Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 19 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen und Lagebericht der Leifheit AG für das Geschäftsjahr 2012 wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, geprüft. Die Abschlussprüfer erteilten beiden Abschlüssen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung ergab – wie aus den Prüfungsberichten hervorgeht – keinen Anlass zur Beanstandung. Die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und in einer Sitzung am 4. April 2013 im Audit Committee des Aufsichtsrats unter besonderer Berücksichtigung der Er- tragslage erörtert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 8. April 2013 hat das Audit Committee allen Aufsichts- ratsmitgliedern eingehend berichtet. Die Abschlussprüfer nahmen an der Sitzung teil, berichteten über ihre Prüfung und standen für vertiefende Erörterungen zur Verfügung. Auch die Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung wurde mit den Abschlussprüfern erörtert. Unregelmäßigkeiten sind nicht vorgekommen. Weiterhin hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorge- legten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Dieser Bericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Be- urteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufge- führten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen keine Einwände. In der Sitzung am 8. April 2013 hat sich der Aufsichtsrat auch mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie mit dem diesbezüglichen Bericht befasst. Die entsprechende Erklärung ist im Lagebericht bzw. im Konzernlagebericht enthalten. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht auch vollständig sind, geprüft. Der Aufsichtsrat hat die Abschlüsse und Lageberichte der Leifheit AG und des Konzerns sowie den Gewinnverwen- dungsvorschlag geprüft und erhebt keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Auch dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmt der Aufsichtsrat zu. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern, den Vorständen sowie den Belegschaftsvertretern für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Ebenfalls danken wir unseren Kunden und Aktionären für ihr Vertrauen und ihre Unter- stützung. Nassau/München, 8. April 2013 Der Aufsichtsrat Helmut Zahn Vorsitzender 16 Produktneuheiten 18 Bericht des Aufsichtsrats 20 Corporate Governance Bericht Helmut Zahn