr 2011 – zu verzichten. Für das Berichtsjahr betrug die Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt 923 T €. Davon entfielen 514 T € auf variable Bezüge.

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